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M&A Börse

Versicherungsagentur kaufen – Angebote & Nachfolge

Wer eine Versicherungsagentur kaufen möchte, erwirbt in aller Regel keinen Bestand im Eigentum des Inhabers, sondern die Stellung als Vertreter eines oder mehrerer Versicherer. Dadurch unterscheidet sich der Kauf deutlich von einem klassischen Unternehmenskauf: Verträge, Provisionen und Kundendaten hängen von der Zustimmung der Gesellschaft ab. Diese Seite erläutert Agenturformen, Rechtsrahmen, Prüfpunkte und Finanzierung. Die M&A Börse vermittelt nur den Kontakt zwischen Inserent und Interessent, ohne Provision und ohne Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

Stand: Oktober 2026

Aktuelle Angebote: Versicherungsagentur

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Aktuell keine öffentlichen Inserate für Versicherungsagentur.

Viele Übergaben laufen diskret. Legen Sie ein anonymes Kaufgesuch an – Verkäufer und Berater können Sie dann direkt über die Plattform kontaktieren.

Ausgangslage und Begriffe: Agentur, Generalagentur, Ausschließlichkeit

Hinter dem Begriff Versicherungsagentur stehen verschiedene Konstellationen. Der Ausschließlichkeitsvertreter arbeitet für genau einen Versicherer, der Mehrfachagent für mehrere Gesellschaften. Als Generalagentur bezeichnet man üblicherweise die Agentur eines Ausschließlichkeitsvertreters, der als selbstständiger Kaufmann im Auftrag einer Gesellschaft in einem Bezirk Verträge vermittelt und häufig Mitarbeiter und Büro selbst trägt. Ein einheitlich geschützter Rechtsbegriff ist das nicht; maßgeblich ist stets der Agenturvertrag.

Der Markt für Übergaben ist insgesamt groß. Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn schätzt, dass im Zeitraum 2026 bis 2030 rund 186.000 Familienunternehmen zur Übergabe anstehen [2]. Branchenspezifische belastbare Zahlen zu Agenturübergaben liegen uns nicht vor; wir nennen deshalb keine. Wer sich für den Verkauf entscheidet, sollte die Übergabe früh mit der Gesellschaft abstimmen, denn ohne deren Mitwirkung ist ein Wechsel kaum möglich.

Verwandte Konstellationen behandeln wir auf eigenen Seiten: den Kauf von Versicherungsbestand kaufen bei Maklern, die Nachfolge in einer Steuerkanzlei kaufen sowie die Unternehmensberatung kaufen. Einen Überblick über Dienstleistungsunternehmen gibt der Hub Kanzlei kaufen.

Worauf Käufer bei einer Versicherungsagentur achten

Anders als im Handel gibt es keine Kennzahlen wie Umsatz pro Quadratmeter. Entscheidend ist, wie stabil und wie übertragbar die laufenden Einnahmen sind. Prüfen Sie insbesondere:

  • Provisionsstruktur: Anteil von Abschluss-, Bestands- und Folgeprovisionen sowie Stornohaftung.
  • Bestandsqualität: Verteilung nach Sparten, Alter der Verträge, Stornoquote, Anteil Kunden mit mehreren Verträgen.
  • Konzentration: Abhängigkeit von einzelnen Großkunden, einer Sparte oder einem Vertriebsweg.
  • Kundenalter: Altersstruktur der Kunden; ein überalterter Kundenstamm bedeutet absehbare Abgänge.
  • Kostenseite: Personalkosten, Mietvertrag, Technik, vom Inhaber gezahlte Vermittlungshilfen.
  • Mitarbeiter: Qualifikation, Kündigungsfristen und Bindung an die Kunden.

Verlangen Sie die Provisionsabrechnungen mehrerer Jahre direkt von der Gesellschaft bestätigt und gleichen Sie sie mit Buchhaltung und Steuerbescheiden ab. Eine einzelne starke Periode sagt wenig aus, wenn Bestandsprovisionen auslaufen oder Bonifikationen entfallen.

