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M&A Börse

Online-Business kaufen – Angebote & Nachfolge

Wer ein Online Business kaufen möchte, erwirbt in aller Regel kein Ladengeschäft, sondern ein Bündel aus Domain, Software, Kundendaten, Inhalten, Markenrechten und Lieferbeziehungen. Dieses Bündel lässt sich anders prüfen und übertragen als ein klassischer Betrieb. Die folgende Seite ordnet ein, worauf Käufer und Verkäufer achten sollten, welche Rechtsfragen typisch sind und warum belastbare Preisangaben fehlen. Die M&A Börse stellt dabei nur den anonymen Kontakt her: keine Maklerleistung, keine Provision, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

Stand: Oktober 2026

Aktuelle Angebote: Online-Business

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Aktuell keine öffentlichen Inserate für Online-Business.

Viele Übergaben laufen diskret. Legen Sie ein anonymes Kaufgesuch an – Verkäufer und Berater können Sie dann direkt über die Plattform kontaktieren.

Ausgangslage: Was unter einem Online-Business zu verstehen ist

„Online-Business“ ist kein geschützter Begriff. Gemeint sind Unternehmen, deren Umsatz überwiegend über digitale Kanäle entsteht: Verkauf von Waren oder digitalen Produkten, Abonnements, Werbeerlöse, Vermittlungsprovisionen oder Dienstleistungen, die online verkauft und erbracht werden. Im Alltag begegnen Ihnen Bezeichnungen wie Internet Business oder digitales Business für dasselbe Feld. Wer ein Internet Business kaufen will, sollte deshalb zuerst festlegen, welches Geschäftsmodell gemeint ist, denn Risiken und Übertragungswege unterscheiden sich erheblich.

Diese Seite behandelt das Feld allgemein. Für Teilbereiche gibt es eigene Seiten: amazon fba business kaufen für Marktplatzhändler, onlineshop kaufen für eigene Shops, website kaufen für Content-Projekte und app business kaufen für Software-Produkte. Den Überblick über die gesamte Gruppe bietet die Seite online unternehmen kaufen.

Wichtig: Die M&A Börse stellt nur den anonymen Kontakt zwischen Interessenten her. Wir sind kein Makler, nehmen keine Provision und geben keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

Worauf Käufer bei digitalen Geschäftsmodellen achten

Klassische Kennzahlen des Einzelhandels wie Umsatz je Quadratmeter oder Laufkundschaft spielen hier keine Rolle. Stattdessen zählt, wie unabhängig und wiederholbar die Erlöse sind. Für Sie als Käufer sind diese Fragen zentral:

  • Traffic-Quellen: Woher kommen die Besucher? Hängt das Geschäft an einer einzigen Suchmaschine, einer Werbeplattform oder einem Marktplatz, kann eine Regeländerung den Umsatz abrupt verändern.
  • Kundenbeziehung: Gibt es eigene Kundendaten, Newsletter-Verteiler und Wiederkäufer, oder wird jeder Kunde neu eingekauft?
  • Marge nach allen Kosten: Maßgeblich ist das Ergebnis nach Wareneinsatz, Zahlungs- und Plattformgebühren, Werbung, Retouren und einem kalkulatorischen Unternehmerlohn.
  • Abhängigkeit vom Inhaber: Wie viel Wissen, Kontakte und Arbeitszeit stecken in einer Person? Je stärker das Geschäft am Gründer hängt, desto wichtiger sind Einarbeitung und Dokumentation.
  • Technik und Betrieb: Zustand der Software, Eigenentwicklungen, Abhängigkeit von einzelnen Dienstleistern und Freelancern, Sicherheit und Wartungsstand.
  • Saisonalität und Trend: Betrachten Sie mindestens zwei, besser drei volle Geschäftsjahre, nicht nur die letzten Monate.

Lassen Sie sich Zahlen im Original zeigen, etwa Exporte aus Shop-, Analyse- und Zahlungssystemen, und gleichen Sie sie mit Buchhaltung und Kontoauszügen ab. Screenshots reichen nicht.

Preistreiber und Bewertung: Online Business kaufen, Preis

Wer wissen will, was ein Online Business kaufen, Preis und Kaufpreisverhandlung tatsächlich bedeutet, findet dazu keine belastbaren Daten aus amtlichen oder verbandlichen Quellen. Veröffentlichte Faktoren stammen überwiegend von Vermittlern und Plattformen mit eigenem Interesse; sie sind nicht überprüfbar und unterscheiden sich je nach Geschäftsmodell stark. Wir nennen deshalb keine Spannen und keine Multiplikatoren.

