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M&A Börse

Unternehmen kaufen in Schweiz

Wer eine firma kaufen schweiz plant, erwirbt ein Unternehmen außerhalb von EU und Euro-Raum, in einer eigenen Rechtsordnung mit eigener Währung. Obwohl Sprache und Geschäftskultur vertraut wirken, gelten das schweizerische Obligationenrecht, Handelsregisterrecht und Steuerrecht samt Kantonen und Gemeinden. Diese Seite erläutert Struktur, Formvorschriften, Haftung und Prüfpunkte. Sie ersetzt keine Beratung: M&A Börse stellt nur den Kontakt zwischen Verkäufern und Käufern her, erbringt keine Maklerleistung, erhebt keine Provision und gibt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

Stand: Oktober 2026

Aktuelle Angebote

Aktuell keine öffentlichen Inserate für Unternehmen kaufen in Schweiz.

Viele Übergaben laufen diskret. Legen Sie ein anonymes Kaufgesuch an – Verkäufer und Berater können Sie dann direkt über die Plattform kontaktieren.

Ausgangslage für deutsche Käufer

Wer ein Unternehmen kaufen Schweiz zum Ziel macht, bewegt sich in einem Drittstaat: Die Schweiz gehört nicht zur EU, Verträge, Gerichtsstände und Behörden sind schweizerisch, Preise laufen üblicherweise in Franken. Das Gesellschafts- und Vertragsrecht steht im Obligationenrecht (OR) [1]; das Handelsregister führen die Kantone. Das KMU-Portal des Bundes (SECO) bündelt Informationen zu Gründung und Nachfolge, darunter Checklisten sowie Hinweise zu Bewertungsmethoden [2].

Zu Zahl und Entwicklung der Betriebsübergaben in der Schweiz liegen uns für diese Seite keine geprüften, belastbaren Daten vor; wir nennen deshalb keine Zahlen. Wer sich zur Nachfolge in der Schweiz informieren will, sollte aktuelle Erhebungen von Bundesstellen, Kantonen und Branchenverbänden direkt einsehen. Allgemeine Grundlagen für Auslandskäufe finden Sie im Ratgeber firma im ausland kaufen ratgeber. Das österreichische Nachbarland behandelt die Seite firma kaufen österreich. Suchen Sie auch im Inland, finden Sie Angebote, wenn Sie ein unternehmen kaufen möchten.

KMU kaufen in der Schweiz: Angebote und Nachfolge

Wer ein KMU kaufen Schweiz will, findet Angebote über Branchenkontakte, Treuhänder, Banken, Verbände und spezialisierte Berater vor Ort. Verkäufer sind häufig Inhaber, die eine Nachfolgelösung suchen. Das Thema nachfolge schweiz firma betrifft dort wie in Deutschland familieninterne Übergaben, den Verkauf an Mitarbeitende (MBO) und den Verkauf an Dritte; allgemein erklärt dies der Ratgeber zur unternehmensnachfolge.

Schweizer Verkäufer erwarten von ausländischen Interessenten Referenzen zu Finanzierung und Branchenerfahrung. Eine anonyme Erstansprache mit unterzeichneter Vertraulichkeitsvereinbarung ist üblich. Die Muster-NDA und das Kaufgesuch auf M&A Börse können dafür ein Ausgangspunkt sein; lassen Sie Verträge nach schweizerischem Recht anwaltlich prüfen.

Aktienkauf, GmbH-Anteile oder Geschäftsübernahme

Wie in Deutschland lässt sich ein Unternehmen über Beteiligungen (Anteilskauf) oder über Aktiven und Passiven (Einzelübertragung) erwerben; die Grundzüge zeigt der Ratgeber zu asset deal share deal. Für die Schweiz sind folgende Punkte maßgeblich.

