Zum Inhalt springen
M&A Börse

Arztpraxis kaufen – Angebote & Nachfolge

Wer eine Arztpraxis kaufen möchte, erwirbt zwei Dinge: einen Betrieb mit Patienten, Team und Ausstattung und, bei Kassenpraxen, die Chance auf den dazugehörigen Vertragsarztsitz. Ob Sie diesen Sitz tatsächlich erhalten, entscheidet nicht der Verkäufer, sondern der Zulassungsausschuss in einem Nachbesetzungsverfahren nach § 103 SGB V [1]. Diese Seite ordnet Rechtslage, Kennzahlen, Preisorientierung und Finanzierung ein. M&A Börse stellt nur den Kontakt her: keine Maklertätigkeit, keine Provision, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

Stand: Oktober 2026

Aktuelle Angebote: Arztpraxis

0 Inserate

Weitere Filter
Zurücksetzen

Aktuell keine öffentlichen Inserate für Arztpraxis.

Viele Übergaben laufen diskret. Legen Sie ein anonymes Kaufgesuch an – Verkäufer und Berater können Sie dann direkt über die Plattform kontaktieren.

Situation und Begriffe: Praxis, Kassensitz, Facharztpraxis

Im Alltag werden Begriffe vermischt. Die Arztpraxis ist der wirtschaftliche Betrieb: Räume, Geräte, Patientenkartei, Verträge und Personal. Der Kassensitz (rechtlich: Vertragsarztsitz, Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung) ist eine öffentlich-rechtliche Berechtigung, die nicht frei verkauft werden kann. Sie wird im Nachbesetzungsverfahren neu vergeben, wenn ein Arzt seine Zulassung beendet [1].

Eine Facharztpraxis (wer eine Facharztpraxis kaufen oder eine Facharztpraxis zu verkaufen anbieten will, handelt mit denselben Regeln) unterscheidet sich von der hausärztlichen Praxis durch das Fachgebiet, die Gerätebasis und oft die Zuweiserstruktur. Wer eher hausärztlich tätig werden will, findet Hinweise unter Hausarztpraxis kaufen. Ein Überblick über alle Heilberufe steht im Bereich Praxis kaufen.

Typische Anzeigen lauten "Arztpraxis abzugeben", "Arztpraxis Nachfolger gesucht" oder "Arztpraxis zu verkaufen". Gemeint ist meist die Übergabe des Betriebs samt Bemühen um die Sitznachfolge. Eine Garantie auf Zulassung enthält keine dieser Formulierungen. Verlässliche, bundesweit einheitliche Zahlen zu Angebot und Nachfrage einzelner Fachgebiete konnten wir nicht verifizieren; keine belastbaren Daten.

Worauf Käufer bei der Arztpraxis achten

Prüfen Sie nicht den Umsatz allein, sondern die Qualität des Ergebnisses. Maßgeblich sind der Anteil gesetzlich und privat Versicherter, die Fallzahl je Quartal, die Kostenstruktur und die Frage, wie stark die Patienten an der Person des bisherigen Inhabers hängen.

Kennzahlen im Überblick

  • Fallzahl je Quartal und Scheinzahl: zeigt die Auslastung und die Entwicklung der Patientenbasis.
  • Anteil Privatpatienten und Selbstzahler (IGeL): beeinflusst Ertrag und Planbarkeit.
  • Personalkostenquote: medizinische Fachangestellte und angestellte Ärzte sind der größte Kostenblock vieler Praxen.
  • Mietquote und Mietvertrag: Praxisräume sind standortgebunden, die Restlaufzeit ist zentral.
  • Ergebnis nach kalkulatorischem Arztlohn: der Gewinn muss zeigen, was nach einer marktüblichen Vergütung Ihrer eigenen Arbeit übrig bleibt.
  • Investitionsstand der Geräte: Röntgen, Ultraschall, EKG oder Endoskopie können kurzfristig Ersatz erfordern.

Pauschale Branchenwerte für Marge oder Umsatz je Quadratmeter lassen sich nicht seriös angeben, weil sie je Fachgebiet stark streuen; belastbare, frei zugängliche Werte haben wir nicht gefunden. Fordern Sie stattdessen Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Quartalsabrechnungen der letzten drei Jahre an. Mit dem Unternehmenswert berechnen erhalten Sie lediglich eine Indikation, keine Bewertung.

