Franchise-Betrieb kaufen – Angebote & Nachfolge
Wer ein Franchise kaufen möchte, erwirbt in aller Regel keinen freien Betrieb, sondern den Platz eines Franchisenehmers in einem fremden System. Entscheidend sind deshalb zwei Verträge: der Kaufvertrag mit dem Verkäufer und der Franchisevertrag mit dem Systemgeber, dessen Zustimmung zur Übernahme fast immer nötig ist. Diese Seite erklärt, worauf Käufer und Verkäufer achten sollten. M&A Börse vermittelt nur den Kontakt zwischen den Parteien, ohne Provision, Maklerleistung oder Rechts-, Steuer- und Anlageberatung.
Stand: Oktober 2026
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Situation und Begriffe: Was beim Franchise verkauft wird
Franchising ist ein Vertriebsmodell: Der Franchisegeber stellt Marke, Konzept und Schulung bereit, der Franchisenehmer betreibt als rechtlich selbstständiger Unternehmer eigenes Geschäft auf eigene Rechnung und zahlt dafür Gebühren. Der Deutsche Franchiseverband zählte für 2024 in Deutschland 890 Franchisesysteme mit 193.920 Franchise-Betrieben und einem Umsatz von 149,2 Mrd. € [1]. Die Zahl der Franchisenehmer selbst nennt der Verband mit 148.577 [1]; manche Partner führen also mehrere Standorte.
Im Alltag begegnen Ihnen verschiedene Formulierungen für dieselbe Sache: Wer ein Franchise-Betrieb kaufen will, sucht oft einen laufenden Standort, andere sprechen von Lizenz, Partnerbetrieb oder Systemgastronomie-Filiale. Inserate lauten etwa „Franchise zu verkaufen“, „Franchise abzugeben“ oder „Franchise Nachfolger gesucht“. Gemeint ist meist der Verkauf der Franchisenehmer-Position samt Standort, Ausstattung, Personal und dem Eintritt in den Franchisevertrag.
Zu den typischen Branchen zählen Gastronomie, Bäckereien, Fitness, Dienstleistungen und Handel. Verwandte Seiten sind restaurant kaufen, fitnessstudio kaufen und bäckerei kaufen. Eine Übersicht zu Sonderformen finden Sie im Hub Gesellschaft kaufen.
Worauf Käufer beim Franchise achten
Weil der Franchisenehmer an Konzept, Preise und Lieferanten des Systems gebunden ist, lässt sich ein Betrieb nur im Systemvergleich beurteilen. Fragen Sie den Verkäufer nach den Kennzahlen des Standorts und lassen Sie sich diese durch Buchhaltung, Kassendaten und Betriebsvergleiche des Systemgebers belegen.
Wichtige Kennzahlen:
- Umsatz je Quadratmeter und im Vergleich zu anderen Standorten des Systems
- Rohertrag beziehungsweise Marge nach Wareneinsatz und systemvorgeschriebenem Einkauf
- laufende Franchisegebühren (Eintritts-, Umsatz-, Werbegebühr) in Prozent vom Umsatz
- Mietquote und Restlaufzeit des Mietvertrags
- Personalkostenquote und Fluktuation
- Stammkundenanteil, Saisonalität und Anteil von Lieferdiensten
Was die Gebührenhöhe angeht, gibt es keine belastbaren Daten, die über alle Systeme hinweg gelten: Die Sätze sind Vertragssache und unterscheiden sich stark. Entscheidend ist, wie viel nach Gebühren, Miete und Personal als Unternehmerlohn und Kapitaldienst übrig bleibt.
Preistreiber und Franchise kaufen Preis
Wer nach dem Franchise kaufen Preis fragt, bekommt keine pauschale Antwort. Für Kaufpreise und Multiplikatoren bei Franchise-Standorten liegen keine belastbaren Daten vor; die Übersicht EBIT Multiplikator Branchen kann nur eine grobe Orientierung zur jeweiligen Branche geben, nicht zum Systembetrieb. Der Preis hängt von mehreren Faktoren ab:
- Restlaufzeit des Franchisevertrags: Je kürzer sie ist, desto geringer der Wert, weil eine Verlängerung nicht sicher ist.
- Ertragskraft des Standorts nach allen Gebühren, bereinigt um einen fairen Unternehmerlohn.
- Mietvertrag und Lage, insbesondere Laufzeit und Verlängerungsoption.
- Zustand der Einrichtung und anstehende Pflichtinvestitionen, zum Beispiel Umbauten nach neuem Systemdesign.
- Gebietsschutz und Wettbewerb durch weitere Standorte des Systems.
- Ablöse und Übernahme von Warenbestand, Inventar und Personal.
Eine erste Indikation erhalten Sie über den Unternehmenswert berechnen-Rechner; das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Bewertung. Eine belastbare Wertermittlung sollte ein Berater oder Steuerberater vornehmen.
