Letter of Intent (LOI) Unternehmenskauf – Vorlage
Bevor Käufer und Verkäufer einen Kaufvertrag verhandeln, halten sie die Eckpunkte häufig schriftlich fest. Ein Letter of Intent Unternehmenskauf Muster, wie es auf dieser Seite beschrieben wird, zeigt, welche Bausteine eine solche Absichtserklärung üblicherweise enthält: Vertragsgegenstand, Kaufpreisrahmen, Ablauf der Prüfung, Vertraulichkeit und Exklusivität. Die Seite erklärt Aufbau, Bindungswirkung und Grenzen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. M&A Börse vermittelt nicht, berechnet keine Provision und gibt keine rechtliche, steuerliche oder Anlageberatung.
Stand: Oktober 2026
Was eine Absichtserklärung beim Firmenkauf leistet
Der Letter of Intent (kurz LOI, auch Term Sheet oder Memorandum of Understanding genannt) ist ein Schriftstück, in dem Interessent und Inhaber ihre bisherigen Verhandlungsergebnisse und den geplanten weiteren Ablauf festhalten. Wer nach einer Absichtserklärung Unternehmenskauf sucht, meint meist genau dieses Dokument: Es ist kein Kaufvertrag, sondern ein Zwischenschritt.
Sinnvoll ist ein LOI, weil er beide Seiten zwingt, zentrale Punkte früh zu klären, etwa ob Anteile oder einzelne Wirtschaftsgüter übertragen werden sollen (siehe Asset Deal Share Deal), in welchem Rahmen der Kaufpreis liegen soll und welche Prüfungen noch ausstehen. Dem LOI geht in der Regel eine Vertraulichkeitsvereinbarung voraus, mehr dazu unter Geheimhaltungsvereinbarung Unternehmensverkauf Muster. Auf M&A Börse läuft die Offenlegung zweistufig: Inserate sind anonym, das Exposé folgt nach einer digitalen NDA. Wer unternehmen verkaufen möchte, kann danach ein eigenes Papier wie den LOI nutzen; die Plattform stellt Vorlagen für NDA und LOI bereit, mehr nicht.
Typische Bausteine eines LOI beim Unternehmenskauf
Ein LOI Unternehmenskauf ist nicht gesetzlich geregelt. Inhalt und Länge richten sich nach dem Einzelfall. Üblich sind folgende Punkte:
- Parteien und Zielunternehmen: Wer kauft von wem, und was genau soll erworben werden (Geschäftsanteile, Einzelunternehmen, Betriebsteile)?
- Transaktionsstruktur: Anteils- oder Vermögenskauf, Stichtag, Übernahme von Mitarbeitern, Mietverträgen und Lizenzen.
- Kaufpreisrahmen: Eine Spanne oder ein Berechnungsmodell, ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Prüfung. Eine konkrete Zahl nennt diese Seite bewusst nicht, denn belastbare allgemeine Marktwerte gibt es nicht; Preise hängen vom Einzelfall ab.
- Prüfungsvorbehalt: Die Absichtserklärung steht unter dem Vorbehalt einer zufriedenstellenden Prüfung, siehe Due Diligence, sowie der Finanzierungszusage.
- Zeitplan: Fristen für Prüfung, Vertragsentwurf und Unterzeichnung.
- Exklusivität: Der Verkäufer verhandelt für einen festgelegten Zeitraum nicht mit anderen Interessenten.
- Vertraulichkeit und Kosten: Verweis auf die NDA; jede Seite trägt ihre eigenen Berater- und Verfahrenskosten, sofern nichts anderes vereinbart wird.
- Bedingungen: Zustimmungen von Gesellschaftern, Vermietern, Banken oder Behörden.
- Verbindliche und unverbindliche Teile: Sie sollten ausdrücklich getrennt benannt werden.
Bindungswirkung: was verbindlich ist und was nicht
Entscheidend ist die Frage, was der LOI rechtlich auslöst. Grundsätzlich gilt: Ein Vertrag ist im Zweifel nicht geschlossen, solange sich die Parteien nicht über alle Punkte geeinigt haben, über die eine Vereinbarung getroffen werden soll; Verständigungen über einzelne Punkte sind auch bei schriftlicher Aufzeichnung nicht bindend (§ 154 Abs. 1 BGB) [3]. Ist eine notarielle Beurkundung des Vertrags verabredet, gilt er im Zweifel erst mit der Beurkundung als geschlossen (§ 154 Abs. 2 BGB) [3].
