Taxiunternehmen & Taxikonzession kaufen – Angebote & Nachfolge
Wer ein Taxiunternehmen kaufen will, erwirbt im Kern einen Betrieb mit behördlicher Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Diese Genehmigung lässt sich im Taxiverkehr nicht isoliert handeln, sondern nur zusammen mit dem ganzen Unternehmen oder wesentlichen selbständigen Teilen davon übertragen [1]. Die Seite erklärt, was sich hinter dem Begriff Taxikonzession verbirgt, worauf Käufer achten, warum es für Kaufpreise keine belastbaren Daten gibt und welche Prüfpunkte, Genehmigungen und Finanzierungswege relevant sind. Die M&A Börse stellt nur den Kontakt her: Sie vermittelt nicht, erhebt keine Provision und gibt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.
Stand: Oktober 2026
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Situation: Taxiunternehmen, Taxikonzession und Genehmigung
Im Alltag ist von Taxikonzession, Taxi-Konzession oder Taxilizenz die Rede. Das Gesetz kennt diesen Begriff nicht: Es spricht von der Genehmigung für den Verkehr mit Taxen. Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt [1].
Daraus folgt für Interessenten: Wer eine Taxikonzession kaufen möchte, kann die Genehmigung rechtlich nicht wie eine Ware erwerben. Auch Angebote, die eine Taxikonzession zu verkaufen versprechen, laufen in der Praxis auf den Verkauf des gesamten Taxibetriebs hinaus, denn im Taxiverkehr dürfen die aus der Genehmigung erwachsenden Rechte und Pflichten nur übertragen werden, wenn gleichzeitig das ganze Unternehmen oder wesentliche selbständige und abgrenzbare Teile übertragen werden [1]. Gleiches gilt, wenn eine Taxi Konzession zu verkaufen ist: Verkauft wird der Betrieb, die Genehmigung geht nur mit behördlicher Zustimmung über.
Zur Marktgröße liegt eine amtliche Erhebung vor, die allerdings Taxi und Mietwagen gemeinsam ausweist: Die Statistische Sondererhebung des Bundesverkehrsministeriums zählte zum Jahresende 2020 insgesamt 32.256 Unternehmen mit 98.901 Fahrzeugen. Die Zahl der Unternehmen sank gegenüber 2016 um 8 %, die Zahl der Fahrzeuge stieg um 3 % [3]. Zum Anteil der Betriebe mit offener Nachfolge gibt es keine belastbaren Daten. Das Taxigewerbe gehört zur Branchengruppe KFZ Unternehmen kaufen; verwandte Betriebstypen sind Mietwagenunternehmen kaufen, Busunternehmen kaufen und Spedition kaufen.
Worauf Käufer bei einem Taxibetrieb achten
Ein Taxibetrieb ist ein Dienstleister mit hohem Personal- und Fahrzeuganteil. Entscheidend ist, wie viel Umsatz auf die Fahrzeuge, die Fahrer und die Auftragsquellen entfällt und wie belastbar dieser Umsatz ist.
Zentrale Prüfgrößen
- Umsatz je Fahrzeug und Schicht: zeigt die Auslastung; ein Betrieb mit vielen Standzeiten trägt Fixkosten ohne Ertrag.
- Umsatzquellen: Anteil von Straßen- und Standplatzfahrten, Funkaufträgen, Vermittlungsplattformen, Krankenfahrten und Verträgen mit Firmen oder Einrichtungen.
- Personalkosten: Fahrer sind Arbeitnehmer und haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn [8]; Schichtmodelle und Aushilfenanteil bestimmen den Kostenblock.
- Fahrzeugpark: Alter, Laufleistung, Antriebsart, Eigentum oder Leasing, Restwerte und anstehende Ersatzinvestitionen.
- Bereinigtes Ergebnis: Ergebnis nach angemessenem Unternehmerlohn für den Inhaber, der oft selbst fährt.
Branchenübliche Richtwerte konnten wir nicht aus einer öffentlichen Primärquelle belegen; deshalb nennen wir keine Spannen. Fordern Sie mehrere Jahresabschlüsse und Taxameter-Auswertungen an.
Preistreiber und Bewertung: Taxiunternehmen kaufen, Preis und Multiples
Wer nach dem Taxiunternehmen kaufen Preis fragt, findet keine amtliche oder verbandsseitig veröffentlichte Preisübersicht. Kaufpreise und Bewertungsmultiples für Taxibetriebe liegen uns nicht als geprüfte Quelle vor: keine belastbaren Daten. Wir nennen daher weder Faktoren noch Spannen. Preise in Inseraten sind Angebotsforderungen, keine Marktpreise.
