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Pflegeheim & Seniorenheim kaufen – Angebote & Nachfolge

Wer ein Pflegeheim kaufen möchte, erwirbt keinen gewöhnlichen Betrieb, sondern eine regulierte Einrichtung: Erlöse entstehen aus verhandelten Pflegesätzen, der Betrieb setzt einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen voraus, und die Personalausstattung ist weitgehend vorgegeben. Diese Seite ordnet Begriffe wie Pflegeheim, Seniorenheim und Altenheim ein, zeigt die Kennzahlen, die für Käufer zählen, und beschreibt Recht, Prüfung und Finanzierung. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

Stand: Oktober 2026

Aktuelle Angebote: Pflegeheim

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Marktlage und Begriffe: Pflegeheim, Seniorenheim, Altenheim

Im Sozialgesetzbuch heißt die Einrichtung „stationäre Pflegeeinrichtung“. Nach § 71 Abs. 2 SGB XI ist das ein eigenständig wirtschaftender Betrieb, in dem pflegebedürftige Menschen unter ständiger Verantwortung einer Pflegefachperson versorgt, untergebracht und verpflegt werden [1]. Im Alltag sind Pflegeheim, Seniorenheim und Altenheim weitgehend Synonyme. Der Begriff Altenheim stammt aus der Zeit, als dort überwiegend Wohnen und Betreuung im Vordergrund standen. Wer ein Seniorenheim kaufen oder ein Altenheim kaufen will, sollte daher zuerst klären, ob die Einrichtung tatsächlich als Pflegeheim zugelassen ist oder als Wohnform ohne Versorgungsvertrag betrieben wird. Das ändert Erlösmodell und Genehmigungslage grundlegend.

Zur Größenordnung der Nachfrage: Ende 2023 waren in Deutschland 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig, davon wurden 14 % (800.000) vollstationär versorgt [2]. Die Statistik des Statistischen Bundesamtes weist rund 16.500 Pflegeheime aus [3]. Belastbare Angaben zu Kaufpreisen oder zur Zahl der jährlichen Eigentümerwechsel liegen nach unserer Recherche nicht vor.

Einen Überblick über verwandte Segmente finden Sie im Hub Pflegeunternehmen kaufen. Wer ambulante oder teilstationäre Modelle vergleicht, findet weitere Seiten zu Pflegedienst kaufen, Tagespflege kaufen und Intensivpflegedienst kaufen.

Worauf Käufer bei einem Pflegeheim achten

Anders als im Einzelhandel gibt es keine verlässliche Umsatz-pro-Quadratmeter-Kennzahl. Aussagekräftiger sind Größen, die Belegung, Erlöse und Personal verbinden:

  • Auslastung: Pflegesätze werden je Pflegegrad und Platz vereinbart, leere Plätze senken die Erlöse unmittelbar. Maßgeblich sind die Belegung im Zeitverlauf und der Mix der Pflegegrade.
  • Pflegesatzvereinbarung: Sie legt fest, was die Einrichtung abrechnen darf. Nach § 84 SGB XI verbleiben Überschüsse beim Heim, Verluste trägt es selbst [4]. Wann und zu welchen Bedingungen neu verhandelt wird, bestimmt die künftige Ertragskraft.
  • Personalkosten und Personalbesetzung: In vollstationären Einrichtungen gelten bundeseinheitliche Personalanhaltswerte nach § 113c SGB XI, gestaffelt nach Pflegegrad und Qualifikationsgruppe [5]. Prüfen Sie, ob die vereinbarte Besetzung real erreicht wird.
  • Mietquote oder Immobilienstruktur: Wird die Immobilie mitverkauft, oder bleibt sie bei einem Eigentümer, der Miete verlangt? Die Pachthöhe und Laufzeit prägen das Ergebnis oft stärker als der Betrieb selbst.
  • Investitionskosten: Sie werden Bewohnern gesondert in Rechnung gestellt. Entscheidend ist, ob die Berechnung genehmigt bzw. angezeigt und rechtlich belastbar ist.
  • Fluktuation und Krankenstand beim Personal: Hohe Zeitarbeitsanteile belasten die Marge und deuten auf Führungs- oder Standortprobleme.
  • Prüfergebnisse: Berichte der Heimaufsicht und Qualitätsprüfungen zeigen Mängel, die Folgeinvestitionen auslösen können.