Sachlich lassen sich die wertbestimmenden Faktoren benennen:

  • Nachhaltiges, um Sondereffekte bereinigtes Ergebnis nach Unternehmerlohn
  • Wachstum und Stabilität der Erlöse über mehrere Jahre
  • Streuung von Kanälen, Produkten und Kunden
  • Anteil wiederkehrender Erlöse (zum Beispiel Abonnements)
  • Eigene Rechte an Marke, Inhalten, Domain und Software
  • Dokumentierte Prozesse und Übertragbarkeit ohne den bisherigen Inhaber
  • Bestände, die oft gesondert zum Einstandswert angesetzt werden

Eine erste Orientierung gibt der Rechner zum unternehmenswert berechnen. Das Ergebnis ist eine Indikation, keine Bewertung. Die Methoden erläutert der Ratgeber unternehmensbewertung.

Recht, Genehmigungen und Übertragung

Für den Betrieb eines Online-Business besteht keine Meisterpflicht und keine Konzession. Das gilt jedoch nur für das Geschäftsmodell als solches; je nach Angebot können Erlaubnisse hinzukommen, etwa im Handel mit regulierten Waren oder bei Finanz- und Versicherungsvermittlung. Prüfen Sie das für den konkreten Fall.

Rechtlich relevant sind vor allem diese Punkte:

  • Übertragungsform: Konten, Domains, Kundenlisten oder Software lassen sich nicht wie eine Sache übergeben. Üblich ist die Übertragung einzelner Vermögensgegenstände und Rechte (Einzelrechtsnachfolge); auf den Verkauf von Rechten finden die Kaufvorschriften entsprechende Anwendung [3]. Bei einer GmbH kommt alternativ der Anteilskauf in Betracht, der notariell beurkundet werden muss.
  • Umsatzsteuer: Wird ein Unternehmen oder ein gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet, liegt nach § 1 Abs. 1a UStG keine steuerbare Lieferung vor [1]. Ob das auf Ihre Konstellation zutrifft, klärt eine Steuerberatung.
  • Marke: Marken können vom Inhaber veräußert oder lizenziert werden [4]. Prüfen Sie Eintragung, Klassen, Territorium und den Eintrag des Rechtsübergangs im Register.
  • Impressum und Informationspflichten: Geschäftsmäßige digitale Dienste müssen Anbieterangaben leicht erkennbar vorhalten (§ 5 DDG) [2]. Nach dem Kauf müssen diese Angaben auf den Erwerber lauten.
  • Datenschutz: Kundendaten dürfen nur im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung übertragen werden. Klären Sie früh, welche Daten tatsächlich mitgehen dürfen.
  • Arbeitnehmer: Gehen Beschäftigte mit dem Betrieb über, greift § 613a BGB.

Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Eine Fachperson für den Kaufvertrag finden Sie im nachfolgeberater-Verzeichnis.

Prüfung der Unterlagen vor dem Kauf

Bei digitalen Geschäften hängt der Wert an Daten, die sich leicht schönen lassen. Verlangen Sie deshalb Zugriff auf Originalberichte und gleichen Sie diese mit Bank- und Buchhaltungsdaten ab. Die vollständige Prüfliste finden Sie unten auf dieser Seite. Vorlagen für Vertraulichkeitserklärung und Absichtserklärung stellt die Plattform als NDA- und LOI-Muster bereit; lassen Sie diese juristisch prüfen. Den allgemeinen Ablauf beschreibt der Ratgeber zur due diligence.

Finanzierung

Die KfW bietet für Gründung und Nachfolge Förderkredite an, die über die Hausbank beantragt werden [5]. Prüfen Sie auf kfw.de den aktuellen Produktnamen und die Voraussetzungen, da sich Konditionen ändern. Banken bewerten Geschäfte ohne nennenswerte Sachwerte oft zurückhaltend, weil als Sicherheit vor allem Rechte, Daten und Bestände dienen. Bereiten Sie belastbare Zahlen und einen Plan für die Übergangsphase vor. Eine Rechenhilfe bietet der unternehmenskauf finanzierung rechner. Ergänzend sind Verkäuferdarlehen oder Kaufpreisraten denkbar; die Struktur gehört vertraglich genau geregelt. Auch die Landesförderbanken haben eigene Programme; Details erfragen Sie bei der jeweiligen Bank.