Qualitative Preistreiber lassen sich dagegen benennen:
- Ertragskraft: nachhaltiges, um Unternehmerlohn bereinigtes Ergebnis statt Umsatz.
- Anzahl der Genehmigungen und Fahrzeuge: Eine Genehmigungsurkunde nennt die amtlichen Kennzeichen der eingesetzten Fahrzeuge [1]; jedes Fahrzeug braucht also seine Zuordnung.
- Standort: Taxen dürfen nur an zugelassenen Stellen und in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der Unternehmer seinen Betriebssitz hat [1]. Die Standplätze und die Nachfrage vor Ort prägen den Wert.
- Kundenbindung: Stammkunden, Firmenverträge und Funkaufträge.
- Fahrerbestand: Fahrer sind schwer zu ersetzen; ein Betriebsübergang bindet sie in der Regel an den Käufer (§ 613a BGB) [7].
Für eine erste Indikation können Sie den Rechner zum Thema unternehmenswert berechnen nutzen. Er liefert nur eine Orientierung, keine Bewertung; für eine belastbare Einschätzung ist ein Nachfolgeberater oder Gutachter sinnvoll.
Branchenrecht: Genehmigung nach PBefG und Fahrerlaubnis
Genehmigung und Übertragung
Die Genehmigungspflicht ergibt sich aus § 2 Abs. 1 PBefG. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBefG bedarf auch die Genehmigungsübertragung einer Genehmigung; für Taxen gilt die Besonderheit des § 2 Abs. 3, wonach nur das ganze Unternehmen oder wesentliche selbständige und abgrenzbare Teile zusammen mit der Genehmigung übergehen dürfen [1]. Die Genehmigung darf nach § 13 Abs. 1 PBefG nur erteilt werden, wenn Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet sind, keine Tatsachen die Unzuverlässigkeit belegen, der Unternehmer oder die bestellte Person fachlich geeignet ist und der Betriebssitz im Inland liegt [1]. Die fachliche Eignung wird durch eine angemessene Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs oder durch eine Prüfung nachgewiesen [1]. Der Käufer muss diese Voraussetzungen also persönlich erfüllen. Fragen Sie die Genehmigungsbehörde frühzeitig nach den Unterlagen für die Übertragung.
Sperrfristen und Nachteile für Verkäufer
Neubewerbern wird die Genehmigung für zwei Jahre erteilt; in dieser Zeit dürfen Rechte und Pflichten nicht übertragen werden [1]. Ein Antragsteller wird bei Neuvergaben nachrangig behandelt, wenn er sein Unternehmen innerhalb der letzten acht Jahre ganz oder teilweise veräußert oder verpachtet hat [1]. Das ist für Verkäufer relevant, die später erneut ins Gewerbe einsteigen wollen.
Weitere Vorgaben
- Widerruf: Die Behörde hat die Genehmigung zu widerrufen, wenn Sicherheit, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit oder fachliche Eignung nicht mehr vorliegen; wiederholte Verstöße gegen arbeits-, sozial- oder steuerrechtliche Pflichten können ebenfalls zum Widerruf führen [1].
- Selbstfahrervermietung: Die Vermietung von Taxen an Selbstfahrer ist verboten [1]. Pacht- oder Mietmodelle mit Fahrzeug sind deshalb genau zu prüfen.
- Tarife und Beförderungspflicht: Beförderungsentgelte und -bedingungen setzt die Landesregierung per Rechtsverordnung fest; die Beförderungspflicht gilt innerhalb des Pflichtfahrbereichs [1].
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Fahrer benötigen nach § 48 FeV eine zusätzliche Erlaubnis, die höchstens fünf Jahre gilt; Voraussetzungen sind unter anderem das vollendete 21. Lebensjahr, Führungszeugnis, Eignungsnachweise und für Taxen ein Nachweis der Fachkunde [2].
- Umsatzsteuer: Beförderungen im Taxiverkehr unterliegen innerhalb einer Gemeinde oder bei Strecken bis 50 Kilometer dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG [6].
Diese Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
Prüfung vor dem Kauf: Genehmigung bis Fahrzeuge
Die Prüfung beginnt bei der Genehmigung und endet bei den Fahrzeugen. Die Checkliste mit den Prüfpunkten steht auf dieser Seite. Bei einem Betriebsübergang gehen bestehende Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB auf den Erwerber über [7]. Einen Prüfplan und Vorlagen für Geheimhaltungsvereinbarung und Absichtserklärung (NDA und LOI) stellt die Plattform als Muster bereit; lassen Sie diese anwaltlich prüfen.
