Onlineshop kaufen – Angebote & Nachfolge
Wer einen Onlineshop kaufen möchte, erwirbt kein Ladengeschäft, sondern ein Bündel aus Domain, Shop-System, Kundendaten, Lieferantenbeziehungen, Marke und meist auch Lagerbestand. Dieses Bündel ist wirtschaftlich und rechtlich anders zu prüfen als ein klassischer Handelsbetrieb. Die Seite ordnet ein, worauf Käufer und Verkäufer achten sollten. M&A Börse stellt nur den anonymen Kontakt her: Wir bieten keine Maklerleistung, nehmen keine Provision und geben keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.
Stand: Oktober 2026
Aktuelle Angebote: Onlineshop
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Aktuell keine öffentlichen Inserate für Onlineshop.
Viele Übergaben laufen diskret. Legen Sie ein anonymes Kaufgesuch an – Verkäufer und Berater können Sie dann direkt über die Plattform kontaktieren.
Ausgangslage und Begriffe: Onlineshop, Webshop, Shopify Store
Der Onlinehandel ist ein großer Markt: Der Handelsverband Deutschland (HDE) beziffert den Online-Umsatz im B2C-Handel für das vergangene Jahr auf 92,3 Mrd. Euro, ein Plus von 3,9 Prozent; der Online-Anteil am gesamten Einzelhandelsumsatz liegt demnach bei 13,5 Prozent [5]. Aussagen über die Zahl der Shops, die zum Verkauf stehen, oder über durchschnittliche Kaufpreise lassen sich daraus nicht ableiten; dazu gibt es keine belastbaren Daten.
Im Alltag werden mehrere Begriffe nahezu gleichbedeutend verwendet. Wer einen Webshop kaufen will, meint meist dasselbe wie jemand, der einen Online Shop kaufen möchte: ein eigenständig betriebenes Verkaufsportal mit eigener Domain. Die Schreibweisen „Onlineshop“, „Online-Shop“ und „Webshop“ bezeichnen dieselbe Betriebsart. Ein Shopify Store kaufen bedeutet dagegen, dass der Shop auf einer bestimmten Software-Plattform läuft. Das ändert wenig am Geschäft, aber viel an der Technik: Theme, Apps und Zahlungsanbindung hängen am Konto des Anbieters, nicht an der Domain.
Verwandte Geschäftsmodelle finden Sie im Überblick zu online unternehmen kaufen. Für Händler, die vor allem über einen Marktplatz verkaufen, ist amazon fba business kaufen die passende Seite; allgemeiner gefasst ist online business kaufen. Wer eher ein dienstleistungsorientiertes digitales Geschäft sucht, findet es unter online marketing agentur kaufen. Käufer können ein Suchprofil unter firma zu kaufen gesucht hinterlegen.
Worauf Käufer bei einem Onlineshop achten
Kennzahlen wie Umsatz je Quadratmeter oder Laufkundschaft spielen hier keine Rolle. Entscheidend ist, wie stabil, wie breit verteilt und wie gut übertragbar die Erlöse sind. Prüfen Sie die Zahlen an den Originaldaten aus Shop-System, Zahlungsdienstleistern und Buchhaltung, nicht anhand von Screenshots.
- Rohertrag nach Retouren: Warenerlöse abzüglich Wareneinsatz, Retouren, Zahlungs- und Versandkosten. Erst danach zeigt sich, was für Personal und Werbung bleibt.
- Kundengewinnung: Anteil der Bestellungen aus bezahlter Werbung, Suchmaschinen, Newsletter und direkten Aufrufen. Ein Shop, der überwiegend von bezahlter Werbung lebt, ist anders zu bewerten als einer mit vielen Wiederkäufern.
- Wiederkaufrate und Kundendaten: Wie viele Käufer bestellen erneut, und dürfen die Daten datenschutzkonform genutzt und übertragen werden?
- Warenkorb und Retourenquote: Durchschnittlicher Bestellwert und Rückläuferquote je Produktgruppe.
- Produktkonzentration: Trägt ein einzelnes Produkt oder ein einzelner Lieferant den Großteil des Ertrags, steigt das Risiko.
- Plattformabhängigkeit: Läuft ein relevanter Teil des Umsatzes über Marktplätze, Preisvergleiche oder eine einzelne Werbeplattform, kann eine Regeländerung das Ergebnis verändern.
- Lagerbestand: Alter, Bewertung und Verkäuflichkeit; Ladenhüter sind keine Vermögenswerte.