Arztpraxis kaufen Preis: Preistreiber und Bewertung

Zum Thema arztpraxis kaufen preis gibt es keine amtliche Statistik und keine frei zugängliche Quelle, die wir als belastbar einstufen. Wir nennen deshalb bewusst keine Multiplikatoren und keine Preisspannen: keine belastbaren Daten.

Qualitativ lassen sich die Preistreiber benennen: nachhaltiger Überschuss nach Arztlohn, Fachgebiet und Versorgungsbedarf, Standort und Mietvertrag, Patientenstamm und Übergangsphase, Gerätezustand sowie die Wahrscheinlichkeit, dass der Sitz überhaupt nachbesetzt wird. Das Gesetz begrenzt zudem die Preisfindung: Bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern werden die wirtschaftlichen Interessen des Abgebenden nur berücksichtigt, soweit der Kaufpreis den Verkehrswert der Praxis nicht übersteigt [1]. Wird eine Nachbesetzung aus Versorgungsgründen abgelehnt, zahlt die Kassenärztliche Vereinigung eine Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes [1].

Der Verkehrswert wird in der Praxis häufig durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen ermittelt. Für Kauf und Verkauf empfiehlt sich ein solches Gutachten, auf das sich beide Seiten stützen können.

Zulassung und Recht: Nachbesetzung nach § 103 SGB V

Endet die Zulassung eines Vertragsarztes durch Tod, Verzicht oder Entziehung, entscheidet der Zulassungsausschuss auf Antrag, ob ein Nachbesetzungsverfahren durchgeführt wird. Er kann dies ablehnen, wenn die Nachbesetzung aus Versorgungsgründen nicht erforderlich ist [1]. Das Risiko liegt vor allem in Gebieten, in denen der Sitz als überzählig gilt.

Wird das Verfahren durchgeführt, wählt der Ausschuss unter den Bewerbern aus. Zu den gesetzlichen Kriterien zählen unter anderem die berufliche Eignung, das Approbationsalter, die Dauer der ärztlichen Tätigkeit, die Bereitschaft zur Versorgung besonderer Bedarfe sowie familiäre Bezüge zum Abgebenden, etwa als Kind oder Ehegatte, und die bisherige Mitarbeit in der Praxis [1]. Bei hausärztlichen Sitzen werden Hausärzte vorrangig berücksichtigt [1].

Für gemeinsame Berufsausübung gelten ähnliche Regeln, wenn ein Partner ausscheidet; die Interessen der verbleibenden Ärzte sind angemessen zu berücksichtigen [1]. Auch ein medizinisches Versorgungszentrum kann einen Sitz übernehmen [1]. Konkrete Fristen, Antragsformulare und Praxis der Ausschüsse unterscheiden sich je Kassenärztlicher Vereinigung; klären Sie diese früh mit der zuständigen KV.

Reine Privatpraxen brauchen keinen Kassensitz; hier entfällt das Nachbesetzungsverfahren. Berufsrechtliche Anforderungen wie die Approbation und die Anzeige bei der Ärztekammer bleiben bestehen. Eine Meisterpflicht gibt es nicht, der Beruf ist ein freier Beruf, kein Handwerk.

Prüfung der Praxis vor dem Kauf

Die Prüfung bei Heilberufen ist umfangreicher als bei einem klassischen Betrieb, weil Patientendaten, Abrechnung und Zulassung rechtlich eng verknüpft sind. Lassen Sie die Unterlagen von einem auf Arztrecht spezialisierten Anwalt und einem Steuerberater prüfen. Die Plattform bietet dafür keine Beratung, aber Vorlagen für NDA und LOI sowie ein Berater-Verzeichnis unter Nachfolgeberater. Die vollständige Checkliste finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Finanzierung: KfW und Hausbank

Für Gründer und Übernehmer bietet die KfW den ERP-Gründerkredit – StartGeld an. Er umfasst laut KfW bis zu 200.000 €, davon bis zu 80.000 € für Betriebsmittel, und die KfW übernimmt 80 % des Kreditrisikos der Hausbank [2]. Der Antrag läuft über eine Bank, ein Geschäftsplan ist Pflicht [2]. Das Programm richtet sich an junge Unternehmen und kleine Vorhaben; bei größeren Übernahmen kommen andere Produkte und Landesförderbanken in Betracht. Prüfen Sie Konditionen und Zugangsvoraussetzungen direkt bei der KfW und Ihrer Hausbank.

