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M&A Börse

Kanzleien & Beratung: Betriebe kaufen & übernehmen

Wer eine Kanzlei kaufen möchte, erwirbt vor allem Vertrauen: Mandatsbeziehungen, Fachpersonal und Know-how, kaum Maschinen oder Waren. Bei Steuerberatern, Rechtsanwälten und anderen Beratern kommt das Berufsrecht hinzu, das Käufer und Verkäufer bindet. Diese Übersicht ordnet die Marktlage ein, zeigt, worauf es bei Übernahme und Bewertung ankommt, und führt zu den Einzelseiten der Gruppe. M&A Börse stellt nur den Kontakt zwischen Inhaber und Interessent her; es gibt keine Maklerleistung, keine Provision und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

Stand: Oktober 2026

Marktlage: Nachfolge in Kanzleien und Beratungsbetrieben

Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn schätzt, dass in Deutschland von 2026 bis 2030 rund 186.000 Unternehmen eine Nachfolge regeln müssen, im Schnitt etwa 37.200 pro Jahr [1]. Eine eigene Auswertung nur für Kanzleien und Beratung weist das IfM dort nicht aus; zur Zahl anstehender Übergaben in dieser Gruppe liegen uns keine belastbaren Daten vor.

Für die steuerberatenden Berufe zeigt die Berufsstatistik der Bundessteuerberaterkammer die Altersstruktur: Zum 1. Januar 2026 waren 105.953 Mitglieder in den Steuerberaterkammern registriert, davon 89.549 Steuerberater [2]. Nach Angaben der Kammer sind 45,8 % der Berufsangehörigen 56 Jahre oder älter, 13,7 % sind über 70 [3]. Das erklärt, warum Nachfolge in diesem Berufsstand ein Dauerthema ist.

Bei den Rechtsanwälten verzeichnete die Bundesrechtsanwaltskammer zum 1. Januar 2026 insgesamt 167.547 zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, darunter 138.420 mit Einzelzulassung; deren Zahl sinkt seit sechs Jahren [4]. Die Zahl der Berufsausübungsgesellschaften stieg um 6,55 % auf 5.462 [4]. Zur Zahl tatsächlich zum Verkauf stehender Kanzleien gibt es keine amtliche Statistik.

Wer gezielt sucht, findet auf M&A Börse anonyme Inserate, und wer als Käufer aktiv wird, kann ein Gesuch einstellen (Stichwort firma zu kaufen gesucht); außerdem lässt sich sich über „Benachrichtigen“ über neue passende Angebote informieren. Eine klassische Kanzleibörse mit Vermittlung ist das nicht: Die Plattform stellt Kontakte her, verhandelt wird direkt.

Die Branchen dieser Gruppe im Überblick

Zur Gruppe zählen reglementierte Berufe und freie Beratungs- und Dienstleistungsbetriebe. Für Käufer, die ein Dienstleistungsunternehmen kaufen wollen, unterscheiden sich Zugangsvoraussetzungen und Übertragbarkeit erheblich.

Reglementierte Freie Berufe

Beratung, Vermittlung und Verwaltung

Agenturen, Technik und weitere Dienstleister

Worauf Käufer achten sollten

Bei Kanzleien und Beratungsbetrieben liegt der Wert selten in Anlagevermögen. Prüfen sollten Sie deshalb vor allem:

  • Mandantenstruktur: Wie viele Mandate tragen den Umsatz, wie lange bestehen sie, und wie hoch ist der Anteil wiederkehrender Aufträge im Verhältnis zu Einzelprojekten?
  • Inhaberabhängigkeit: Hängen die Mandate an der Person des Verkäufers oder an Team und Prozessen? Je personengebundener, desto größer das Risiko, dass Mandate nach der Übergabe abwandern.
  • Personal: Sind Fachangestellte und angestellte Berufsträger bereit zu bleiben? Bei einem Betriebsübergang gelten die arbeitsrechtlichen Regeln des § 613a BGB.
  • Honorar- und Vertragslage: Honorarvereinbarungen, Laufzeiten, Kündigungsfristen und Haftungsbegrenzungen.
  • Mietvertrag und Technik: Restlaufzeit der Räume, Software, Datenschutz und IT-Sicherheit.

Eine ausführliche Prüfung nach Kaufabsicht und Vertraulichkeitserklärung ist üblich. Vorlagen für Geheimhaltungsvereinbarung und Absichtserklärung stellt M&A Börse bereit; sie ersetzen keine anwaltliche Prüfung.

Berufsrecht und Verschwiegenheit

Rechtsanwälte sind nach § 43a Abs. 2 BRAO zur Verschwiegenheit über alles verpflichtet, was ihnen bei der Berufsausübung bekannt wird [5]. Für Steuerberater verlangt § 57 StBerG eine verschwiegene Berufsausübung [6]. Für einen Kanzleiverkauf heißt das: Mandantendaten dürfen nicht ohne Weiteres an Interessenten gehen. Üblich sind anonymisierte Kennzahlen in der Anbahnung und eine geregelte Mandantenzustimmung vor der Übergabe. Wie dies im Einzelfall umzusetzen ist, klären Sie mit der zuständigen Kammer und Ihrem Rechtsberater.