- Saisonalität: Das Jahresendgeschäft kann das Ergebnis überproportional prägen; betrachten Sie mindestens zwei volle Jahre.
Preistreiber und Bewertung: Onlineshop kaufen, Preis
Zur Frage, was beim Thema Onlineshop kaufen, Preis angemessen ist, gibt es keine belastbaren Daten aus amtlichen, verbandlichen oder wissenschaftlichen Quellen. Die in Umlauf befindlichen Vielfachen von Monats- oder Jahresgewinnen stammen überwiegend von Vermittlern und Portalen mit eigenem Interesse und lassen sich nicht überprüfen. Wir nennen deshalb keine Spannen.
Sachlich lassen sich die Preistreiber benennen:
- bereinigtes Ergebnis nach Abzug eines marktüblichen Unternehmerlohns, nachhaltig über mehrere Jahre
- eigene Marke mit nachweisbaren Rechten gegenüber reinem Wiederverkauf fremder Ware
- Anteil wiederkehrender Kunden und eigener Kanäle (Newsletter, Direktzugriff)
- Streuung auf mehrere Produkte, Lieferanten und Absatzwege
- Übertragbarkeit: dokumentierte Prozesse, Zugang zu Lieferanten, Einarbeitung durch den Verkäufer
- Lagerbestand, der meist gesondert zum Einstandswert angesetzt wird
Eine erste Indikation erhalten Sie mit dem Rechner zum unternehmenswert berechnen; das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Bewertung. Methodische Grundlagen erläutert der Ratgeber unternehmensbewertung.
Recht und Übertragung beim Shopkauf
Für den Betrieb eines Onlineshops gibt es keine Konzession und keine Meisterpflicht. Je nach Sortiment können aber Sondervorschriften gelten, etwa für Lebensmittel, Arzneimittel, Elektrogeräte oder Spielzeug. Allgemein relevant sind diese Punkte:
- Übertragungsform: Domain, Shop-Konto, Marke, Texte, Bilder und Kundendaten sind einzelne Vermögensgegenstände. Sie werden in der Regel einzeln übertragen (Einzelrechtsnachfolge) oder als Gesamtpaket in einem Unternehmenskaufvertrag. Ob Plattformkonten und Zahlungsdienste übertragbar sind, richtet sich nach den Bedingungen der Anbieter; klären Sie das vor Vertragsschluss schriftlich.
- Marke: Marken können vom Inhaber jederzeit veräußert oder lizenziert werden [4]. Prüfen Sie Eintragung, Waren- und Dienstleistungsklassen, Laufzeit und Gebiet und lassen Sie den Rechtsübergang im Register eintragen.
- Verbraucherrecht: Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu [6]. Prüfen Sie, ob Widerrufsbelehrung, Preisangaben und Bestellprozess den gesetzlichen Vorgaben entsprechen; Abmahnrisiken gehen sonst auf den Betreiber über.
- Anbieterkennzeichnung: Geschäftsmäßige digitale Dienste müssen Name, Anschrift, Kontaktmöglichkeit und gegebenenfalls Registernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben [7]. Nach dem Kauf muss das Impressum auf den neuen Betreiber lauten.
- Verpackungsrecht: Wer in Deutschland verpackte Waren vertreibt, muss im Verpackungsregister LUCID registriert sein [2]. Die Registrierung ist betreiberbezogen und muss für den Erwerber geprüft werden.
- Umsatzsteuer: Wird ein Unternehmen oder ein gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet, liegt nach § 1 Abs. 1a UStG keine steuerbare Umsatzsteuer-Lieferung vor [1]. Ob das auf Ihre Konstellation passt, klärt eine Steuerberatung.
- Arbeitsverhältnisse: Beschäftigte gehen bei einem Betriebsübergang mit ihren Rechten und Pflichten auf den Erwerber über, und sie sind vorher zu informieren [8].
Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Fachleute für Kaufvertrag und Steuern finden Sie im Verzeichnis nachfolgeberater.
Prüfung der Unterlagen
Bei digitalen Geschäften hängt der Wert an Daten, die sich leicht aufbereiten lassen. Verlangen Sie Einblick in Originalberichte (Bildschirmfreigabe oder Exporte unter NDA) und gleichen Sie diese mit Kontoauszügen, Zahlungsdienstleister-Abrechnungen und der Buchhaltung ab. Die vollständige Prüfliste finden Sie unten auf dieser Seite. Muster für Vertraulichkeitserklärung (NDA) und Absichtserklärung (LOI) stellt die Plattform bereit; lassen Sie diese juristisch prüfen. Den allgemeinen Ablauf erläutert der Ratgeber zur due diligence.