Mit dem Unternehmenskauf Finanzierung Rechner können Sie Kapitaldienst und Tilgung grob überschlagen. Nach Auskunft vieler Heilberufsbanken gehören zur Finanzierung auch Mittel für Umbauten, Geräte und den Betriebsmittelrahmen. Konkrete Beträge nennen wir hier nicht, weil wir keine verifizierte Quelle haben.

Für Käufer und Verkäufer: Übernahme, Verkauf und Nachfolge

Wenn Sie eine Arztpraxis übernehmen möchten: Klären Sie zuerst, ob Sie die Voraussetzungen für die Eintragung ins Arztregister erfüllen, die Teil der Zulassung ist [3], und sprechen Sie vor dem Kauf mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Planen Sie eine Übergangsphase mit dem bisherigen Inhaber ein, damit sich Patienten an Sie gewöhnen. Bei einer Facharztpraxis übernehmen, die Zuweiser an einen Kollegen gebunden sind, sollten Sie diese Beziehungen früh prüfen. Ein Überblick über verwandte Praxisformen: Zahnarztpraxis kaufen und Physiotherapiepraxis kaufen.

Wenn Sie Ihre Arztpraxis verkaufen wollen: Beginnen Sie rechtzeitig, weil das Zulassungsverfahren Zeit braucht. Bereiten Sie Zahlen, Mietvertrag und Personalverträge auf und lassen Sie den Verkehrswert ermitteln. Auf M&A Börse können Sie unternehmen verkaufen mit anonymem Inserat; das Exposé erhalten Interessenten erst nach einer digitalen NDA. Wer als Käufer sucht, kann ein Kaufgesuch unter Firma zu kaufen gesucht einstellen oder sich per "Benachrichtigen" über neue Inserate informieren lassen.

Auch wenn die Praxis am Ende eher zur Fortführung durch Angestellte oder in einem Zentrum passt, kann ein Inserat sinnvoll sein. Entscheidend ist, die Erwartungen realistisch zu halten: Der Preis ist an den Verkehrswert gebunden [1], und die Entscheidung über den Sitz trifft der Zulassungsausschuss.

Kennzahlen, auf die Käufer bei Arztpraxis achten

KennzahlWarum sie zähltOrientierung
Fallzahl je QuartalZeigt Auslastung und Entwicklung des Patientenstamms über mehrere Jahre.keine belastbaren Daten
Anteil Privatpatienten und SelbstzahlerBeeinflusst Ertrag und Planbarkeit der Einnahmen.keine belastbaren Daten
PersonalkostenquoteMedizinische Fachangestellte und angestellte Ärzte sind ein großer Kostenblock.keine belastbaren Daten
Mietquote und Restlaufzeit des MietvertragsDer Standort ist kaum verlegbar; die Laufzeit sichert die Fortführung.keine belastbaren Daten
Ergebnis nach kalkulatorischem ArztlohnZeigt, was nach marktüblicher Vergütung der eigenen Arbeit als Rendite verbleibt.keine belastbaren Daten
Investitionsstand der GeräteErsatzbedarf bei Röntgen, Ultraschall oder Endoskopie wirkt sich auf den Kapitalbedarf aus.keine belastbaren Daten

Preisorientierung und Bewertungsansatz

Für Arztpraxen liegen uns keine frei zugänglichen, verifizierten Multiplikatoren vor. Preistreiber sind der nachhaltige Überschuss nach Arztlohn, Fachgebiet, Standort, Patientenstamm, Gerätezustand und die Wahrscheinlichkeit der Sitznachfolge. Gesetzlich ist der Kaufpreis an den Verkehrswert gebunden, soweit er bei der Auswahl berücksichtigt wird [1]. Ein Sachverständigengutachten schafft eine gemeinsame Grundlage.

Für Multiplikatoren in dieser Branche gibt es keine belastbaren öffentlichen Daten. Wir zeigen daher keine Spanne an.

