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M&A Börse

Exposé & Teaser erstellen (Generator)

Ein Exposé Unternehmensverkauf ist die schriftliche Grundlage, auf der ernsthafte Interessenten Ihr Unternehmen einschätzen. Es folgt in der Regel auf einen kurzen, anonymen Teaser und wird erst nach einer Vertraulichkeitsvereinbarung herausgegeben. Diese Seite erklärt, wie beide Dokumente aufgebaut sind, welche Angaben in welche Stufe gehören, welche Informationen Sie zunächst zurückhalten sollten und wo die Grenzen einer standardisierten Vorlage liegen. Sie ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung.

Stand: Oktober 2026

Anonymes Exposé (Kurzprofil) erstellen

Muster ohne Gewähr – keine Rechtsberatung; lassen Sie den Text vor Verwendung anwaltlich prüfen.

Anonym bleiben: Nennen Sie keinen Firmennamen, keine Adresse, keine Namen von Personen, Kunden oder Marken und keine Fotos mit erkennbaren Merkmalen. Geben Sie die Region grob an (z. B. Landkreis oder Bundesland).

Exakte Zahlen können ein Unternehmen identifizierbar machen.

Leistungen, Kundengruppen, Organisation – ohne identifizierende Details.

Ihre Eingaben werden nur zur Erstellung des PDFs verarbeitet und nicht gespeichert.

Teaser und Exposé: zwei Stufen im Verkaufsprozess

Der Verkauf eines Unternehmens läuft üblicherweise gestuft ab, damit vertrauliche Daten nur an Personen gelangen, die ein konkretes Interesse haben und sich zur Verschwiegenheit verpflichtet haben.

  • Teaser: ein bis zwei Seiten, vollständig anonym. Er soll Interesse wecken und eine erste Vorauswahl ermöglichen, ohne dass Name, Adresse oder Marke erkennbar sind.
  • Exposé: ausführliche Darstellung, die erst nach einer unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung ausgehändigt wird. Es enthält die Zahlen und Strukturen, die eine erste Prüfung erlauben.
  • Weitere Unterlagen: Jahresabschlüsse, Verträge, Personallisten und Ähnliches folgen erst in der späteren Prüfung des Unternehmens.

Wer einen Teaser Unternehmensverkauf formuliert, sollte ihn als Filter verstehen: Er muss genug Substanz bieten, damit geeignete Käufer sich melden, und zugleich so vage bleiben, dass Mitarbeiter, Kunden und Wettbewerber das Unternehmen nicht identifizieren können.

Aufbau eines Teasers

Ein Teaser enthält nur Angaben, die ohne Gefahr für die Vertraulichkeit veröffentlicht werden können. Bewährt hat sich folgende Gliederung:

  1. Überschrift mit Branche und Region, etwa als grobe Gebietsangabe statt Ortsnamen.
  2. Kurzprofil: Geschäftsmodell, Leistungsangebot, Kundengruppen in allgemeiner Form.
  3. Eckdaten in Spannen: Größenordnung von Umsatz und Ergebnis sowie Mitarbeiterzahl, nicht als exakte Werte.
  4. Stärken: zum Beispiel Stammkundenanteil, Marktstellung oder Standortvorteile, sofern belegbar.
  5. Verkaufsgrund: meist die Nachfolge; eine sachliche, knappe Angabe wirkt glaubwürdiger als eine ausführliche Begründung.
  6. Gesuchtes Käuferprofil und Ablauf: Hinweis, dass Details erst nach einer Vertraulichkeitsvereinbarung folgen.

Vermeiden Sie Formulierungen, die Eigenschaften nur behaupten. Aussagen wie „hervorragende Marktposition“ ohne Beleg bringen Interessenten nicht weiter und werden im späteren Gespräch ohnehin hinterfragt.

Aufbau eines Exposés

Das Exposé richtet sich an Personen, die den Teaser gelesen haben und eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet haben. Üblich sind diese Kapitel:

  • Das Unternehmen: Historie, Rechtsform, Gesellschafter, Standorte, Eigentum oder Miete der Immobilien.
  • Produkte, Leistungen und Markt: Angebot, Wettbewerbsumfeld, Kundenstruktur und Abhängigkeiten von einzelnen Kunden oder Lieferanten.
  • Organisation und Personal: Führungsstruktur, Schlüsselpersonen, Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, Rolle des Inhabers im Tagesgeschäft.
  • Finanzzahlen: Umsatz, Rohertrag, Kosten und Ergebnis der vergangenen Jahre, bereinigt um einmalige Effekte und um die Vergütung des Inhabers. Die Bereinigungen sollten nachvollziehbar erläutert werden.
  • Vermögen und Investitionsbedarf: Anlagen, Fahrzeuge, Software, anstehende Ersatzinvestitionen.
  • Transaktion: Verkaufsgegenstand (Anteils- oder Vermögensverkauf), gewünschter Zeitrahmen, Übergabe- und Einarbeitungsvorstellungen. Eine Preisvorstellung kann genannt werden, muss es aber nicht; Orientierung für eine eigene Einschätzung bietet der Unternehmenswert berechnen als Indikation, ein Beitrag zum Thema unternehmensbewertung erläutert die Verfahren.