Preistreiber und Bewertung: Pflegeheim kaufen Preis

Zum Thema Pflegeheim kaufen Preis gibt es keine belastbaren Daten: Weder amtliche Statistiken noch unabhängige Erhebungen veröffentlichen geprüfte Multiplikatoren für Pflegeheime, und Angaben aus Vermittlerkreisen sind nicht überprüfbar. Wir nennen deshalb bewusst keine Spanne.

Typische Preistreiber sind:

  1. nachhaltig erzielbares Betriebsergebnis nach marktüblicher Miete und angemessenem Geschäftsführerentgelt,
  2. Auslastung und Struktur der Pflegegrade,
  3. Restlaufzeit und Konditionen des Mietvertrags oder Wert der mitverkauften Immobilie,
  4. Instandhaltungsstau, Brandschutz und bauliche Anforderungen,
  5. Qualität der Leitungsebene und Stabilität des Teams.

Für eine erste Orientierung können Sie mit dem Tool Unternehmenswert berechnen eine Indikation ableiten. Diese ersetzt keine Bewertung. Das Vorgehen bei Ertragswert- und Multiplikatorverfahren erläutert der Ratgeber zur Unternehmensbewertung. Bei Immobilienbesitz ist ein gesondertes Verkehrswertgutachten üblich.

Branchenrecht und Genehmigungen

Der Betrieb eines Pflegeheims ruht rechtlich auf mehreren Säulen. Die folgenden Punkte sind der Rahmen, nicht die Rechtsberatung im Einzelfall.

Versorgungsvertrag

Pflegekassen dürfen stationäre Pflege nur über zugelassene Einrichtungen erbringen, die einen Versorgungsvertrag haben (§ 72 Abs. 1 SGB XI) [6]. Der Vertrag wird zwischen dem Träger und den Landesverbänden der Pflegekassen geschlossen. Voraussetzungen sind unter anderem die Erfüllung der Anforderungen des § 71, ein internes Qualitätsmanagement und die Möglichkeit von Qualitätsprüfungen; bei Erfüllung besteht ein Anspruch auf Abschluss [6]. Der Vertrag wird mit dem Träger geschlossen. Wie ein Trägerwechsel beim Unternehmenskauf behandelt wird, regelt § 72 nicht ausdrücklich [6]. Klären Sie das früh mit den Landesverbänden der Pflegekassen und einem im Sozialrecht erfahrenen Anwalt. Eine Kündigung ist mit einem Jahr Frist möglich, bei schweren Pflichtverletzungen auch fristlos [7].

Verantwortliche Pflegefachperson

Nach § 71 Abs. 3 SGB XI braucht die Einrichtung eine verantwortliche Pflegefachperson mit einschlägiger Ausbildung, zwei Jahren Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre und einer Weiterbildung für Leitungsfunktionen im Umfang von mindestens 460 Stunden [1]. Fällt diese Person nach der Übernahme weg, ist der Versorgungsvertrag gefährdet.

Heimrecht der Länder

Betriebserlaubnis, Anzeigepflichten, Fachkraftquoten, Raumanforderungen und Heimaufsicht sind in den Heimgesetzen der Länder geregelt und unterscheiden sich je Bundesland. Ob eine neue Anzeige oder Erlaubnis beim Betreiberwechsel nötig ist, klärt die zuständige Heimaufsichtsbehörde. Gewerberechtlich gelten Sonderregeln. Eine Meisterpflicht besteht nicht, die Branche ist kein Handwerk.

Prüfung des Betriebs vor dem Kauf

Die Prüfung eines Pflegeheims verbindet Finanzen, Recht, Personal und Pflegequalität. Beginnen Sie mit den Unterlagen zu Versorgungsvertrag und Pflegesatz, danach folgen Belegung, Personal, Immobilie und Prüfberichte. Die vollständige Liste steht unten; zum allgemeinen Ablauf einer Due Diligence finden Sie einen eigenen Ratgeber. Vor der Herausgabe sensibler Bewohner- und Personaldaten sollte eine Geheimhaltungsvereinbarung stehen. Bewohnerbezogene Daten sind Gesundheitsdaten und unterliegen dem Datenschutz; im Vorfeld genügen anonymisierte Auswertungen.

