Unternehmenswert-Rechner (Multiplikator & Ertragswert)
Wer den Unternehmenswert berechnen möchte, braucht eine nachvollziehbare Methode und belastbare Eingaben. Der Rechner auf dieser Seite liefert eine Indikation auf Basis des Multiplikatorverfahrens und eines vereinfachten Ertragswerts. Er zeigt, in welcher Größenordnung ein Preis liegen könnte, und macht die Annahmen sichtbar, die dahinterstehen. Eine Bewertung im Rechtssinn ersetzt er nicht. Die folgenden Abschnitte erklären Methode, Eingaben, ein Rechenbeispiel und die Grenzen des Ergebnisses.
Stand: Oktober 2026
Indikation, keine Bewertung. Das Ergebnis ersetzt kein Bewertungsgutachten und keine Beratung.
Ergebnis: Wertspanne als Indikation
Bitte wählen Sie eine Branche und geben Sie Umsatz, Ergebnis und Unternehmerlohn ein.
Verwendete Multiplikatoren: Fensterbau- und Rollladenbaubetrieb
Multiplikatoren aus Studien: keine belastbaren Daten für diese Branche.
Plattformdaten: noch zu wenige Inserate (mindestens 10) für einen belastbaren Median.
So rechnet der Rechner
- Bereinigung: Zum EBIT wird ein bereits gebuchtes Inhabergehalt addiert und der angemessene Unternehmerlohn abgezogen. So wird das Ergebnis vergleichbar, als würde eine angestellte Geschäftsführung den Betrieb führen.
- Multiplikatorverfahren: Bereinigtes EBIT bzw. Umsatz × Spanne der Branchen-Multiplikatoren aus der angegebenen Quelle.
- Ertragswert (vereinfacht): Bereinigtes EBIT nach typisierter Steuer ÷ Kapitalisierungszins. Ein höherer Zins (mehr Risiko) ergibt einen niedrigeren Wert.
- Abschlag: Je stärker der Betrieb an Ihnen hängt, desto höher das Risiko für Käufer – das wird über einen pauschalen, anpassbaren Abschlag abgebildet.
- Nicht berücksichtigt: Substanzwert, betriebsnotwendiges Vermögen, Schulden und Liquidität (Cash/Debt), Investitionsstau, Steuerdetails.
Indikation, keine Bewertung. Das Ergebnis ersetzt kein Bewertungsgutachten und keine Beratung.
Zwei Methoden im Rechner: Multiplikator und Ertragswert
Als Unternehmensbewertung Rechner arbeitet das Tool mit zwei gängigen Ansätzen, damit Sie das Ergebnis gegeneinander einordnen können.
- Multiplikator: Ein bereinigtes Ergebnis (häufig EBIT oder Jahresüberschuss) wird mit einem Faktor multipliziert. Der Faktor soll widerspiegeln, was Käufer für vergleichbare Betriebe typischerweise zahlen. Die Methode ist ausführlicher im Beitrag zum Multiplikatorverfahren beschrieben; Orientierungswerte nach Branche finden Sie unter EBIT Multiplikator Branchen.
- Ertragswert: Der künftig nachhaltig erzielbare Jahresertrag wird mit einem Kapitalisierungsfaktor in einen Wert umgerechnet. Der Ansatz folgt der Logik des Ertragswertverfahren Unternehmensbewertung.
Beide Wege führen nur dann zu brauchbaren Zahlen, wenn das zugrunde gelegte Ergebnis bereinigt ist. Einen allgemeinen Überblick über Verfahren und Anlässe gibt der Ratgeber zur Unternehmensbewertung.
Welche Eingaben Sie vorbereiten sollten
Die Qualität des Ergebnisses hängt fast vollständig von den Eingaben ab. Halten Sie diese Angaben bereit:
- Jahresergebnisse der letzten drei Jahre. Das Bewertungsgesetz leitet den Durchschnittsertrag im vereinfachten Verfahren regelmäßig aus den Betriebsergebnissen der letzten drei abgelaufenen Wirtschaftsjahre her [2].
- Bereinigungen. Einmalige Gewinne und Verluste sowie außerordentliche Aufwendungen gehören herausgerechnet; ebenso muss ein angemessener Unternehmerlohn berücksichtigt sein, soweit das bisherige Ergebnis keinen enthält [3].
- Nicht betriebsnotwendiges Vermögen. Vermögen und zugehörige Schulden, die sich ohne Beeinträchtigung des Betriebs herauslösen lassen, werden getrennt bewertet [4].
- Faktor. Beim Multiplikator ein Faktor, den Sie begründen können; beim Ertragswert ein Kapitalisierungsfaktor.
Der Unternehmerlohn ist bei Inhaberbetrieben der wichtigste Einzelposten. Ein Käufer wird die eigene Arbeitskraft kalkulieren müssen; zeigt Ihr Ergebnis nur den Gewinn vor einem Gehalt für den Inhaber, überschätzt es den Ertrag.
Der Kapitalisierungsfaktor im Steuerrecht: 13,75
Für steuerliche Zwecke legt § 203 BewG im vereinfachten Ertragswertverfahren einen gesetzlichen Kapitalisierungsfaktor von 13,75 fest; das Bundesfinanzministerium kann ihn per Verordnung anpassen [5]. Das Verfahren darf nach § 199 BewG nur angewandt werden, wenn es nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt [1].
Dieser Faktor ist ein Rechenwert für die steuerliche Bewertung, etwa bei Schenkung und Erbschaft. Er ist kein Marktpreis. Ob ein Käufer im Einzelfall mehr oder weniger zahlt, hängt von Risiko, Branche, Abhängigkeit vom Inhaber und der Lage am Markt ab. Verlässliche, branchenübergreifende Marktmultiplikatoren für sehr kleine Betriebe liegen nach unserer Recherche nicht vor; hier gilt: keine belastbaren Daten. Der Rechner nennt deshalb keine pauschalen Marktfaktoren, sondern lässt Sie den Faktor selbst setzen.