Aktiengesellschaft

Das Aktienkapital einer AG beträgt mindestens 100.000 Franken [1]. Namenaktien sind, wenn Gesetz oder Statuten nichts anderes bestimmen, ohne Beschränkung übertragbar; die Übertragung kann durch Übergabe des indossierten Aktientitels erfolgen [1]. Die Statuten können die Übertragbarkeit beschränken (Vinkulierung), die Statuten sind daher vor dem Kauf zu lesen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 20.000 Franken [1]. Die Abtretung von Stammanteilen und die Verpflichtung dazu bedürfen der schriftlichen Form; sie bedarf zudem der Zustimmung der Gesellschafterversammlung, die diese ohne Angabe von Gründen verweigern kann [1]. Vorbehalten sind abweichende Regelungen in den Statuten. Gründer errichten eine GmbH durch öffentliche Urkunde [1]. Eine Beurkundung der Abtretung selbst verlangt das Gesetz nach dem von uns geprüften Wortlaut nicht; Verträge sollten dennoch sorgfältig gestaltet und anwaltlich begleitet werden.

Übernahme eines Geschäfts mit Aktiven und Passiven

Wer ein Geschäft mit Aktiven und Passiven übernimmt, wird den Gläubigern aus den damit verbundenen Schulden verpflichtet, sobald die Übernahme mitgeteilt oder in öffentlichen Blättern ausgekündigt wurde; der bisherige Schuldner haftet noch während dreier Jahre solidarisch mit [1]. Für im Handelsregister eingetragene Gesellschaften und Einzelunternehmen verweist das Gesetz auf das Fusionsgesetz [1]. Lassen Sie klären, welcher Weg für Ihr Ziel gilt.

Arbeitnehmer

Bei der Übertragung eines Betriebs oder Betriebsteils geht das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über, sofern der Arbeitnehmer den Übergang nicht ablehnt [1]. Ein anwendbarer Gesamtarbeitsvertrag ist während eines Jahres einzuhalten, sofern er nicht vorher abläuft [1]. Personalkosten und Verpflichtungen gehören daher in die Kaufpreisbetrachtung.

Bewilligungen, Grundstücke und Branchenrecht

Ob für das Zielunternehmen Bewilligungen nötig sind, hängt von Branche und Kanton ab, etwa in Gastgewerbe, Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen oder Handwerk. Fordern Sie Bewilligungen an und fragen Sie die zuständige kantonale Stelle, ob sie bei einem Inhaberwechsel fortgelten.

Gehören Grundstücke zum Betrieb, ist zusätzlich das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, "Lex Koller") zu prüfen. Wir haben dessen Wortlaut für diese Seite nicht ausgewertet und nennen deshalb keine Einzelheiten; klären Sie die Anwendbarkeit vor Vertragsschluss mit einer Kanzlei vor Ort.

Aufenthalt und Tätigkeit als Inhaber

Wer das erworbene Unternehmen selbst führen und dafür in die Schweiz ziehen will, muss Einreise, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit klären. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) bündelt Informationen zu Einreise, Aufenthalt und Arbeit in der Schweiz [3]. Welche Bewilligung für Selbständige gilt, hängt von Staatsangehörigkeit, Dauer und Art der Tätigkeit ab; wir haben die Einzelvoraussetzungen nicht ausgewertet und nennen sie nicht. Planen Sie dafür Zeit vor dem Closing ein und lassen Sie die Voraussetzungen beim zuständigen kantonalen Migrationsamt bestätigen.

Auch Sozialversicherung, Krankenversicherung und Vorsorge (Pensionskasse) des Inhabers und der Mitarbeitenden folgen schweizerischem Recht. Verpflichtungen der Vorsorgeeinrichtung gehören in die Prüfung des Zielunternehmens und in die Kaufpreisverhandlung.

Steuern und Bewertung

Besteuerung von Gewinn, Kapital und Dividenden hängt in der Schweiz von Bund, Kanton und Gemeinde ab; hinzu kommen Verrechnungssteuer und das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz. Belastbare Steuersätze haben wir für diese Seite nicht geprüft und nennen keine; holen Sie steuerliche Beratung ein, die beide Rechtsordnungen kennt.