Finanzierung
Die KfW bietet für Gründung und Nachfolge Förderkredite an, die über die Hausbank beantragt werden; auf der Produktübersicht wird unter anderem der ERP-Gründerkredit StartGeld genannt [3]. Welches Produkt für einen Unternehmenskauf in Frage kommt, hängt von Ihrer Situation ab; prüfen Sie aktuelle Produktnamen, Konditionen und Voraussetzungen direkt auf kfw.de. Banken bewerten Geschäfte mit starker Plattform- oder Werbeabhängigkeit häufig zurückhaltend und fragen nach belastbaren Zahlen. Ein Rechenmodell bietet der unternehmenskauf finanzierung rechner. Ergänzend sind Verkäuferdarlehen oder Ratenzahlungen denkbar, die vertraglich genau geregelt werden sollten. Auch die Landesförderbanken haben eigene Programme, die Sie bei der jeweiligen Bank erfragen.
Käufer und Verkäufer: Kontakt über die Plattform
Wer einen Onlineshop verkaufen möchte, kann anonym inserieren; das Inserat nennt zunächst keine Namen, Domain oder Markenbezeichnung. Interessenten erhalten das Exposé erst nach einer digitalen NDA. Als Verkäufer sollten Sie Zahlen aufbereiten, Marken- und Lieferantenunterlagen ordnen und festlegen, wie lange Sie nach dem Verkauf einarbeiten. Die Schritte beschreibt die Seite unternehmen verkaufen.
Haben Sie einen Onlineshop zu verkaufen oder einen Online Shop zu verkaufen, ist das meist ein regulärer Exit, etwa weil Gründer sich neu orientieren. Ein Webshop zu verkaufen wird ebenfalls so angeboten. Ein Onlineshop abzugeben kann auch der Altersnachfolge dienen; ein Onlineshop Nachfolger gesucht ist bei inhabergeführten Händlern vorstellbar, die den Betrieb nicht aufgeben wollen. Käufer, die einen Onlineshop übernehmen, einen Online Shop übernehmen oder einen Webshop übernehmen wollen, sollten Einarbeitung und Übergangsphase vertraglich vereinbaren. Wer einen Shopify Store zu verkaufen hat oder einen Shopify Store übernehmen möchte, klärt vorab die Übertragung von Konto, Apps und Zahlungsanbindung. Über „Benachrichtigen“ lassen Sie sich zu neuen Inseraten informieren.
Wir stellen nur den Kontakt her und beraten nicht zu Preis, Recht oder Steuern.
Kennzahlen, auf die Käufer bei Onlineshop achten
| Kennzahl | Warum sie zählt | Orientierung |
|---|---|---|
| Rohertrag nach Retouren | Zeigt, was nach Wareneinsatz, Retouren, Zahlungs- und Versandkosten für Personal und Werbung verbleibt. | keine belastbaren Daten |
| Bereinigtes Ergebnis nach Unternehmerlohn | Macht Shops vergleichbar, unabhängig davon, wie viel der Inhaber selbst mitarbeitet. | keine belastbaren Daten |
| Anteil bezahlter Werbung am Umsatz | Hohe Werbeabhängigkeit macht das Ergebnis anfällig für Preis- und Regeländerungen der Werbeplattformen. | keine belastbaren Daten |
| Wiederkaufrate | Wiederkehrende Kunden senken die Kosten der Kundengewinnung und stabilisieren den Umsatz. | keine belastbaren Daten |
| Retourenquote | Rücksendungen mindern den Ertrag und variieren stark nach Sortiment; verlangen Sie sie je Produktgruppe. | keine belastbaren Daten |
| Anteil des umsatzstärksten Produkts oder Lieferanten | Hohe Konzentration erhöht das Risiko bei Lieferausfall, Wettbewerb oder Sortimentsänderung. | keine belastbaren Daten |
| Online-Anteil am Einzelhandel (Marktkontext) | Gibt den Rahmen für die Marktentwicklung, ersetzt aber keine Betrachtung des einzelnen Shops. | 13,5 Prozent des Einzelhandelsumsatzes [5] |
Preisorientierung und Bewertungsansatz
Für Onlineshops liegen keine belastbaren, unabhängig erhobenen Kaufpreisvielfachen vor. Maßgeblich sind das nachhaltig bereinigte Ergebnis nach Unternehmerlohn, die Qualität der Kundenbeziehungen, die Rechte an Marke und Domain sowie der Lagerbestand, der meist gesondert angesetzt wird. Eine Indikation bietet der Unternehmenswert-Rechner; sie ersetzt keine Bewertung.
