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Hausarztpraxis kaufen – Angebote & Nachfolge

Wer eine Hausarztpraxis kaufen möchte, erwirbt einen Betrieb mit Patientenstamm, Team und Ausstattung. Bei Kassenpraxen kommt ein zweiter Punkt hinzu: der Vertragsarztsitz. Er ist eine Zulassung und kann nicht frei gehandelt werden. In Planungsbereichen mit Zulassungsbeschränkungen entscheidet der Zulassungsausschuss, ob und an wen er nachbesetzt wird [1]. Diese Seite ordnet Rechtslage, Kennzahlen, Preisorientierung und Finanzierung ein. M&A Börse stellt nur den Kontakt her: keine Maklertätigkeit, keine Provision, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

Stand: Oktober 2026

Aktuelle Angebote: Hausarztpraxis

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Aktuell keine öffentlichen Inserate für Hausarztpraxis.

Viele Übergaben laufen diskret. Legen Sie ein anonymes Kaufgesuch an – Verkäufer und Berater können Sie dann direkt über die Plattform kontaktieren.

Situation: Hausärztliche Praxis, Allgemeinmedizin und Kassensitz

Die Hausarztpraxis ist die erste Anlaufstelle der ambulanten Versorgung. Gesetzlich gehören dazu Allgemeinärzte, aber auch Internisten ohne Schwerpunkt, die sich für die hausärztliche Versorgung entschieden haben. Im Alltag steht der Begriff oft gleichbedeutend mit der Praxis eines Facharztes für Allgemeinmedizin. Entsprechend finden Sie dasselbe Angebot auch unter Suchbegriffen wie allgemeinmedizin praxis kaufen oder allgemeinmedizin praxis zu verkaufen oder allgemeinmedizin praxis übernehmen. Gemeint ist in beiden Fällen die hausärztliche Einzel- oder Gemeinschaftspraxis.

Anzeigen mit dem Wortlaut hausarztpraxis zu verkaufen, hausarztpraxis abzugeben oder hausarztpraxis nachfolger gesucht beschreiben in der Regel die Übergabe des Betriebs. Sie sichern nicht, dass Sie auch den Sitz erhalten. Das entscheidet ein eigenes Verfahren (siehe Abschnitt zum Recht).

Zur Altersstruktur: Nach der Ärztestatistik der Bundesärztekammer für 2024 sind 23 % aller berufstätigen Ärztinnen und Ärzte älter als 60 Jahre; in der Allgemeinmedizin haben 20 % das 65. Lebensjahr überschritten [4]. Das spricht für einen anhaltenden Übergabebedarf. Wie viele hausärztliche Praxen aktuell tatsächlich zur Übergabe anstehen, konnten wir nicht belastbar ermitteln: keine belastbaren Daten.

Wer breiter sucht, findet verwandte Angebote unter Arztpraxis kaufen und im Überblick Praxis kaufen.

Worauf Käufer bei einer Hausarztpraxis achten

Prüfen Sie nicht den Umsatz allein, sondern die Qualität des Ergebnisses. Hausärztliche Praxen leben von Stammpatienten und einer hohen Zahl an Kontakten. Entscheidend ist, wie stabil dieser Patientenstamm bleibt, wenn der bisherige Inhaber ausscheidet.

Kennzahlen im Überblick

  • Fallzahl je Quartal (Scheinzahl) und Entwicklung über drei Jahre: zeigt Auslastung und Trend.
  • Anteil Privatpatienten und Selbstzahlerleistungen: beeinflusst Ertrag und Planbarkeit.
  • Personalkostenquote: medizinische Fachangestellte sind oft der größte Kostenblock.
  • Mietquote und Restlaufzeit des Mietvertrags: der Standort ist kaum verlegbar.
  • Ergebnis nach kalkulatorischem Arztlohn: zeigt, was nach einer marktüblichen Vergütung Ihrer Arbeit übrig bleibt.
  • Anteil von Haus- und Pflegeheimbesuchen: bindet Arbeitszeit und prägt das Praxismodell.

Pauschale Werte für Umsatz je Quadratmeter oder Marge lassen sich nicht seriös angeben. Frei zugängliche, verifizierte Branchenwerte haben wir nicht gefunden; keine belastbaren Daten. Fordern Sie stattdessen Quartalsabrechnungen und betriebswirtschaftliche Auswertungen der letzten drei Jahre an. Der Unternehmenswert berechnen liefert lediglich eine Indikation, keine Bewertung.