Rechenbeispiel mit frei gewählten Zahlen
Das folgende Beispiel ist rein rechnerisch und beschreibt keinen realen Betrieb. Angenommen, die bereinigten Betriebsergebnisse (nach Unternehmerlohn) betragen in drei Jahren 90.000, 100.000 und 110.000 Euro. Der Durchschnitt ist 100.000 Euro. Ein positives Betriebsergebnis wird im vereinfachten Verfahren zur Abgeltung des Ertragsteueraufwands um 30 Prozent gemindert [3]; es verbleiben 70.000 Euro. Multipliziert mit dem Faktor 13,75 [5] ergibt das einen steuerlichen Ertragswert von 962.500 Euro, zuzüglich des getrennt bewerteten nicht betriebsnotwendigen Vermögens.
Verwenden Sie stattdessen einen Multiplikator, setzen Sie das bereinigte Ergebnis mit dem von Ihnen begründeten Faktor an. Weichen beide Ergebnisse stark voneinander ab, liegt das meist an den Annahmen und nicht an einem Rechenfehler. Prüfen Sie dann Bereinigungen und Faktor.
Grenzen: Indikation, keine Bewertung
Wer einen Unternehmenswert Rechner kostenlos nutzt, erhält eine Orientierung, die sich auf Ihre Eingaben stützt. Sie ist Indikation, keine Bewertung. Der Rechner kennt weder Verträge noch Kundenstruktur, Investitionsstau, Mietverhältnisse oder Abhängigkeiten von Schlüsselpersonen. Auch der Substanzwert spielt eine Rolle: Bei nicht notierten Anteilen darf nach § 11 Abs. 2 BewG der Substanzwert nicht unterschritten werden [6].
Für einen Verkauf, eine Finanzierung oder einen Streit über Anteile reicht die Indikation nicht aus. Dann ist ein Gutachten oder die Einschätzung eines spezialisierten Beraters nötig. Das Verzeichnis der Nachfolgeberater hilft bei der Suche. Die Plattform vermittelt nur den Kontakt zwischen Verkäufern und Interessenten, bietet keine Maklertätigkeit, erhebt keine Provision und gibt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.
Vom Ergebnis zum Verkauf
Hat Ihnen der Rechner eine Preisspanne gezeigt, folgt im nächsten Schritt die Frage, wie Sie sie am Markt prüfen. Wer seine Firma übergeben will, kann unter unternehmen verkaufen ein anonymes Inserat anlegen. Dabei sollten Sie die Spanne nicht als Festpreis verstehen: Der Preis ergibt sich in der Verhandlung und nach der Prüfung des Unternehmens durch den Käufer. Auch wer wissen möchte, was ist meine Firma wert, sollte mindestens zwei Methoden vergleichen und die Annahmen dokumentieren.
Wer den Firmenwert berechnen will, etwa weil ein Gesellschafter ausscheidet, sollte vorab klären, welche Bewertungsregel im Gesellschaftsvertrag steht, denn sie kann vom Marktwert abweichen.
Häufige Fragen
Wie genau ist das Ergebnis des Rechners?
Das Ergebnis ist eine Indikation. Es ist nur so zuverlässig wie die Eingaben, insbesondere das bereinigte Ergebnis und der gewählte Faktor. Für verbindliche Zwecke ist ein Gutachten oder die Einschätzung eines Beraters erforderlich.
Welches Ergebnis soll ich für den Rechner verwenden?
Verwenden Sie das bereinigte, nachhaltige Ergebnis nach angemessenem Unternehmerlohn. Das Bewertungsgesetz stützt sich im vereinfachten Verfahren auf den Durchschnitt der letzten drei Wirtschaftsjahre [2].
Ist der Faktor 13,75 ein Marktpreis?
Nein. Er ist der gesetzliche Kapitalisierungsfaktor des vereinfachten Ertragswertverfahrens für steuerliche Zwecke [5]. Marktpreise hängen von Branche, Risiko und Verhandlung ab.
Warum weichen Multiplikator und Ertragswert voneinander ab?
Beide Methoden stützen sich auf unterschiedliche Annahmen. Der Multiplikator spiegelt Markterwartungen, der Ertragswert die Kapitalisierung des künftigen Ertrags. Prüfen Sie Bereinigungen und Faktor, bevor Sie einem der Werte folgen.
Wird nicht betriebsnotwendiges Vermögen mitbewertet?
Es wird getrennt vom Ertragswert angesetzt, etwa ein vermietetes Grundstück ohne Bezug zum Betrieb. Das Bewertungsgesetz sieht diese getrennte Bewertung im vereinfachten Verfahren vor [4].
Ersetzt der Rechner einen Berater?
Nein. Der Rechner gibt eine erste Orientierung. Rechtliche, steuerliche und bewertungsfachliche Fragen klären Sie mit Fachleuten, die Sie über das Beraterverzeichnis finden können.
Weiterführende Seiten
Weiterführend
Quellen
- [1] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 199 BewG Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens (abgerufen 2026-10)
- [2] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 201 BewG Ermittlung des Jahresertrags (abgerufen 2026-10)
- [3] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 202 BewG Betriebsergebnis (abgerufen 2026-10)
- [4] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 200 BewG Ermittlung des Ertragswerts (abgerufen 2026-10)
- [5] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 203 BewG Kapitalisierungsfaktor (abgerufen 2026-10)
- [6] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 11 BewG Wertpapiere und Anteile (Abs. 2) (abgerufen 2026-10)