Wer eine Kanzlei übernehmen will, braucht außerdem die persönliche Zulassung des jeweiligen Berufs; diese lässt sich nicht mit dem Kaufvertrag miterwerben. Bei nicht reglementierten Beratungsbetrieben, Agenturen oder IT-Dienstleistern entfällt dieses Hindernis, es können aber andere Erlaubnisse oder Nachweise gelten, etwa bei Bewachung oder Arbeitnehmerüberlassung. Die Details stehen auf den Einzelseiten.

Bewertung: Preistreiber und Datenlage

Der Preis hängt bei Beratungsbetrieben vor allem von nachhaltigem Ertrag, Mandantenbindung und der Übergabefähigkeit ab. Üblich sind ertragsorientierte Verfahren, bei denen der um einen kalkulatorischen Unternehmerlohn bereinigte Ertrag die Grundlage bildet. Zu branchenüblichen Multiplikatoren für Kanzleien und Beratungsbetriebe haben wir keine belastbaren Daten aus einer Primärquelle gefunden und nennen daher keine Spannen.

Eine erste Orientierung bietet der Unternehmenswert berechnen-Rechner; er liefert eine Indikation, keine Bewertung. Grundlagen zum Vorgehen erklärt der Ratgeber zur Unternehmensbewertung.

Finanzierung der Übernahme

Für Nachfolger kommen Förderkredite der KfW in Betracht. Der ERP-Gründerkredit StartGeld (067) bietet nach Angaben der IHK bis zu 200.000 Euro, davon höchstens 80.000 Euro für Betriebsmittel [7]. Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) ist für größere Vorhaben gedacht [8]. Beantragt wird beides über die Hausbank; ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, prüft die Bank. Aktuelle Konditionen finden Sie bei der KfW und Ihrer Landesförderbank. Eine Modellrechnung ermöglicht der Unternehmenskauf Finanzierung Rechner; mehr zu Wegen und Kombinationen steht im Ratgeber Unternehmenskauf finanzieren.

Für Käufer und Verkäufer: so gehen Sie vor

Als Käufer legen Sie ein Kaufgesuch an oder durchsuchen die Inserate; nach digitaler Geheimhaltungsvereinbarung erhalten Sie das Exposé. Als Inhaber, bei dem eine Kanzlei zu verkaufen ist, erstellen Sie ein anonymes Inserat; Pakete und Ablauf stehen unter Unternehmen verkaufen. Wer eine Nachfolgeberatung sucht, findet im Verzeichnis für Nachfolgeberater Ansprechpartner. Den Gesamtablauf beschreibt die Seite zum Thema Unternehmen kaufen.

Häufige Fragen

Kann man eine Kanzlei überhaupt kaufen?

Ja, Kanzleien sind übertragbar, ein Erwerb unterliegt aber dem Berufsrecht. Der Käufer benötigt die persönliche Zulassung seines Berufs, und die Verschwiegenheitspflicht [5][6] schränkt ein, wann Mandantendaten weitergegeben werden dürfen.

Wie viele Steuerberater sind in Deutschland älter als 55 Jahre?

Nach der Berufsstatistik der Bundessteuerberaterkammer sind 45,8 % der Berufsangehörigen 56 Jahre oder älter; 13,7 % sind über 70 [3].

Gibt es eine zentrale Börse für den Verkauf von Kanzleien?

Es gibt keine amtliche Stelle, die Kanzleiverkäufe erfasst. M&A Börse bietet anonyme Inserate und Kaufgesuche an, vermittelt aber nicht und erhebt keine Provision.

Welche Betriebe zählen zu Dienstleistung und Beratung?

Zur Gruppe zählen freie Berufe wie Steuer- und Rechtsberatung sowie Planungsbüros, Beratungs- und Verwaltungsbetriebe, Agenturen, IT-Dienstleister und Servicebetriebe. Die Einzelseiten dieser Seite beschreiben jeweils Besonderheiten.

Was ist eine Kanzlei wert?

Dazu gibt es keine belastbaren Daten für Multiplikatoren. Entscheidend sind nachhaltiger Ertrag, Mandantenbindung und Inhaberabhängigkeit. Eine Indikation liefert der Bewertungsrechner, eine verbindliche Bewertung erstellt ein Sachverständiger.

Kann die KfW eine Kanzleiübernahme fördern?

Die KfW bietet für Gründung und Nachfolge unter anderem den ERP-Gründerkredit StartGeld [7] und den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge [8]. Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, klärt Ihre Hausbank.

Weiterführende Seiten

Quellen

  1. [1] Institut für Mittelstandsforschung Bonn: Unternehmensnachfolgen in Deutschland 2026 bis 2030 (Daten und Fakten Nr. 37) (abgerufen 2026-10)
  2. [2] Bundessteuerberaterkammer: Berufsstatistik 2025 (abgerufen 2026-10)
  3. [3] Haufe (zur Berufsstatistik der BStBK): Berufsstatistik 2025: Mehr Mitglieder, weniger Auszubildende (abgerufen 2026-10)
  4. [4] Bundesrechtsanwaltskammer: Mitglieder- und Fachanwaltsstatistik zum 01.01.2026 (abgerufen 2026-10)
  5. [5] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 43a BRAO Grundpflichten (abgerufen 2026-10)
  6. [6] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 57 StBerG Allgemeine Berufspflichten (abgerufen 2026-10)
  7. [7] IHK Ostthüringen zu Gera: ERP-Gründerkredit - Startgeld (067) (abgerufen 2026-10)
  8. [8] KfW: ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) (abgerufen 2026-10)