Hausarztpraxis kaufen Preis: Preistreiber und Bewertung

Zum Thema hausarztpraxis kaufen preis gibt es keine amtliche Statistik und keine frei zugängliche Quelle, die wir als belastbar einstufen. Wir nennen deshalb keine Multiplikatoren und keine Spannen: keine belastbaren Daten.

Qualitativ lassen sich die Preistreiber benennen: der nachhaltige Überschuss nach Arztlohn, die Stabilität des Patientenstamms, Standort und Mietvertrag, der Zustand der Geräte, das Team und die Wahrscheinlichkeit, dass der Sitz überhaupt nachbesetzt wird.

Das Gesetz begrenzt die Preisfindung: Bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern werden die wirtschaftlichen Interessen des ausscheidenden Arztes oder seiner Erben nur insoweit berücksichtigt, als der Kaufpreis den Verkehrswert der Praxis nicht übersteigt [1]. Lehnt der Zulassungsausschuss die Nachbesetzung ab, zahlt die Kassenärztliche Vereinigung eine Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes [1]. Für Kauf und Verkauf ist ein gemeinsames Wertgutachten eines Sachverständigen deshalb ein sinnvoller Ankerpunkt.

Zulassung und Recht: Nachbesetzung nach § 103 SGB V

Entscheidend ist, ob für den Planungsbereich Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind. Nur dann gilt das Nachbesetzungsverfahren: Endet die Zulassung durch Tod, Verzicht oder Entziehung und soll die Praxis fortgeführt werden, entscheidet der Zulassungsausschuss auf Antrag, ob ein Nachbesetzungsverfahren durchgeführt wird [1]. Er kann den Antrag ablehnen, wenn die Nachbesetzung aus Versorgungsgründen nicht erforderlich ist [1]. Ob in Ihrer Region Beschränkungen bestehen, erfahren Sie bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.

Wird das Verfahren durchgeführt, schreibt die Kassenärztliche Vereinigung den Sitz aus, und der Ausschuss wählt nach pflichtgemäßem Ermessen unter den Bewerbern. Zu den gesetzlichen Kriterien zählen berufliche Eignung, Approbationsalter, Dauer der ärztlichen Tätigkeit, die Eigenschaft als Ehegatte, Lebenspartner oder Kind des Abgebenden, die Tätigkeit als dessen angestellter Arzt sowie die Bereitschaft, besondere Versorgungsbedürfnisse zu erfüllen [1]. Für ausgeschriebene Hausarztsitze sind vorrangig Allgemeinärzte zu berücksichtigen [1]. Auf der Warteliste der Kassenärztlichen Vereinigung zählt auch die Dauer der Eintragung [1].

Voraussetzung für die Zulassung ist die Eintragung ins Arztregister [2]. Alternativ kann ein Vertragsarzt den Sitz übernehmen und die Tätigkeit durch einen angestellten Arzt weiterführen, wenn keine Versorgungsgründe entgegenstehen; ebenso kann ein medizinisches Versorgungszentrum den Sitz übernehmen [1].

Eine Meisterpflicht gibt es nicht; der Arztberuf ist ein freier Beruf. Berufsrechtliche Pflichten, etwa gegenüber der Landesärztekammer, bleiben bestehen.

Prüfung der Praxis vor dem Kauf

Bei Heilberufen hängen Patientendaten, Abrechnung und Zulassung rechtlich eng zusammen. Lassen Sie die Unterlagen von einem auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt und einem Steuerberater prüfen. M&A Börse bietet dafür keine Beratung, aber Vorlagen für NDA und LOI sowie ein Verzeichnis unter Nachfolgeberater. Die vollständige Checkliste finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Finanzierung: KfW und Hausbank

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld der KfW richtet sich unter anderem an alle, die ein Unternehmen im Rahmen einer Nachfolge übernehmen. Er umfasst bis zu 200.000 Euro, davon bis zu 80.000 Euro für Betriebsmittel, und die KfW übernimmt 80 % des Kreditrisikos der Hausbank [3]. Der Kredit wird über einen Finanzierungspartner beantragt, bevor das Vorhaben beginnt [3]. Für mittlere und große Unternehmen sowie für Unternehmen, die vor mehr als fünf Jahren ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kommt das Produkt nicht in Frage [3]. Bei größeren Übernahmen sind deshalb andere Produkte oder Programme der Landesförderbanken zu prüfen.