Zu üblichen Kaufpreismultiplikatoren schweizerischer KMU gibt es keine belastbaren Daten, die wir hier zitieren könnten. Ein erster Anhaltspunkt für die Größenordnung ist der Rechner zum unternehmenswert berechnen; er ist eine Indikation, keine Bewertung. Den Ablauf der Bewertung erklärt der Ratgeber unternehmensbewertung.

Prüfung des Zielunternehmens und Finanzierung

Prüfen Sie Handelsregisterauszug, Statuten, Aktienbuch beziehungsweise Anteilsbuch, Verträge, Bewilligungen, Mietverhältnisse, Arbeitsverträge, Pensionskassenverpflichtungen und die steuerliche Situation. Der Franken-Kurs und die Finanzierung in Franken sollten früh geklärt sein. Deutsche Förderkredite wie die der KfW sind auf Vorhaben in Deutschland ausgerichtet; ob ein Auslandserwerb förderfähig ist, haben wir nicht geprüft. Planen Sie die Finanzierung mit dem unternehmenskauf finanzierung rechner und besprechen Sie sie mit Ihrer Bank.

Regionale Ansprechpartner

Kammern und Nachfolgeberatung

Häufige Fragen

Kann ich als Deutscher ein Unternehmen in der Schweiz kaufen?

Grundsätzlich ist der Erwerb von Beteiligungen und Geschäften möglich. Einschränkungen können sich bei Grundstücken, bewilligungspflichtigen Branchen oder Aufenthaltsfragen ergeben. Klären Sie dies vorab mit einer Kanzlei in der Schweiz.

Welches Mindestkapital haben AG und GmbH?

Das Aktienkapital der AG beträgt mindestens 100.000 Franken, das Stammkapital der GmbH mindestens 20.000 Franken [1].

Muss ein Anteilskauf beurkundet werden?

Die Abtretung von GmbH-Stammanteilen bedarf nach dem geprüften Wortlaut der schriftlichen Form und der Zustimmung der Gesellschafterversammlung [1]. Für Namenaktien genügt nach dem Gesetz die Übergabe des indossierten Titels, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen [1]. Prüfen Sie Ihren Einzelfall.

Haftet der Verkäufer nach dem Kauf weiter?

Bei der Übernahme eines Geschäfts mit Aktiven und Passiven haftet der bisherige Schuldner noch während dreier Jahre solidarisch neben dem Erwerber [1].

Was geschieht mit den Mitarbeitenden?

Bei einem Betriebsübergang gehen die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich auf den Erwerber über, sofern der Arbeitnehmer nicht ablehnt [1].

Gibt es verlässliche Kaufpreisfaktoren für Schweizer KMU?

Wir kennen keine belastbaren, frei zugänglichen Daten und nennen daher keine. Eine Indikation erhalten Sie mit dem Bewertungsrechner; eine Unternehmensbewertung ersetzt er nicht.

Berät M&A Börse bei Auslandskäufen?

Nein. M&A Börse vermittelt nur den Kontakt zwischen Verkäufern und Käufern, ohne Provision, Makler-, Rechts- oder Steuerberatung. Berater finden Sie im Verzeichnis unter /berater.

Wo finde ich amtliche Informationen zu Gründung und Nachfolge?

Das KMU-Portal des SECO bündelt Informationen zu Gründung und Nachfolge [2]. Für Aufenthalt und Arbeit ist das Staatssekretariat für Migration die zentrale Informationsstelle [3].

Weiterführende Seiten

Quellen

  1. [1] Fedlex, Schweizerische Bundeskanzlei: Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht), Stand 1. Januar 2024 (Art. 181, 333, 621, 684, 773, 777, 785, 786) (abgerufen 2026-10)
  2. [2] SECO, Staatssekretariat für Wirtschaft: KMU-Portal: Gründung, Nachfolge und Praxiswissen für Schweizer KMU (abgerufen 2026-10)
  3. [3] Staatssekretariat für Migration (SEM): Einreise, Aufenthalt und Arbeit in der Schweiz (abgerufen 2026-10)