Preistreiber und Bewertung: Versicherungsagentur kaufen Preis

Wer nach einem Versicherungsagentur kaufen Preis sucht, findet häufig Faustformeln. Belastbare, öffentlich zugängliche Daten zu Kaufpreisen oder Multiplikatoren für Versicherungsagenturen liegen uns nicht vor (keine belastbaren Daten). Wir nennen deshalb bewusst keine Spanne.

Typische Preistreiber sind:

  • die Höhe und Nachhaltigkeit der Bestandsprovisionen,
  • Stornoquote und Vertragsalter,
  • die Bereitschaft der Gesellschaft, den Käufer als Nachfolger anzunehmen,
  • die Abhängigkeit vom bisherigen Inhaber und dessen persönlichen Kundenbeziehungen,
  • der Zustand von Mitarbeiterstab, Büro und Technik.

Ein Sonderpunkt ist der Ausgleichsanspruch des Vertreters. Nach § 89b HGB kann ein Handelsvertreter nach Vertragsende unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausgleich verlangen; für Versicherungsvertreter gilt eine eigene Höchstgrenze von drei Jahresprovisionen [4]. Ob der Anspruch besteht, wie hoch er ausfällt und ob er im Rahmen einer Übergabe verrechnet wird, hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab. Lassen Sie das vor der Preisverhandlung anwaltlich klären. Eine erste, unverbindliche Orientierung für Ertragswerte bietet der Unternehmenswert berechnen; er liefert eine Indikation, keine Bewertung.

Recht und Erlaubnis: § 34d GewO, Agenturvertrag, Zustimmung der Gesellschaft

Wer Versicherungen vermitteln will, braucht grundsätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer nach § 34d GewO. Voraussetzung sind unter anderem ein Sachkundenachweis durch IHK-Prüfung, ein Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung und die Eintragung ins Vermittlerregister [3]. Vertreter, die ausschließlich für ein oder mehrere Versicherungsunternehmen tätig sind, die die uneingeschränkte Haftung übernehmen, können als gebundene Vermittler ohne eigene Erlaubnis arbeiten [3]. Welche Konstellation für Sie gilt, richtet sich nach dem Vertrag.

Die Erlaubnis geht nicht mit der Agentur über. Sie müssen sie selbst beantragen beziehungsweise als gebundener Vermittler in der Haftung der Gesellschaft stehen. Versicherer dürfen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz zudem nur mit Vermittlern zusammenarbeiten, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen [7].

Der Agenturvertrag ist meist nicht frei übertragbar. Gesellschaften behalten sich in der Regel die Zustimmung zum Nachfolger vor, legen Fristen fest und regeln, ob Bestand und Kundendaten beim Ausscheiden bei der Gesellschaft verbleiben. Diese Regelungen entscheiden letztlich, was Sie überhaupt erwerben. Ob und in welchem Umfang Kundendaten übertragen werden dürfen, ist zudem datenschutzrechtlich zu prüfen. Rechtliche und steuerliche Fragen klären Sie mit Fachanwalt und Steuerberater.

Prüfung der Agentur vor dem Kauf

Die Prüfung beginnt bei der Gesellschaft, nicht beim Inhaber: Wer ist bereit, den Vertrag auf Sie zu übertragen, und zu welchen Bedingungen? Danach folgen Bestandsanalyse, Provisionsabrechnungen, Mitarbeiter- und Mietverträge sowie Haftungsrisiken aus früherer Beratung. Vor der Einsicht in Unterlagen mit Kundendaten sollten Sie eine Vertraulichkeitsvereinbarung schließen; auf der Plattform stehen NDA- und LOI-Vorlagen bereit, die ein Rechtsanwalt prüfen sollte. Eine vollständige Liste finden Sie im Abschnitt Prüfpunkte.

Finanzierung des Agenturkaufs

Der Kaufpreis wird meist über Eigenkapital und einen Bankkredit finanziert. Weil Agenturen wenig Sachwerte besitzen, fehlt Sicherheiten häufig der Gegenwert; Banken stützen sich daher stärker auf Ertragskraft und Ihre Qualifikation. Für Gründer und Nachfolger kommt der ERP-Gründerkredit – StartGeld der KfW in Betracht: Er sieht bis zu 200.000 Euro vor, die Haftungsfreistellung für die Hausbank beträgt 80 % [5]. Für größere Vorhaben kann der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge passen, der bis zu 500.000 Euro je Antragsteller vorsieht, begrenzt auf 35 % der förderfähigen Kosten [6]. Beide laufen über die Hausbank. Aktuelle Konditionen prüfen Sie auf kfw.de und bei der Förderbank Ihres Bundeslandes. Eine erste Rechnung ermöglicht der Unternehmenskauf Finanzierung Rechner.