Unternehmenswert berechnen

Zahlen mit Quellenangabe in eckigen Klammern; Quellen am Seitenende.

Due-Diligence-Checkliste: Arztpraxis

  • Zulassungsstatus und Fachgebiet des Sitzes bei der Kassenärztlichen Vereinigung bestätigen lassen
  • Einschätzung der KV zur Wahrscheinlichkeit eines Nachbesetzungsverfahrens einholen
  • Abrechnungsbescheide und Quartalsabrechnungen der letzten drei Jahre prüfen
  • Honorarentwicklung, Regressverfahren und Wirtschaftlichkeitsprüfungen abfragen
  • Fallzahlen, Patientenstruktur und Altersverteilung auswerten
  • Anteil Privatpatienten und Selbstzahlerleistungen belegen lassen
  • Mietvertrag, Restlaufzeit, Verlängerungsoption und Eigentümerzustimmung prüfen
  • Arbeitsverträge, Tarifbindung und Kündigungsfristen des Personals durchsehen
  • Geräteliste, Wartungsverträge, Medizinproduktebuch und Hygienedokumentation prüfen
  • Datenschutz, Aufbewahrung der Patientenakten und Schweigepflicht bei Übergabe klären
  • Kooperations-, Zuweiser- und Selektivverträge sowie Praxisgemeinschaft prüfen
  • Berufshaftpflicht und Schadenhistorie einsehen
  • Steuerliche Behandlung des Kaufpreises mit Steuerberater klären
  • Abgebenden-Einarbeitung und Übergangszeit vertraglich festhalten

Kaufgesuche in dieser Branche

Noch keine öffentlichen Kaufgesuche. Inhaber können ihr Unternehmen anonym inserieren und werden mit passenden Käufern abgeglichen.

Häufige Fragen

Kann ich einen Kassensitz einfach mitkaufen?

Nein. Der Vertragsarztsitz ist eine Zulassung und kein Handelsgut. Er wird im Nachbesetzungsverfahren vom Zulassungsausschuss nach den Kriterien des § 103 SGB V vergeben [1]. Der Kauf der Praxis allein sichert den Sitz nicht.

Wer entscheidet über die Nachbesetzung?

Der Zulassungsausschuss entscheidet, ob ein Nachbesetzungsverfahren durchgeführt wird, und wählt unter den Bewerbern aus [1]. Zuständig ist der Ausschuss bei der Kassenärztlichen Vereinigung der Region.

Kann die Nachbesetzung abgelehnt werden?

Ja, wenn sie aus Versorgungsgründen nicht erforderlich ist [1]. Dann zahlt die Kassenärztliche Vereinigung dem Abgebenden bzw. den Erben eine Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes der Praxis [1].

Wie hoch darf der Kaufpreis sein?

Das Gesetz stellt auf den Verkehrswert ab: Wirtschaftliche Interessen des Abgebenden werden bei der Auswahl nur berücksichtigt, soweit der Kaufpreis diesen Wert nicht übersteigt [1]. Konkrete Preisspannen oder Multiplikatoren nennen wir mangels belastbarer Daten nicht.

Brauche ich für eine Privatpraxis einen Kassensitz?

Nein. Eine reine Privatpraxis rechnet nicht über die gesetzliche Krankenversicherung ab und benötigt daher keine vertragsärztliche Zulassung. Approbation und berufsrechtliche Pflichten bleiben bestehen.

Welche KfW-Förderung kommt in Betracht?

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld bietet bis zu 200.000 € bei 80 % Risikoübernahme durch die KfW; der Antrag läuft über die Hausbank [2]. Ob er zu Ihrem Vorhaben passt, hängt von Alter und Größe des Vorhabens ab; die Prüfung erfolgt durch die Bank.

Vermittelt M&A Börse Praxen und berät rechtlich?

Nein. M&A Börse stellt nur den Kontakt zwischen Inserenten und Interessenten her. Es gibt keine Maklertätigkeit, keine Provision und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

Weiterführende Seiten

Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet: § 103 SGB V Zulassungsbeschränkungen (abgerufen 2026-10)
  2. [2] KfW Bankengruppe: ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) (abgerufen 2026-10)
  3. [3] Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet: § 95 SGB V Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung (abgerufen 2026-10)