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M&A Börse

Pflege & Soziales: Betriebe kaufen & übernehmen

Wer ein Pflegeunternehmen kaufen möchte, übernimmt keinen gewöhnlichen Betrieb: Der Wert liegt in Versorgungsverträgen, qualifiziertem Personal und der Bindung an Kostenträger. Diese Übersicht ordnet die Betriebstypen der Gruppe Pflege und Soziales, erklärt das Zulassungsrecht nach SGB XI, nennt typische Prüfpunkte und Finanzierungswege. Die M&A Börse vermittelt ausschließlich den Kontakt zwischen Verkäufer und Interessent, ohne Provision, ohne Maklerleistung und ohne Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

Stand: Oktober 2026

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Viele Übergaben laufen diskret. Legen Sie ein anonymes Kaufgesuch an – Verkäufer und Berater können Sie dann direkt über die Plattform kontaktieren.

Marktlage in der Pflege

Der Bedarf an Pflegeleistungen wächst. Das Statistische Bundesamt zählte zum Jahresende 2023 rund 5,7 Millionen Pflegebedürftige; seit Dezember 2021 waren es etwa 730.000 mehr [1]. Versorgt werden sie in rund 16.500 Pflegeheimen und von rund 15.500 ambulanten Pflegediensten [1]. Die Nachfrage ist damit strukturell vorhanden, doch sie sagt nichts über die Ertragslage eines einzelnen Betriebs. Personalmangel, Refinanzierung über Vergütungsverhandlungen und Dokumentationspflichten bestimmen, ob ein Betrieb wirtschaftlich trägt.

Zu Preisniveaus und Kaufpreismultiplikatoren in der Pflege liegen keine belastbaren Daten aus unabhängigen, öffentlich zugänglichen Quellen vor. Angaben aus Einzelfällen oder Anbietermaterial sollten Sie nicht als Maßstab verwenden. Eine erste Indikation liefert der Rechner zum unternehmenswert berechnen; sie ersetzt keine Bewertung durch einen Fachberater.

Betriebstypen der Gruppe Pflege und Soziales

Die Gruppe umfasst Betriebe mit sehr unterschiedlichen Erlösmodellen und rechtlichen Rahmen. Folgende Detailseiten behandeln sie einzeln:

  • Pflegedienst kaufen: ambulante Versorgung beim Patienten zu Hause, abgerechnet mit Pflege- und Krankenkassen.
  • Pflegeheim kaufen: stationäre Einrichtungen mit hohem Immobilien- und Personalanteil, oft getrennt in Betreiber und Eigentümer der Immobilie.
  • Tagespflege kaufen: teilstationäre Betreuung tagsüber, mit Fahrdienst und eigener Zulassung.
  • Intensivpflegedienst kaufen: Versorgung beatmeter oder schwerstkranker Menschen, inklusive Wohngemeinschaften.
  • Kita kaufen: Kinderbetreuung in privater oder freier Trägerschaft, geregelt im Landesrecht und nicht im SGB XI.

Wer eine Pflegeeinrichtung kaufen will, sollte zuerst klären, ob ein ambulantes, teilstationäres oder stationäres Modell zu den eigenen Qualifikationen und zum Kapital passt. Diese Wahl bestimmt Zulassung, Investitionsbedarf und Risikoprofil.

Zulassung und Versorgungsvertrag

Pflegeeinrichtungen dürfen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nur erbringen, wenn sie durch einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen zugelassen sind (§ 72 SGB XI) [2]. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Einrichtung unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft steht [2]. Im Kaufprozess ist deshalb zu prüfen, ob der Versorgungsvertrag beim Betreiberwechsel fortbesteht, ob die Kassen zustimmen müssen und ob die verantwortliche Pflegefachkraft im Unternehmen bleibt. Beim Kauf von Geschäftsanteilen bleibt der Rechtsträger bestehen, beim Erwerb einzelner Vermögenswerte kann sich die Lage anders darstellen. Ein Pflegebetrieb besteht aus mehr als seiner Kundenliste: Dienstpläne, Tourenplanung, Pflegedokumentation und die Abrechnungssoftware tragen den laufenden Betrieb und sollten im Kaufprozess nachvollziehbar offengelegt werden. Fragen Sie außerdem nach der Altersstruktur der Belegschaft, weil mehrere Ruhestände in kurzer Folge die Leistungsfähigkeit rasch senken können. Lassen Sie diese Frage vor Vertragsschluss juristisch klären.

Für Kitas gelten Betriebserlaubnis und Finanzierungsregeln der Länder; sie unterscheiden sich je nach Bundesland, ebenso heimrechtliche Anforderungen an Pflegeheime und Wohngemeinschaften. Die M&A Börse gibt dazu keine Rechtsberatung.

Prüfung vor dem Kauf

Die Prüfung eines Pflegebetriebs geht über Zahlen hinaus. Typische Schwerpunkte sind:

  • Personal: Fachkraftquote, Fluktuation, Abhängigkeit von Leihpersonal und Schlüsselpersonen, Arbeitsverträge und Tarifbindung. Beim Betriebsübergang gilt § 613a BGB.
  • Qualität: Ergebnisse von Prüfungen des Medizinischen Dienstes und der Heimaufsicht, offene Beanstandungen.
  • Erlöse: Vergütungsvereinbarungen, Abrechnungsqualität, Außenstände und Rückforderungen von Kostenträgern.
  • Verträge und Immobilien: Mietverträge, Laufzeiten, Eigentumsverhältnisse, Investitionsstau.
  • Genehmigungen: Versorgungsverträge, Betriebserlaubnisse, Datenschutz und Dokumentation.