Käufer und Verkäufer: Agentur übernehmen oder abgeben

Auf den Inseraten der Plattform finden Sie Hinweise wie Versicherungsagentur zu verkaufen oder Versicherungsagentur abzugeben. Inserenten beschreiben ihre Agentur anonym; das Exposé erhalten Sie nach digitaler NDA. Wer eine Versicherungsagentur übernehmen will, sollte parallel den Kontakt zur Gesellschaft suchen, weil diese über den Nachfolger mitentscheidet. Wer eine Versicherungsagentur verkaufen will, beginnt mit der Abstimmung mit der Gesellschaft und der Klärung des Ausgleichsanspruchs. Meldet sich ein Interessent, ist zunächst nur der Kontakt vermittelt; die Plattform begleitet keine Verhandlung.

Wenn Ihre Agentur eine Generalagentur ist und Sie dafür einen Käufer suchen, formulieren Sie im Inserat nur anonymisierte Eckdaten. Auch Kaufgesuche können Sie einstellen oder unter Firma zu kaufen gesucht einsehen; Beratung bei der Nachfolge finden Sie über das Verzeichnis für Nachfolgeberater. Die Suche nach einer Generalagentur kaufen, einer Generalagentur zu verkaufen oder einer Generalagentur übernehmen folgt denselben Regeln wie bei der Agentur: Der Versicherer entscheidet mit. Mit der Benachrichtigungsfunktion werden Sie über neue passende Inserate informiert. Lautet das Inserat „Versicherungsagentur: Nachfolger gesucht“, gilt: Je früher die Gesellschaft eingebunden ist, desto planbarer die Übergabe.

Kennzahlen, auf die Käufer bei Versicherungsagentur achten

KennzahlWarum sie zähltOrientierung
BestandsprovisionenLaufende Einnahmen aus bestehenden Verträgen sind die tragende Ertragsbasis; ihre Höhe und Beständigkeit bestimmen den Wert.keine belastbaren Daten
StornoquoteHohe Stornos mindern künftige Provisionen und können Rückforderungen auslösen.keine belastbaren Daten
SpartenmixDie Verteilung auf Kranken-, Leben-, Sach- und Kfz-Versicherung beeinflusst Planbarkeit und Wachstumspotenzial.keine belastbaren Daten
Verträge je KundeMehrfachverträge deuten auf eine feste Kundenbindung hin.keine belastbaren Daten
KundenaltersstrukturEin überalterter Stamm führt absehbar zu Abgängen.keine belastbaren Daten
PersonalkostenquoteEin Büro mit angestellten Mitarbeitern bindet Ertrag; sie zeigt, was dem Inhaber tatsächlich verbleibt.keine belastbaren Daten

Preisorientierung und Bewertungsansatz

Für Versicherungsagenturen liegen uns keine belastbaren öffentlichen Daten zu Kaufpreisen oder Multiplikatoren vor. Preisbestimmend sind Höhe und Nachhaltigkeit der Bestandsprovisionen, Stornoquote, Zustimmung der Gesellschaft und der Umgang mit dem Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB [4].

Für Multiplikatoren in dieser Branche gibt es keine belastbaren öffentlichen Daten. Wir zeigen daher keine Spanne an.

Unternehmenswert berechnen

Zahlen mit Quellenangabe in eckigen Klammern; Quellen am Seitenende.