Käufer und Verkäufer: Kontakt über die Plattform

Wer ein Online Business verkaufen möchte, kann anonym inserieren. Das Inserat nennt zunächst keine Namen, Marken oder Domains; das Exposé erhalten Interessenten erst nach einer digitalen NDA. Als Verkäufer sollten Sie Berichte aufbereiten, Rechte und Zugänge ordnen und festlegen, wie lange Sie nach dem Verkauf einarbeiten. Die Schritte beschreibt die Seite unternehmen verkaufen.

Wer ein Online Business zu verkaufen hat oder ein Online Business abzugeben wünscht, tut das aus ganz unterschiedlichen Gründen, etwa neuer beruflicher Orientierung oder Altersvorsorge. Dass ein Online Business Nachfolger gesucht wird, ist seltener als im klassischen Mittelstand, kommt aber vor, wenn Gründer ihr Projekt bewusst in andere Hände geben wollen. Gleiches gilt für ein Internet Business zu verkaufen oder ein digitales Business zu verkaufen.

Wer ein Online Business übernehmen will, sollte Branchenkenntnis oder zumindest Lernbereitschaft in Marketing, Technik und Buchhaltung mitbringen. Das gilt ebenso, wenn Sie ein Internet Business übernehmen oder ein digitales Business übernehmen möchten und aus einem anderen Berufsfeld kommen. Vereinbaren Sie eine Übergangsphase und dokumentierte Übergaben. Suchen Sie aktiv, hinterlegen Sie ein Profil unter firma zu kaufen gesucht oder lassen Sie sich benachrichtigen, sobald passende Inserate erscheinen. Allgemein gilt: Wer ein digitales Business kaufen will, sollte Zeit für die Prüfung einplanen; der Einstieg über die Startseite unternehmen kaufen zeigt den Ablauf.

Kennzahlen, auf die Käufer bei Online-Business achten

KennzahlWarum sie zähltOrientierung
Bereinigtes Ergebnis nach UnternehmerlohnZeigt, was nach Wareneinsatz, Gebühren, Werbung und kalkulatorischem Unternehmerlohn tatsächlich verbleibt.keine belastbaren Daten
Anteil der größten Traffic-QuelleHohe Konzentration auf eine Suchmaschine, Plattform oder Werbequelle erhöht das Risiko plötzlicher Umsatzeinbrüche.keine belastbaren Daten
Anteil wiederkehrender ErlöseAbonnements und Wiederkäufer machen Erlöse planbarer als einmalige Verkäufe.keine belastbaren Daten
Kundenakquisitionskosten im Verhältnis zum KundenwertZeigt, ob Wachstum profitabel oder nur durch Werbeausgaben erkauft ist.keine belastbaren Daten
Retouren- und StornoquoteHinweis auf Produktqualität, Erwartungsmanagement und versteckte Kosten.keine belastbaren Daten
Umsatzkonzentration auf Produkte und KundenZeigt Klumpenrisiken bei einzelnen Produkten oder Großkunden.keine belastbaren Daten
Arbeitszeit des InhabersGibt Aufschluss, wie viel Aufwand nach dem Kauf zu leisten ist und ob ein Unternehmerlohn realistisch angesetzt wurde.keine belastbaren Daten

Preisorientierung und Bewertungsansatz

Für Online-Geschäfte gibt es keine belastbaren, unabhängig erhobenen Multiplikatoren. Wir nennen deshalb keine Spannen. Üblich ist die Bewertung über das nachhaltige bereinigte Ergebnis, ergänzt um Bestände zum Einstandswert und eine Würdigung von Rechten, Kundenstamm und Übertragbarkeit.

Für Multiplikatoren in dieser Branche gibt es keine belastbaren öffentlichen Daten. Wir zeigen daher keine Spanne an.

Unternehmenswert berechnen

Zahlen mit Quellenangabe in eckigen Klammern; Quellen am Seitenende.