Finanzierung des Kaufs

Der Kaufpreis wird meist über eine Kombination aus Eigenkapital, Bankdarlehen und gegebenenfalls einem Verkäuferdarlehen finanziert. Banken prüfen neben dem Ergebnis vor allem Belegung, Pachtverträge und Qualifikation der Leitung. Förderkredite der KfW, etwa der ERP-Gründerkredit – Universell, können für Übernahmen in Betracht kommen; aktuelle Konditionen, Obergrenzen und Antragsvoraussetzungen sind direkt bei der KfW und über die Hausbank zu prüfen [8]. Auch die Förderbanken der Länder bieten Programme an, deren Angebot je Bundesland variiert. Allgemeine Hinweise zur Unternehmenskauf finanzieren-Frage und ein erstes Rechenmodell bietet der Unternehmenskauf Finanzierung Rechner.

Pflegeheim übernehmen, verkaufen, abgeben

Käufer: Wer ein Pflegeheim übernehmen will, sollte neben der finanziellen Tragfähigkeit die eigene Eignung klären. Die Leitung muss fachlich besetzt sein, entweder durch Sie selbst oder durch eine Pflegefachperson, die die Anforderungen aus § 71 erfüllt [1]. Nach unserer Einschätzung eignet sich ein Einstieg ohne pflegefachliche Erfahrung nur mit einer belastbaren Leitung. Wer als Käufer ein Seniorenheim zu verkaufen findet oder ein Altenheim übernehmen möchte, ebenso wer ein Seniorenheim übernehmen will, und wer ein Pflegeheim zu verkaufen hat, sollte außerdem prüfen, ob Immobilie und Betrieb getrennt veräußert werden.

Verkäufer: Wer ein Pflegeheim verkaufen will, vermeidet Reibungsverluste durch aufbereitete Zahlen, geklärte Mietverträge und eine eingearbeitete Leitung. Eine Auswahl an Käufern erreichen Sie über anonyme Inserate; der Einstieg ist über Unternehmen verkaufen möglich. Steht „Pflegeheim Nachfolger gesucht“ am Anfang der Planung, hilft frühzeitiges Handeln: Der Wechsel dauert wegen Vertragsprüfung und Behörden oft länger als in anderen Branchen. Wer plant, ein Altenheim zu verkaufen oder ein Pflegeheim abzugeben, sollte Mitarbeiter und Bewohner nicht überraschen.

M&A Börse vermittelt nur den Kontakt zwischen Anbietern und Interessenten. Die Plattform bietet keine Maklerleistung, nimmt keine Provision und gibt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Spezialisierte Begleitung finden Sie über einen Nachfolgeberater.

Kennzahlen, auf die Käufer bei Pflegeheim achten

KennzahlWarum sie zähltOrientierung
AuslastungLeere Plätze senken die Erlöse unmittelbar, da Pflegesätze je belegtem Platz anfallen.keine belastbaren Daten
Pflegegrad-MixDer Anteil höherer Pflegegrade beeinflusst Erlöse und Personalbedarf.keine belastbaren Daten
PersonalkostenquoteGrößter Kostenblock; zeigt, ob vereinbarte und tatsächliche Besetzung zusammenpassen.keine belastbaren Daten
Mietquote bzw. PachtPrägt das Ergebnis des Betreibers stark, besonders bei langen Mietverträgen.keine belastbaren Daten
ZeitarbeitsanteilHoher Anteil deutet auf Personalprobleme und belastet die Marge.keine belastbaren Daten
Verhältnis Fachkräfte zu HilfskräftenMaßgeblich für Einhaltung der Personalvorgaben nach § 113c SGB XI.keine belastbaren Daten

Preisorientierung und Bewertungsansatz

Zum Pflegeheim-Kaufpreis gibt es keine belastbaren Daten. Preistreiber sind bereinigtes Ergebnis, Auslastung, Pflegegrad-Mix, Immobilien- und Pachtsituation sowie Investitionsbedarf. Eine Indikation liefert der Unternehmenswert-Rechner, sie ersetzt keine Bewertung.

Für Multiplikatoren in dieser Branche gibt es keine belastbaren öffentlichen Daten. Wir zeigen daher keine Spanne an.

Unternehmenswert berechnen

Zahlen mit Quellenangabe in eckigen Klammern; Quellen am Seitenende.