Due-Diligence-Checkliste: Versicherungsagentur

  • Schriftliche Zustimmungsbereitschaft der Gesellschaft zum Nachfolger einholen
  • Agenturvertrag auf Übertragbarkeit, Kündigung und Bestandsregelung prüfen
  • Provisionsabrechnungen mehrerer Jahre von der Gesellschaft bestätigen lassen
  • Stornoquote und Stornohaftung je Sparte analysieren
  • Bestand nach Sparte, Vertragsalter und Kundenalter auswerten
  • Abhängigkeit von Großkunden und Einzelvermittlern prüfen
  • Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB und seine Verrechnung klären
  • Erlaubnis nach § 34d GewO beziehungsweise Haftungsübernahme klären
  • Berufshaftpflicht und bisherige Schadensfälle prüfen
  • Beratungsdokumentation und Beschwerden der letzten Jahre sichten
  • Datenschutz bei der Übertragung der Kundendaten prüfen
  • Arbeitsverträge der Mitarbeiter und Kündigungsfristen prüfen
  • Miet- und Leasingverträge sowie Softwarelizenzen prüfen
  • Steuerliche Behandlung des Kaufpreises mit dem Steuerberater klären

Kaufgesuche in dieser Branche

Noch keine öffentlichen Kaufgesuche. Inhaber können ihr Unternehmen anonym inserieren und werden mit passenden Käufern abgeglichen.

Häufige Fragen

Kann ich als Käufer eine Agentur einfach übernehmen?

Nein. Der Agenturvertrag besteht mit dem Versicherer, und dieser muss dem Nachfolger in der Regel zustimmen. Ohne diese Zustimmung erwerben Sie meist nur Büro und Mitarbeiter, nicht die Vertretung.

Brauche ich eine Erlaubnis nach § 34d GewO?

Grundsätzlich ja, mit IHK-Sachkundeprüfung, Berufshaftpflicht und Registereintrag. Ausschließlich für Gesellschaften tätige, in deren Haftung stehende Vertreter benötigen sie nicht [3]. Klären Sie das vorab mit der Gesellschaft.

Was ist der Unterschied zwischen Agentur und Generalagentur?

Generalagentur nennt man meist die Agentur eines Ausschließlichkeitsvertreters mit eigenem Bezirk und häufig eigenem Personal. Ein geschützter Rechtsbegriff ist das nicht, der Vertrag entscheidet.

Gibt es feste Multiplikatoren für den Kaufpreis?

Keine belastbaren Daten. Pauschale Faktoren aus Inseraten oder Foren sind nicht verlässlich. Maßgeblich sind Provisionsstruktur, Stornoquote und die Bedingungen der Gesellschaft.

Was ist der Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB?

Ein möglicher Anspruch des Vertreters nach Vertragsende gegen den Versicherer; für Versicherungsvertreter ist er auf drei Jahresprovisionen begrenzt [4]. Wie er bei einer Übergabe behandelt wird, regeln Vertrag und Einzelfall.

Welche Finanzierung ist möglich?

Neben Eigenkapital und Bankkredit kommen KfW-Programme wie ERP-Gründerkredit – StartGeld (bis 200.000 Euro [5]) oder ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (bis 500.000 Euro [6]) in Betracht, jeweils über die Hausbank.

Erhebt die M&A Börse eine Provision?

Nein. Die Plattform vermittelt nur den Kontakt zwischen Inserent und Interessent, ohne Provision. Sie erbringt keine Maklerleistung und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

Weiterführende Seiten

Quellen

  1. [1] KfW Research: KfW-Nachfolge-Monitoring Mittelstand (abgerufen 2026-10)
  2. [2] Institut für Mittelstandsforschung Bonn: Unternehmensnachfolgen: Anstehende Übergaben (abgerufen 2026-10)
  3. [3] Gesetze im Internet / Bundesministerium der Justiz: § 34d Gewerbeordnung (Versicherungsvermittler) (abgerufen 2026-10)
  4. [4] Gesetze im Internet / Bundesministerium der Justiz: § 89b Handelsgesetzbuch (Ausgleichsanspruch) (abgerufen 2026-10)
  5. [5] KfW: ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) (abgerufen 2026-10)
  6. [6] KfW: ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) (abgerufen 2026-10)
  7. [7] Gesetze im Internet / Bundesministerium der Justiz: § 48 Versicherungsaufsichtsgesetz (Zusammenarbeit mit Vermittlern) (abgerufen 2026-10)