Finanzierung: KfW und Landesförderbanken
Für Übernahme und Fahrzeugerneuerung kommen Förderkredite der KfW in Betracht, die Sie über Ihre Hausbank beantragen. Der ERP-Förderkredit KMU (Nr. 365/366) finanziert unter anderem Gründung und Nachfolge, mit bis zu 20 Jahren Laufzeit, bis zu drei tilgungsfreien Jahren und einer Kreditsumme von bis zu 25 Mio. Euro [4]. Der ERP-Gründerkredit StartGeld (067) bietet bis zu 200.000 Euro [5]. Die Zinssätze legt die Bank individuell fest; Fahrzeuge dienen oft als Sicherheit, weshalb Leasingquoten und Restwerte zentrale Prüfpunkte sind. Auch die Landesförderbanken bieten eigene Programme. Eine Überschlagsrechnung erlaubt der Unternehmenskauf Finanzierung Rechner. Aktuelle Konditionen und Voraussetzungen prüfen Sie direkt auf kfw.de.
Käufer und Verkäufer: Taxiunternehmen übernehmen, verkaufen oder abgeben
Für Käufer: Wer ein Taxiunternehmen übernehmen möchte, sollte zuerst klären, ob er die persönlichen Voraussetzungen nach § 13 PBefG erfüllt, insbesondere die fachliche Eignung [1]. Ebenso lässt sich eine Taxikonzession übernehmen nur über den Betrieb. Wer eine Taxi Konzession übernehmen oder Taxikonzession kaufen will, sollte Angebote deshalb als Unternehmenskauf behandeln. Wer eine Taxi Konzession kaufen will, findet passende Inserate über die Suche und kann sich per Benachrichtigung informieren lassen; Käuferprofile stehen unter Firma zu kaufen gesucht.
Für Verkäufer: Wer sein Taxiunternehmen verkaufen möchte oder ein Taxiunternehmen zu verkaufen hat, sollte Jahresabschlüsse, Fahrzeugliste, Verträge und Genehmigungsurkunde bereithalten. Für ein Taxiunternehmen abzugeben sind realistische Preisvorstellungen wichtig, da keine belastbaren Marktpreise vorliegen. Bei einem Taxiunternehmen, Nachfolger gesucht hilft frühzeitige Planung, denn die Genehmigung muss mit dem Betrieb und mit behördlicher Zustimmung übertragen werden. Wer verkaufen will, kann anonym inserieren: Interessenten erhalten das Exposé erst nach einer digitalen Geheimhaltungsvereinbarung. Der Weg dazu: Unternehmen verkaufen.
Ob Sie ein Taxiunternehmen kaufen oder verkaufen: Die Plattform stellt nur den Kontakt her. Sie erhebt keine Provision und gibt keine Rechts- oder Steuerberatung; für Vertrag und Steuern sollten Sie einen Anwalt und einen Steuerberater hinzuziehen. Wenn Sie allgemein ein Unternehmen kaufen möchten, finden Sie dort alle Inserate.
Kennzahlen, auf die Käufer bei Taxiunternehmen achten
| Kennzahl | Warum sie zählt | Orientierung |
|---|---|---|
| Umsatz je Fahrzeug und Schicht | Zeigt die Auslastung der Fahrzeuge und ob Fixkosten verdient werden. | keine belastbaren Daten |
| Personalkostenquote | Fahrer sind Arbeitnehmer mit Mindestlohnanspruch; die Quote entscheidet über die Marge. | keine belastbaren Daten |
| Anteil Funk-, Plattform- und Vertragsfahrten | Planbare Aufträge sind verlässlicher als Straßenfahrten, aber oft an Vermittler gebunden. | keine belastbaren Daten |
| Fahrzeugalter und Restwerte | Bestimmt den anstehenden Ersatzbedarf und die Sicherheiten für Banken. | keine belastbaren Daten |
| Bereinigtes Ergebnis nach Unternehmerlohn | Der Inhaber fährt oft selbst; ohne Lohnansatz wird der Ertrag überschätzt. | keine belastbaren Daten |
| Fahrerbestand und Fluktuation | Fahrer sind schwer zu ersetzen und gehen beim Betriebsübergang auf den Käufer über. | keine belastbaren Daten |
Preisorientierung und Bewertungsansatz
Für Taxibetriebe liegen keine belastbaren Kaufpreise oder Multiples aus geprüften Quellen vor. Wertbestimmend sind das um den Unternehmerlohn bereinigte Ergebnis, Zahl und Zustand der Fahrzeuge, Standort, Kundenbindung und Fahrerbestand. Ein Wert lässt sich nur aus den Zahlen des konkreten Betriebs herleiten.
Für Multiplikatoren in dieser Branche gibt es keine belastbaren öffentlichen Daten. Wir zeigen daher keine Spanne an.
Zahlen mit Quellenangabe in eckigen Klammern; Quellen am Seitenende.