Ein Verkaufsexposé Firma Muster zu nutzen, spart Zeit bei der Gliederung. Die Inhalte müssen Sie jedoch aus Ihren eigenen Unterlagen entwickeln; eine Vorlage kann weder Zahlen noch Besonderheiten Ihres Betriebs ersetzen.

Vertraulichkeit und Anonymisierung

Nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz setzt der Schutz einer Information unter anderem voraus, dass sie Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen ist [1]. Für den Verkaufsprozess heißt das praktisch: Geben Sie Informationen gestuft heraus und dokumentieren Sie, wem Sie was zugänglich gemacht haben. Eine schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung vor der Herausgabe des Exposés ist dafür das übliche Mittel; eine Geheimhaltungsvereinbarung Unternehmensverkauf Muster finden Sie in den Vorlagen der Plattform. Lassen Sie den Text vor der Verwendung rechtlich prüfen.

Für die Anonymisierung gilt:

  • Namen, Firmierung, Marken, Domain und genaue Adresse nicht nennen.
  • Zahlen in Spannen angeben und seltene Alleinstellungsmerkmale nur so weit beschreiben, dass daraus kein Rückschluss möglich ist.
  • Bilder, Logos und Metadaten in Dateien prüfen, bevor Sie diese weitergeben.
  • Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten erst informieren, wenn der Zeitpunkt dafür feststeht.

Grenzen einer standardisierten Vorlage

Die Gliederung auf dieser Seite ist eine Indikation, keine Bewertung und keine Rechtsberatung. Sie kann nicht beurteilen, ob Ihre Angaben vollständig, zutreffend oder für Ihre Branche ausreichend sind. Fehlerhafte oder irreführende Angaben im Exposé können im späteren Kaufvertrag Folgen haben; wie sich das im Einzelfall auswirkt, klären Sie mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Die Plattform vermittelt nur den Kontakt zwischen Verkäufern und Interessenten. Sie bietet keine Maklertätigkeit, erhebt keine Provision und gibt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

Vom Exposé zum Inserat und zu Beratern

Auf der Plattform können Sie ein anonymes Inserat schalten; Interessenten erhalten das Exposé nach einer digitalen Vertraulichkeitsvereinbarung. Wie das Inserieren funktioniert, erfahren Sie unter unternehmen verkaufen. Wenn Sie bei Zahlen, Steuerfolgen oder dem Vertrag Unterstützung brauchen, hilft das Verzeichnis der Nachfolgeberater bei der Suche nach spezialisierten Beratern. Nach der ersten Interessenbekundung folgt typischerweise eine Absichtserklärung; dazu finden Sie unter Letter of Intent Unternehmenskauf Muster eine Orientierung.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Teaser und Exposé?

Der Teaser ist ein kurzes, vollständig anonymes Profil zur ersten Ansprache. Das Exposé ist deutlich ausführlicher, enthält Zahlen und Strukturen und wird erst nach einer Vertraulichkeitsvereinbarung herausgegeben.

Wie viele Seiten sollte ein Exposé haben?

Eine verbindliche Vorgabe gibt es nicht. Entscheidend ist, dass die Kapitel Unternehmen, Markt, Personal, Finanzen und Transaktion nachvollziehbar belegt sind. Kürze ist dabei ein Vorteil, solange nichts Wesentliches fehlt.

Muss im Exposé ein Kaufpreis stehen?

Nein. Viele Verkäufer nennen zunächst keine Zahl. Wenn Sie eine Preisvorstellung angeben, sollte sie sich aus einer nachvollziehbaren Bewertung ergeben. Wie sich ein Wert grob einordnen lässt, zeigt das Tool Unternehmenswert berechnen.

Wann gebe ich das Exposé heraus?

Erst nachdem der Interessent eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet hat und sein Interesse sowie seine Finanzierungsmöglichkeiten grob plausibel sind. Auf der Plattform erfolgt die Herausgabe nach einer digitalen Vertraulichkeitsvereinbarung.

Ersetzt der Generator die Beratung?

Nein. Er liefert eine Struktur als Indikation. Rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragen klären Sie mit Fachleuten, etwa über das Verzeichnis der Berater.

Weiterführende Seiten

Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), § 2 Begriffsbestimmungen (abgerufen 2026-10)