Franchiserecht: Zustimmung des Franchisegebers und Genehmigungen
Der wichtigste Punkt: Die Übertragung eines Franchisevertrags bedarf in aller Regel der Zustimmung des Franchisegebers. Das ergibt sich nicht aus einem Gesetz, sondern aus dem Vertrag selbst, der Übertragungen meist verbietet oder an Bedingungen knüpft. Üblich sind Eignungsprüfung des Käufers, Schulung, Zahlung einer Übertragungsgebühr oder ein Vorkaufsrecht des Systemgebers. Lesen Sie deshalb den Franchisevertrag vor dem Kaufvertrag, nicht danach.
Praktisch ist ein Kaufvertrag unter der Bedingung der Zustimmung (aufschiebende Bedingung). So vermeiden Sie, einen Betrieb zu zahlen, den Sie nicht führen dürfen. Prüfen Sie außerdem, ob Wettbewerbsverbote nach Vertragsende oder Bezugsbindungen für Waren bestehen. Solche Klauseln unterliegen dem Kartell- und AGB-Recht und sollten anwaltlich geprüft werden.
Daneben gilt das Recht der jeweiligen Branche: Eine Gaststätte braucht eine Erlaubnis nach dem Gaststättenrecht des Landes, ein Handwerksbetrieb gegebenenfalls Meisterqualifikation, ein Lebensmittelbetrieb die Registrierung bei der Behörde. Eine eigene Meisterpflicht für Franchise als solches gibt es nicht. Sind Mitarbeiter im Betrieb, geht das Arbeitsverhältnis beim Betriebsübergang nach § 613a BGB auf den Erwerber über [3]. Wird die Firma fortgeführt, kann der Erwerber nach § 25 HGB für Altschulden haften [4]. Die Plattform gibt keine Rechtsberatung.
Prüfung des Standorts und des Systems
Bei der Prüfung unterscheidet sich ein Systembetrieb von einem freien Unternehmen: Sie prüfen den Standort und zugleich die Beziehung zum Systemgeber. Verlangen Sie Franchisevertrag, Handbuch, Abrechnungen der Gebühren und Auswertungen der letzten drei Jahre. Sprechen Sie, mit Einverständnis des Verkäufers, auch mit dem Systemgeber und mit anderen Franchisenehmern. Die Checkliste in diesem Abschnitt führt die wichtigsten Punkte auf. Geheimhaltung sichern Sie mit der Geheimhaltungsvereinbarung Unternehmensverkauf Muster, Exposés erhalten Sie nach einer digitalen Vertraulichkeitserklärung. Vorlagen ersetzen keine rechtliche Prüfung.
Finanzierung der Übernahme
Übernahmen finanzieren Käufer meist aus Eigenkapital, Bankkredit und gegebenenfalls einem Verkäuferdarlehen. Die KfW bietet den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) mit bis zu 500.000 € je Antragsteller an; er umfasst Geschäftsübernahmen, deckt höchstens 35 % der förderfähigen Kosten und wird über die Hausbank beantragt [2]. Für kleinere Vorhaben kommt der ERP-Gründerkredit StartGeld in Betracht, der nach Angaben der IHK bis zu 200.000 € umfasst [5]. Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, klärt die Bank; aktuelle Konditionen stehen bei der KfW und Ihrer Landesförderbank. Eine grobe Belastungsrechnung bietet der Unternehmenskauf Finanzierung Rechner. Franchisegeber nennen mitunter Partnerbanken; vergleichen Sie diese Angebote mit Ihrer Hausbank.
Käufer und Verkäufer: Übernehmen und verkaufen
Für Käufer: Wer ein Franchise übernehmen möchte, sollte die Zulassung durch den Systemgeber früh anfragen. Ein Franchise Standort übernehmen heißt häufig, in einen laufenden Mietvertrag und in bestehende Arbeitsverhältnisse einzutreten. Wer einen Franchise Standort kaufen will, findet Angebote unter den Inseraten; mit „Benachrichtigen“ lassen Sie sich über neue Inserate informieren. Eigene Wünsche können Sie unter Firma zu kaufen gesucht hinterlegen.
Für Verkäufer: Wer ein Franchise verkaufen will, informiert zuerst den Systemgeber und klärt Fristen, Gebühren und Vorkaufsrechte. Danach lassen sich Standort und Ertrag anonym inserieren, etwa als Franchise Betrieb zu verkaufen oder Franchise Standort zu verkaufen. Ein Franchise Betrieb übernehmen wollende Interessent sieht zunächst nur das anonyme Inserat und erhält das Exposé nach digitaler NDA. Beratung zu Vertragsfragen finden Sie im Nachfolgeberater. Ein Inserat ist bei den Basis-Angeboten kostenlos; es fällt keine Provision an.