Due-Diligence-Checkliste: Taxiunternehmen
- Genehmigungsurkunde nach PBefG im Original prüfen, einschließlich Geltungsdauer, Auflagen und Kennzeichenliste
- Persönliche Voraussetzungen des Käufers (Zuverlässigkeit, fachliche Eignung) und Ablauf der Genehmigungsübertragung mit der Behörde klären
- Betriebssitz, zugelassene Standplätze und Betriebspflicht des Betriebs prüfen
- Zulassungsbescheinigungen, Taxameter-Eichung und Ausstattung aller Fahrzeuge prüfen
- Fahrzeugliste mit Alter, Laufleistung, Zustand, Eigentum oder Leasing und Restwerten
- Umsatzauswertungen aus Taxameter und Abrechnung für mehrere Jahre mit Jahresabschlüssen abgleichen
- Umsatzquellen nach Straße, Funk, Plattform, Krankenfahrten und Verträgen aufschlüsseln
- Arbeitsverträge, Mindestlohn-Einhaltung, Urlaubs- und Überstundenstände der Fahrer prüfen
- Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung und deren Befristung für alle Fahrer kontrollieren
- Verträge mit Funkzentrale, Vermittlungsplattformen und Großkunden samt Kündigungsfristen prüfen
- Versicherungen (Haftpflicht, Kasko, Insassen) und Schadenshistorie einsehen
- Steuerliche Lage: Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Sozialabgaben und offene Prüfungen
- Offene Bußgelder, Beanstandungen und Aufsichtsverfahren der Genehmigungsbehörde erfragen
- Betriebsübergang nach § 613a BGB planen, einschließlich Unterrichtung der Beschäftigten
- Pacht-, Miet- und Leasingverträge sowie Verbindlichkeiten und Sicherheiten übernehmen oder ablösen
Kaufgesuche in dieser Branche
Noch keine öffentlichen Kaufgesuche. Inhaber können ihr Unternehmen anonym inserieren und werden mit passenden Käufern abgeglichen.
Häufige Fragen
Kann ich eine Taxikonzession einzeln erwerben?
Nein. Im Taxiverkehr dürfen die Rechte und Pflichten aus der Genehmigung nur übertragen werden, wenn gleichzeitig das ganze Unternehmen oder wesentliche selbständige und abgrenzbare Teile übertragen werden [1]. Verkauft wird also der Betrieb. Die Übertragung selbst braucht zusätzlich eine behördliche Genehmigung.
Wer genehmigt die Übertragung?
Die Genehmigungsbehörde nach dem PBefG, meist bei Stadt oder Landkreis. Sie prüft, ob der Erwerber die Voraussetzungen aus § 13 PBefG erfüllt [1].
Welche Voraussetzungen muss ich als Käufer erfüllen?
Was kostet ein Taxibetrieb?
Dazu liegen keine belastbaren Daten vor. Es gibt keine amtliche oder verbandsseitig geprüfte Preisübersicht, und wir nennen deshalb keine Multiples oder Spannen. Der Preis hängt vor allem von Ertrag, Fahrzeugen, Standort und Kundenbindung ab.
Muss ich als Fahrer eine besondere Erlaubnis haben?
Ja. Fahrer benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV. Sie wird für höchstens fünf Jahre erteilt, setzt unter anderem das 21. Lebensjahr, ein Führungszeugnis, Eignungsnachweise und für Taxen den Nachweis der Fachkunde voraus [2].
Gehen die Fahrer auf den Käufer über?
Bei einem Betriebsübergang tritt der Erwerber nach § 613a BGB in die Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein [7].
Darf ich Taxis an Selbstfahrer vermieten?
Nein. Die Vermietung von Taxen an Selbstfahrer ist nach § 47 Abs. 5 PBefG verboten [1].
Weiterführende Seiten
Weiterführend
Verwandte Branchen
Quellen
- [1] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: Personenbeförderungsgesetz (PBefG), §§ 2, 13, 15, 17, 25, 47, 51 (abgerufen 2026-10)
- [2] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (abgerufen 2026-10)
- [3] BVTM / taxi heute, nach Angaben des BMDV: BMDV legt Strukturdaten des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes vor (Statistische Sondererhebung Taxi- und Mietwagenverkehr 2020) (abgerufen 2026-10)
- [4] KfW: ERP-Förderkredit KMU (365, 366) (abgerufen 2026-10)
- [5] KfW: ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) (abgerufen 2026-10)
- [6] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: Umsatzsteuergesetz (UStG), § 12 Steuersätze (abgerufen 2026-10)
- [7] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 613a Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang (abgerufen 2026-10)
- [8] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: Mindestlohngesetz (MiLoG), § 1 Mindestlohn (abgerufen 2026-10)