Mit dem Unternehmenskauf Finanzierung Rechner können Sie Kapitaldienst und Tilgung grob überschlagen. Typische Zusatzkosten wie Umbau, Geräteersatz und Anlaufliquidität sollten Sie getrennt planen; konkrete Beträge nennen wir nicht, da wir keine verifizierte Quelle haben.

Für Käufer und Verkäufer: Übernahme, Verkauf und Nachfolge

Wenn Sie eine Hausarztpraxis übernehmen möchten: Klären Sie zuerst, ob Sie in das Arztregister eingetragen sind [2], und sprechen Sie vor dem Kauf mit der Kassenärztlichen Vereinigung über die Lage im Planungsbereich. Planen Sie eine Übergangsphase mit dem bisherigen Inhaber ein, damit sich Patienten an Sie gewöhnen. Alternativ kann eine Anstellung in der Praxis zunächst die Bewerbung um die Nachfolge vorbereiten; der Gesetzgeber nennt die Tätigkeit als angestellter Arzt des Abgebenden ausdrücklich als Auswahlkriterium [1].

Wenn Sie Ihre Hausarztpraxis verkaufen wollen: Beginnen Sie früh, denn Antrag, Ausschreibung und Auswahl brauchen Zeit. Bereiten Sie Zahlen, Mietvertrag und Personalverträge auf. Auf M&A Börse können Sie unternehmen verkaufen mit einem anonymen Inserat; das Exposé erhalten Interessenten erst nach einer digitalen NDA. Wer unternehmen kaufen möchte, kann Inserate durchsuchen, ein Gesuch unter Firma zu kaufen gesucht einstellen oder sich per Benachrichtigung über neue Inserate informieren lassen.

Verwandte Heilberufe finden Sie unter Zahnarztpraxis kaufen (für Zahnärzte gilt das Nachbesetzungsverfahren nach § 103 SGB V nicht [1]) und Apotheke kaufen. Halten Sie die Erwartungen realistisch: Der Preis ist an den Verkehrswert gebunden [1], und über den Sitz entscheidet der Ausschuss, nicht der Verkäufer.

Kennzahlen, auf die Käufer bei Hausarztpraxis achten

KennzahlWarum sie zähltOrientierung
Fallzahl je QuartalZeigt Auslastung und Entwicklung des Patientenstamms über mehrere Jahre.keine belastbaren Daten
Anteil Privatpatienten und SelbstzahlerBeeinflusst Ertrag und Planbarkeit der Einnahmen.keine belastbaren Daten
PersonalkostenquoteMedizinische Fachangestellte sind ein großer Kostenblock; die Quote zeigt Effizienz und Gehaltsniveau.keine belastbaren Daten
Mietquote und Restlaufzeit des MietvertragsDer Standort ist kaum verlegbar; die Laufzeit sichert die Fortführung.keine belastbaren Daten
Ergebnis nach kalkulatorischem ArztlohnZeigt, was nach marktüblicher Vergütung der eigenen Arbeit als Rendite verbleibt.keine belastbaren Daten
Altersstruktur der Ärzteschaft (Allgemeinmedizin, über 65 Jahre)Gibt Hinweise auf den Übergabebedarf im Fachgebiet insgesamt, nicht auf einzelne Praxen.20 % [4]

Preisorientierung und Bewertungsansatz

Für Hausarztpraxen liegen uns keine frei zugänglichen, verifizierten Multiplikatoren vor. Preistreiber sind der nachhaltige Überschuss nach Arztlohn, die Stabilität des Patientenstamms, Standort, Mietvertrag, Gerätezustand und die Wahrscheinlichkeit der Sitznachfolge. Gesetzlich ist der Kaufpreis an den Verkehrswert gebunden, soweit er bei der Auswahl berücksichtigt wird [1]. Ein Sachverständigengutachten schafft eine gemeinsame Grundlage.

Für Multiplikatoren in dieser Branche gibt es keine belastbaren öffentlichen Daten. Wir zeigen daher keine Spanne an.

Unternehmenswert berechnen

Zahlen mit Quellenangabe in eckigen Klammern; Quellen am Seitenende.