Kennzahlen, auf die Käufer bei Franchise-Betrieb achten
| Kennzahl | Warum sie zählt | Orientierung |
|---|---|---|
| Umsatz je Quadratmeter | Zeigt die Flächenproduktivität im Vergleich zu anderen Standorten des Systems. | keine belastbaren Daten |
| Rohertrag / Marge | Bestimmt, was nach systemvorgeschriebenem Wareneinkauf bleibt. | keine belastbaren Daten |
| Franchisegebühren in % vom Umsatz | Laufende Gebühren belasten den Ertrag dauerhaft. | keine belastbaren Daten |
| Mietquote | Hohe Mieten drücken den Unternehmerlohn. | keine belastbaren Daten |
| Personalkostenquote | Zentrale Kostenposition, oft durch Systemstandards vorgegeben. | keine belastbaren Daten |
| Restlaufzeit des Franchisevertrags | Begrenzt den Zeitraum, in dem sich der Kaufpreis amortisiert. | keine belastbaren Daten |
Preisorientierung und Bewertungsansatz
Für Kaufpreise und Multiplikatoren bei Franchise-Standorten liegen keine belastbaren Daten vor. Preistreiber sind Ertrag nach Gebühren, Restlaufzeit des Franchisevertrags, Mietvertrag, Gebietsschutz und Investitionsbedarf. Eine Orientierung bietet der Unternehmenswert-Rechner; er ist eine Indikation, keine Bewertung.
Für Multiplikatoren in dieser Branche gibt es keine belastbaren öffentlichen Daten. Wir zeigen daher keine Spanne an.
Zahlen mit Quellenangabe in eckigen Klammern; Quellen am Seitenende.
Due-Diligence-Checkliste: Franchise-Betrieb
- Franchisevertrag vollständig lesen: Laufzeit, Verlängerung, Kündigung, Übertragungsklausel
- Schriftliche Zustimmung des Franchisegebers zur Übertragung einholen
- Vorkaufsrecht des Systemgebers prüfen
- Gebietsschutz und Konkurrenzstandorte des Systems
- Franchisegebühren und Werbebeiträge der letzten drei Jahre
- Umsatz, Rohertrag und Unternehmerlohn des Standorts
- Betriebsvergleich mit anderen Standorten des Systems
- Mietvertrag: Laufzeit, Optionen, Übertragbarkeit, Mietquote
- Pflichtinvestitionen und Umbauten nach neuem Systemdesign
- Arbeitsverträge, Personalkosten und § 613a BGB
- Bezugsbindungen und Lieferantenverträge
- Erlaubnisse und Registrierungen der Branche (z. B. Gaststättenerlaubnis)
- Wettbewerbsverbot nach Vertragsende
- Offene Verbindlichkeiten und Haftung nach § 25 HGB
- Zustand von Einrichtung, Geräten und Kassensystem
Kaufgesuche in dieser Branche
Noch keine öffentlichen Kaufgesuche. Inhaber können ihr Unternehmen anonym inserieren und werden mit passenden Käufern abgeglichen.
Häufige Fragen
Braucht man beim Franchise-Verkauf die Zustimmung des Franchisegebers?
In aller Regel ja. Die Übertragung des Franchisevertrags ist meist nur mit Zustimmung des Systemgebers möglich, oft verbunden mit Eignungsprüfung, Schulung und Gebühr. Maßgeblich ist der einzelne Vertrag; lassen Sie ihn anwaltlich prüfen.
Wie hoch ist der Preis für einen Franchise-Standort?
Dafür gibt es keine belastbaren Daten. Der Preis hängt von Ertrag, Restlaufzeit des Vertrags, Miete, Einrichtung und Verhandlung ab. Der Unternehmenswert-Rechner liefert nur eine Indikation.
Was kostet die Übertragung eines Franchisevertrags?
Das regelt der Vertrag. Manche Systeme verlangen eine Übertragungs- oder Schulungsgebühr; über alle Systeme hinweg gibt es keine belastbaren Daten zur Höhe.
Kann ich einen Franchise-Betrieb ohne Branchenerfahrung übernehmen?
Das entscheidet im Einzelfall der Franchisegeber. Viele Systeme bieten Schulungen an. Gesetzlich gilt Franchise nicht als eigenes Gewerbe; Erlaubnisse hängen von der Branche ab, zum Beispiel Gaststättenrecht.
Wie viele Franchise-Betriebe gibt es in Deutschland?
Der Deutsche Franchiseverband nennt für 2024 890 Systeme und 193.920 Franchise-Betriebe [1].
Geht das Personal automatisch auf den Käufer über?
Bei einem Betriebsübergang treten Sie nach § 613a BGB in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein [3]. Ob ein Betriebsübergang vorliegt, hängt vom Einzelfall ab.
Gibt es Förderkredite für die Übernahme?
Ja, zum Beispiel den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) mit bis zu 500.000 € je Antragsteller; Antrag über die Hausbank [2]. Prüfen Sie aktuelle Konditionen bei der KfW.
Erhält die Plattform eine Provision?
Nein. M&A Börse vermittelt nur den Kontakt, nimmt keine Provision und berät weder rechtlich noch steuerlich.
Weiterführende Seiten
Weiterführend
Verwandte Branchen
Quellen
- [1] Deutscher Franchiseverband e. V.: Franchise-Wirtschaft in Deutschland (Kennzahlen 2024) (abgerufen 2026-10)
- [2] KfW: ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) (abgerufen 2026-10)
- [3] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 613a BGB Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang (abgerufen 2026-10)
- [4] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 25 HGB Haftung bei Firmenfortführung (abgerufen 2026-10)
- [5] IHK Ostthüringen zu Gera: ERP-Gründerkredit - Startgeld (067) (abgerufen 2026-10)