Due-Diligence-Checkliste: Online-Business

  • Umsatz, Kosten und Ergebnis der letzten 24 bis 36 Monate im Original mit Buchhaltung und Kontoauszügen abgleichen
  • Exporte aus Shop-, Analyse- und Zahlungssystemen prüfen, nicht nur Screenshots
  • Traffic-Quellen und deren Anteile auswerten (Suche, Werbung, Marktplatz, Direkt, Newsletter)
  • Kontogesundheit bei Plattformen und Werbenetzwerken prüfen: Warnungen, Sperren, Richtlinienverstöße
  • Domains, Social-Media-Konten und Zugänge: Inhaber, Registrar und Übertragbarkeit klären
  • Markeneintragungen prüfen (Inhaber, Klassen, Laufzeit, Territorium) und Rechtsübergang vorbereiten
  • Rechte an Inhalten, Fotos, Texten und Software inklusive Lizenzen von Dritten klären
  • Verträge mit Lieferanten, Dienstleistern, Freelancern und Plattformen auf Laufzeit, Exklusivität und Übertragbarkeit prüfen
  • Datenschutz prüfen: Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Einwilligungen, Auftragsverarbeitung, zulässige Übertragung von Kundendaten
  • Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung und weitere Pflichtangaben auf Vollständigkeit prüfen
  • Technischen Zustand bewerten: Software, Updates, Sicherheit, Hosting, Abhängigkeit von einzelnen Entwicklern
  • Umsatzsteuer-Registrierungen, offene Steuern und Verbindlichkeiten prüfen, auch bei Verkäufen ins EU-Ausland
  • Einarbeitungsphase, Wettbewerbsverbot, Gewährleistung und Zahlungsmodalitäten im Kaufvertrag regeln

Kaufgesuche in dieser Branche

Noch keine öffentlichen Kaufgesuche. Inhaber können ihr Unternehmen anonym inserieren und werden mit passenden Käufern abgeglichen.

Häufige Fragen

Was kostet ein Online-Business?

Dazu gibt es keine belastbaren Daten aus unabhängigen Quellen. Der Preis hängt von Ergebnis, Wachstum, Kundenbindung, Rechten und Übertragbarkeit ab. Der Rechner liefert nur eine Indikation, keine Bewertung.

Worin liegt der Unterschied zwischen Online-, Internet- und digitalem Business?

Die Begriffe sind nicht geschützt und werden meist gleichbedeutend verwendet. Entscheidend ist das konkrete Geschäftsmodell, etwa Handel, Abonnement, Werbung oder Dienstleistung.

Brauche ich eine Erlaubnis oder einen Meistertitel?

Für das Geschäftsmodell als solches besteht keine Meisterpflicht und keine Konzession. Je nach Angebot, etwa bei regulierten Waren oder Vermittlung, können Erlaubnisse nötig sein. Prüfen Sie das im Einzelfall.

Fällt beim Kauf Umsatzsteuer an?

Bei der Übereignung eines Unternehmens oder eines gesondert geführten Betriebs im Ganzen liegt nach § 1 Abs. 1a UStG keine steuerbare Lieferung vor [1]. Ob das auf Ihren Fall passt, klärt eine Steuerberatung.

Kann ich eine Marke einfach mitkaufen?

Marken können vom Inhaber veräußert werden [4]. Prüfen Sie Eintragung, Klassen und Territorium und lassen Sie den Rechtsübergang im Register eintragen.

Welche Unterlagen sollte ein Verkäufer bereithalten?

Gewinn- und Verlustrechnungen, Exporte aus Shop-, Analyse- und Zahlungssystemen, Verträge mit Lieferanten und Dienstleistern, Nachweise zu Domains, Marken und Software sowie Datenschutzdokumentation.

Ist der Kauf als Quereinsteiger sinnvoll?

Möglich, aber mit Einarbeitung verbunden. Vereinbaren Sie mit dem Verkäufer eine Übergangsphase und prüfen Sie Ihre Kenntnisse in Marketing, Technik und Buchhaltung.

Bietet die M&A Börse Maklerleistungen an?

Nein. Die Plattform stellt Kontakt her, erhebt keine Provision und gibt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

Weiterführende Seiten

Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 1 UStG – Steuerbare Umsätze (Abs. 1a Geschäftsveräußerung im Ganzen) (abgerufen 2026-10)
  2. [2] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 5 DDG – Allgemeine Informationspflichten (abgerufen 2026-10)
  3. [3] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 453 BGB – Rechtskauf (abgerufen 2026-10)
  4. [4] Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA): Markenschutz (abgerufen 2026-10)
  5. [5] KfW Bankengruppe: Gründung und Nachfolge – Förderkredite (abgerufen 2026-10)