Bei Übernahmen mit Firmenfortführung kann zudem die Haftung nach § 25 HGB relevant sein. Ziehen Sie für die Prüfung Rechtsanwalt, Steuerberater und, wo möglich, einen auf Pflege spezialisierten Berater hinzu; im Verzeichnis für den Nachfolgeberater finden Sie Ansprechpartner.

Finanzierung und Förderung

Für die Übernahme eines bestehenden Betriebs kommt der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge der KfW in Betracht; die Antragstellung läuft über die Hausbank, und die aktuellen Konditionen und Höchstbeträge entnehmen Sie der KfW-Produktseite [3]. Ergänzend bieten die Förderbanken der Länder eigene Programme. Eine Kapitaldienstrechnung können Sie mit dem unternehmenskauf finanzierung rechner vorbereiten. Banken prüfen bei Pflegebetrieben besonders die Planbarkeit der Erlöse und die Personalsituation.

Pflegebranche: Firma kaufen oder verkaufen

Auf der M&A Börse finden Sie anonymisierte Inserate; ein Exposé erhalten Sie nach digitaler NDA. Wer gezielt sucht, kann unter Firma zu kaufen gesucht ein eigenes Profil hinterlegen oder sich über Benachrichtigungen informieren lassen. Allgemeine Hinweise zum Ablauf finden Sie auf der Seite Unternehmen kaufen. Wer eine Pflegebranche-Firma kaufen möchte, sollte Zeit für die Abstimmung mit Kostenträgern und Behörden einplanen, denn der Übergang hängt häufig von deren Mitwirkung ab. Planen Sie für Gespräche mit Kassen, Heimaufsicht und Jugendamt ausreichend Zeit ein: Übergänge in diesem Sektor scheitern seltener am Preis als an offenen Zuständigkeiten, fehlenden Unterlagen oder einer nicht gesicherten Leitungsnachfolge. Hilfreich ist eine frühzeitige Übergabeplanung mit klar benannten Verantwortlichen auf beiden Seiten, einer Einarbeitungsphase des Verkäufers und einer abgestimmten Information von Mitarbeitern, Patienten und Angehörigen. Vorlagen für NDA und Absichtserklärung (LOI) stehen auf der Plattform bereit; lassen Sie diese vor der Verwendung anwaltlich prüfen.

Inhaber, die ihren Betrieb übergeben wollen, können über die Seite Unternehmen verkaufen ein anonymes Inserat erstellen. Das Basis-Paket ist 90 Tage kostenlos; es fällt keine Provision an. Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn beobachtet die Unternehmensnachfolge insgesamt als anhaltendes Thema [4]; branchenspezifische Zahlen für die Pflege liegen dort nicht vor.

Häufige Fragen

Was unterscheidet den Kauf in der Pflege von anderen Branchen?

Der Betrieb ist an Versorgungsverträge, Fachkräfte und Vergütungsvereinbarungen gebunden. Diese Elemente müssen den Übergang überstehen, sonst ist der Kaufgegenstand deutlich weniger wert [2].

Brauche ich eine Pflegeausbildung, um einen Betrieb zu führen?

Für die Zulassung nach SGB XI ist eine verantwortliche ausgebildete Pflegefachkraft erforderlich [2]. Sie muss nicht zwingend der Erwerber sein, kann aber nicht ersetzt werden. Klären Sie das vor dem Kauf.

Gibt es verlässliche Preise für Pflegebetriebe?

Keine belastbaren Daten aus öffentlichen, unabhängigen Quellen. Der Wert hängt von Ertrag, Personal, Immobilie und Zulassung ab und sollte individuell ermittelt werden.

Geht der Versorgungsvertrag automatisch auf den Käufer über?

Das hängt von der Transaktionsform ab, etwa Anteilskauf oder Kauf einzelner Vermögenswerte, und von den Vorgaben der Pflegekassen. Lassen Sie dies rechtlich prüfen [2].

Was passiert mit den Mitarbeitern beim Kauf?

Bei einem Betriebsübergang treten Sie grundsätzlich in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein (§ 613a BGB). Details sollten Sie mit einem Arbeitsrechtler klären.

Welche Finanzierung kommt in Betracht?

Möglich sind Bankkredite, häufig mit KfW-Förderung über die Hausbank, etwa der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge [3], sowie Programme der Landesförderbanken.

Berät die M&A Börse beim Kauf?

Nein. Die Plattform vermittelt nur den Kontakt, erhebt keine Provision und gibt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

Weiterführende Seiten

Quellen

  1. [1] Statistisches Bundesamt (Destatis): Pflege: Aktuelle Zahlen der Pflegestatistik (abgerufen 2026-10)
  2. [2] Bundesministerium der Justiz: § 72 SGB XI Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag (abgerufen 2026-10)
  3. [3] KfW: ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) (abgerufen 2026-10)
  4. [4] Institut für Mittelstandsforschung Bonn: Unternehmensnachfolgen in Deutschland 2026 bis 2030 (Daten und Fakten Nr. 37) (abgerufen 2026-10)