Due-Diligence-Checkliste: Hausarztpraxis

  • Zulassungsstatus und Versorgungsart (hausärztlich) bei der Kassenärztlichen Vereinigung bestätigen lassen
  • Zulassungsbeschränkungen im Planungsbereich und Einschätzung zur Nachbesetzung einholen
  • Honorarbescheide und Quartalsabrechnungen der letzten drei Jahre prüfen
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Regresse und Plausibilitätsprüfungen abfragen
  • Fallzahlen, Patientenstruktur und Altersverteilung der Stammpatienten auswerten
  • Anteil Privatpatienten und Selbstzahlerleistungen belegen lassen
  • Mietvertrag, Restlaufzeit, Verlängerungsoption und Eigentümerzustimmung prüfen
  • Arbeitsverträge, Tarifbindung und Kündigungsfristen des Personals durchsehen
  • Geräteliste, Wartungsverträge, Medizinproduktebuch und Hygienedokumentation prüfen
  • Datenschutz, Aufbewahrung der Patientenakten und Schweigepflicht bei Übergabe klären
  • Teilnahme an Hausarztverträgen, Disease-Management-Programmen und Pflegeheimverträgen prüfen
  • Berufshaftpflicht und Schadenhistorie einsehen
  • Steuerliche Behandlung des Kaufpreises mit dem Steuerberater klären
  • Einarbeitung durch den Abgebenden und Übergangszeit vertraglich festhalten

Kaufgesuche in dieser Branche

Noch keine öffentlichen Kaufgesuche. Inhaber können ihr Unternehmen anonym inserieren und werden mit passenden Käufern abgeglichen.

Häufige Fragen

Kann ich den Kassensitz einer Hausarztpraxis einfach mitkaufen?

Nein. Der Vertragsarztsitz ist eine Zulassung. Wo Zulassungsbeschränkungen bestehen, vergibt der Zulassungsausschuss ihn im Nachbesetzungsverfahren nach den Kriterien des § 103 SGB V [1]. Der Kauf der Praxis allein sichert den Sitz nicht.

Gibt es Vorrang für Allgemeinärzte?

Ja. Für ausgeschriebene Hausarztsitze sind vorrangig Allgemeinärzte zu berücksichtigen [1].

Kann die Nachbesetzung abgelehnt werden?

Ja, wenn sie aus Versorgungsgründen nicht erforderlich ist. Dann zahlt die Kassenärztliche Vereinigung dem Abgebenden oder seinen Erben eine Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes der Praxis [1].

Wie hoch darf der Kaufpreis sein?

Das Gesetz stellt auf den Verkehrswert ab: Wirtschaftliche Interessen des Abgebenden werden bei der Auswahl nur berücksichtigt, soweit der Kaufpreis diesen Wert nicht übersteigt [1]. Konkrete Spannen oder Multiplikatoren nennen wir mangels belastbarer Daten nicht.

Welche Voraussetzungen brauche ich für die Zulassung?

Sie müssen Ihre Eintragung in das Arztregister nachweisen, das die Kassenärztlichen Vereinigungen führen [2]. Die Eintragung erfolgt auf Antrag nach Erfüllung der Voraussetzungen des § 95a SGB V [2].

Kann ich die Praxis zunächst als angestellter Arzt führen?

In vielen Fällen ja: Ein Vertragsarzt kann mit Genehmigung des Zulassungsausschusses Ärzte anstellen, sofern keine Beschränkungen oder Festlegungen entgegenstehen [2]. Ob das in Ihrem Planungsbereich möglich ist, klärt die Kassenärztliche Vereinigung.

Welche KfW-Förderung kommt in Betracht?

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld bietet bis zu 200.000 Euro bei 80 % Risikoübernahme durch die KfW; er wird über die Hausbank beantragt [3]. Ob er passt, hängt unter anderem von Alter und Größe des Unternehmens ab; die Prüfung erfolgt durch die Bank.

Vermittelt M&A Börse Praxen und berät rechtlich?

Nein. M&A Börse stellt nur den Kontakt zwischen Inserenten und Interessenten her. Es gibt keine Maklertätigkeit, keine Provision und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

Weiterführende Seiten

Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet: § 103 SGB V Zulassungsbeschränkungen (abgerufen 2026-10)
  2. [2] Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet: § 95 SGB V Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung (abgerufen 2026-10)
  3. [3] KfW Bankengruppe: ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) (abgerufen 2026-10)
  4. [4] Bundesärztekammer: Ärztestatistik zum 31. Dezember 2024 (abgerufen 2026-10)