Due-Diligence-Checkliste: Pflegeheim

  • Versorgungsvertrag und Zulassungsunterlagen des Trägers
  • Aktuelle Pflegesatzvereinbarung und Zeitplan der nächsten Verhandlung
  • Belegungsstatistik und Pflegegrad-Verteilung der letzten drei Jahre
  • Betriebserlaubnis bzw. Anzeigen nach Landesheimrecht
  • Nachweis und Vertrag der verantwortlichen Pflegefachperson
  • Dienstpläne, Personalstruktur und Einhaltung der Personalvorgaben
  • Arbeitsverträge, Tarifbindung, Zeitarbeitsverträge und Überstundenkonten
  • Bericht der Heimaufsicht und Ergebnisse der Qualitätsprüfungen
  • Miet- oder Pachtvertrag inklusive Laufzeit, Indexierung und Verlängerungsoption
  • Brandschutz, Baugenehmigung und Instandhaltungsstau
  • Berechnung der Investitionskosten und Heimverträge mit Bewohnern
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre
  • Offene Forderungen, Rückforderungen und laufende Rechtsstreitigkeiten
  • Datenschutzkonzept und Umgang mit Bewohnerdaten

Kaufgesuche in dieser Branche

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Pflegeheim, Seniorenheim und Altenheim?

Im Gesetz ist von stationären Pflegeeinrichtungen die Rede (§ 71 Abs. 2 SGB XI) [1]. Seniorenheim und Altenheim sind Alltagsbegriffe. Entscheidend ist, ob die Einrichtung einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI besitzt [6].

Braucht man eine Pflegeausbildung, um ein Heim zu übernehmen?

Der Träger selbst muss nicht Pflegefachperson sein. Es braucht aber eine verantwortliche Pflegefachperson mit den Voraussetzungen des § 71 Abs. 3 SGB XI [1]. Landesrecht kann zusätzliche Anforderungen an die Leitung stellen.

Geht der Versorgungsvertrag automatisch auf den Käufer über?

§ 72 SGB XI regelt den Betreiberwechsel nicht ausdrücklich [6]. Je nach Gestaltung (Share Deal oder Asset Deal) ist das Vorgehen unterschiedlich. Klären Sie es vor Vertragsschluss mit den Pflegekassen und einem Fachanwalt.

Wie hoch ist der Kaufpreis für ein Pflegeheim?

Dazu gibt es keine belastbaren Daten. Der Preis hängt von Ergebnis, Auslastung, Immobilie und Pachtvertrag ab. Eine erste Indikation bietet der Unternehmenswert-Rechner, ersetzt aber keine Bewertung durch Fachleute.

Wie wirken sich Personalvorgaben auf die Wirtschaftlichkeit aus?

Für vollstationäre Einrichtungen gelten Personalanhaltswerte nach § 113c SGB XI, gestaffelt nach Pflegegrad und Qualifikationsgruppe [5]. Sie bestimmen Personalkosten und Refinanzierung maßgeblich.

Wer trägt das wirtschaftliche Risiko eines Pflegeheims?

Nach § 84 SGB XI verbleiben Überschüsse beim Heim, Verluste trägt es selbst [4]. Der Betreiber trägt damit das Unternehmerrisiko.

Kann ich ein Pflegeheim mit Förderkredit finanzieren?

Möglich ist die Prüfung von KfW-Programmen wie dem ERP-Gründerkredit – Universell sowie von Landesprogrammen. Aktuelle Konditionen erfahren Sie bei der KfW und Ihrer Hausbank [8].

Verlangt M&A Börse eine Provision?

Nein. Die Plattform vermittelt nur den Kontakt, bietet keine Maklerleistung und nimmt keine Provision. Rechts-, Steuer- und Anlageberatung erfolgt nicht.

Weiterführende Seiten

Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 71 SGB XI – Pflegeeinrichtungen (abgerufen 2026-10)
  2. [2] Statistisches Bundesamt (Destatis): Pressemitteilung: Pflegebedürftige Ende 2023 (abgerufen 2026-10)
  3. [3] Statistisches Bundesamt (Destatis): Pflege – Pflegestatistik (abgerufen 2026-10)
  4. [4] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 84 SGB XI – Bemessungsgrundsätze (abgerufen 2026-10)
  5. [5] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 113c SGB XI – Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen (abgerufen 2026-10)
  6. [6] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 72 SGB XI – Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag (abgerufen 2026-10)
  7. [7] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 74 SGB XI – Kündigung des Versorgungsvertrags (abgerufen 2026-10)
  8. [8] KfW Bankengruppe: Förderkredite für Gründung und Nachfolge (abgerufen 2026-10)