Unabhängig davon begründet schon die Aufnahme von Vertragsverhandlungen ein Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2 BGB) [1]. Es kann jede Seite zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen der anderen verpflichten (§ 241 Abs. 2 BGB) [2]. Wer Verhandlungen ohne Grund abbricht oder Informationen zweckwidrig nutzt, kann deshalb auch ohne unterzeichneten LOI Pflichten verletzen. Wann genau Ansprüche entstehen, ist eine Frage des Einzelfalls und gehört in die Hand eines Rechtsanwalts.
Praktisch wird der LOI deshalb meist zweigeteilt: Kaufabsicht und Preisrahmen bleiben unverbindlich, Vertraulichkeit, Exklusivität, Kostentragung und anwendbares Recht werden ausdrücklich verbindlich geregelt. Ob das so formuliert ist, dass es auch vor Gericht trägt, sollten Sie prüfen lassen.
Form: wann Beurkundung nötig wird
Für den LOI selbst gibt es keine gesetzliche Formvorschrift. Anders der spätere Vollzug: Die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen und die Verpflichtung dazu bedürfen der notariellen Form (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG) [4]; mehr dazu bei GmbH Anteile kaufen. Gehört ein Grundstück zum Kaufgegenstand, ist für die Verpflichtung zur Übertragung ebenfalls eine notarielle Beurkundung erforderlich (§ 311b Abs. 1 BGB) [5].
Ein LOI kann diese Formpflicht je nach Formulierung berühren, etwa wenn er bereits eine Verpflichtung zum Verkauf begründet. Deshalb ist die Trennung von unverbindlichen und verbindlichen Teilen so wichtig. Der Kaufvertrag selbst ist ein eigenes Thema, siehe Unternehmenskaufvertrag.
Grenzen der Vorlage und nächste Schritte
Eine Vorlage ist ein Ausgangspunkt. Sie berücksichtigt weder die Rechtsform noch Branchenbesonderheiten, Genehmigungspflichten, steuerliche Folgen oder wettbewerbsrechtliche Aspekte. Soweit ein Muster vorformuliert ist und einer Seite gestellt wird, kann es Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen, nicht aber, soweit die Bedingungen im Einzelnen ausgehandelt sind (§ 305 Abs. 1 BGB) [6]. Passen Sie ein Muster daher an den konkreten Fall an.
Lassen Sie den Text vor der Unterschrift von einem Rechtsanwalt oder Notar prüfen. Erfahrene Begleiter finden Sie im Nachfolgeberater-Verzeichnis. Das Verzeichnis ist eine Kontaktmöglichkeit, keine Empfehlung oder Vermittlung. Die Plattform bietet NDA- und LOI-Vorlagen als Orientierung; sie gibt keinen Rechtsrat.
Häufige Fragen
Ist ein Letter of Intent rechtlich bindend?
Das hängt von der Formulierung ab. Verständigungen über einzelne Punkte sind im Zweifel nicht bindend, solange der Vertrag insgesamt nicht geschlossen ist (§ 154 BGB) [3]. Einzelne Klauseln wie Vertraulichkeit oder Exklusivität können aber ausdrücklich verbindlich vereinbart werden. Prüfen lassen sollten Sie das im Einzelfall.
Was ist der Unterschied zwischen LOI und Kaufvertrag?
Wer erstellt den LOI, Käufer oder Verkäufer?
Üblicherweise legt der Kaufinteressent den ersten Entwurf vor, weil er seine Absichten und Bedingungen beschreibt. Verbindlich vorgeschrieben ist das nicht; beide Seiten verhandeln den Text.
Reicht ein kostenloses Muster aus?
Als Orientierung ja, als Vertragsgrundlage selten. Ein Muster kennt Ihre Rechtsform, Branche und Ihre Verhandlungsposition nicht. Lassen Sie es vor der Unterzeichnung anwaltlich anpassen.
Kann ich nach einem LOI noch abspringen?
Gibt M&A Börse Rechtsberatung zum LOI?
Nein. Die Plattform stellt Kontakte her und bietet Vorlagen als Orientierung. Sie vermittelt nicht, nimmt keine Provision und gibt keine rechtliche oder steuerliche Beratung.
Weiterführende Seiten
Weiterführend
Quellen
- [1] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 311 BGB Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse (abgerufen 2026-10)
- [2] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 241 BGB Pflichten aus dem Schuldverhältnis (abgerufen 2026-10)
- [3] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 154 BGB Offener Einigungsmangel; fehlende Beurkundung (abgerufen 2026-10)
- [4] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 15 GmbHG Übertragung von Gesellschaftsanteilen (abgerufen 2026-10)
- [5] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 311b BGB Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass (abgerufen 2026-10)
- [6] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 305 BGB Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (abgerufen 2026-10)