Für Multiplikatoren in dieser Branche gibt es keine belastbaren öffentlichen Daten. Wir zeigen daher keine Spanne an.
Zahlen mit Quellenangabe in eckigen Klammern; Quellen am Seitenende.
Due-Diligence-Checkliste: Onlineshop
- Umsatz und Rohertrag der letzten drei Jahre aus Shop-System, Zahlungsdienstleistern und Buchhaltung abgleichen
- Retourenquote und Erstattungen je Produktgruppe prüfen
- Herkunft der Bestellungen nach Kanal (Suche, bezahlte Werbung, Newsletter, Direktzugriff, Marktplätze) auswerten
- Wiederkaufrate und Bestandskundenanteil nachvollziehen
- Datenschutz: Rechtsgrundlagen für Kundendaten und Newsletter-Einwilligungen prüfen
- Rechtssicherheit von AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum und Preisangaben prüfen; laufende Abmahnungen oder Streitigkeiten erfragen
- Domain, Shop-Konto, Apps, Lizenzen und Zahlungsanbindungen auf Übertragbarkeit und Inhaberschaft prüfen
- Markenrechte, Bild- und Textrechte sowie Lizenzen klären
- Lieferantenverträge, Mindestabnahmen, Exklusivität und Zahlungsziele prüfen
- Lagerbestand körperlich aufnehmen, Alter und Verkäuflichkeit bewerten
- Registrierung im Verpackungsregister LUCID und weitere Produktpflichten (z. B. Elektro, Batterien) prüfen
- Beschäftigte, Dienstleister und Freelancer samt Verträgen erfassen (Betriebsübergang prüfen)
- Abhängigkeiten von Einzelpersonen (Gründerwissen, Lieferantenkontakte) und Übergangsphase regeln
- Umsatzsteuer, Außenprüfungen und offene Steuerforderungen klären
Kaufgesuche in dieser Branche
Noch keine öffentlichen Kaufgesuche. Inhaber können ihr Unternehmen anonym inserieren und werden mit passenden Käufern abgeglichen.
Häufige Fragen
Was kostet ein Onlineshop?
Dazu gibt es keine belastbaren Daten aus unabhängigen Quellen. Der Preis hängt von Ergebnis, Marke, Kundenstamm, Lagerbestand und Übertragbarkeit ab. Eine erste Indikation liefert der Rechner, sie ersetzt keine Bewertung.
Was wird beim Kauf eines Shops übertragen?
Üblich sind Domain, Shop-Inhalte, Marke, Kundendaten, Lieferantenzugang und gegebenenfalls der Lagerbestand. Was genau übergeht, regelt der Kaufvertrag; Plattformkonten richten sich nach den Bedingungen des Anbieters.
Kann ich eine Marke mitkaufen?
Marken können vom Inhaber jederzeit veräußert oder lizenziert werden [4]. Prüfen Sie Eintragung, Klassen und Gebiet und lassen Sie den Rechtsübergang im Register eintragen.
Fällt beim Kauf Umsatzsteuer an?
Bei der Übereignung eines Unternehmens oder eines gesondert geführten Betriebs im Ganzen unterliegt der Vorgang nach § 1 Abs. 1a UStG nicht der Umsatzsteuer [1]. Ob das auf Ihren Fall zutrifft, klärt eine Steuerberatung.
Brauche ich eine Erlaubnis oder einen Meistertitel?
Für den Betrieb eines Onlineshops besteht grundsätzlich weder Meisterpflicht noch Konzession. Je nach Sortiment gelten aber Sonderregeln, und die Registrierung im Verpackungsregister kann nötig sein [2].
Welche Unterlagen sollte ein Verkäufer bereithalten?
Gewinn- und Verlustrechnungen, Auswertungen aus dem Shop-System, Bestandslisten, Markenurkunden, Lieferantenverträge, Nachweise zur Verpackungsregistrierung und rechtssichere Shop-Texte.
Ist der Kauf als Quereinsteiger sinnvoll?
Möglich, aber mit Einarbeitung verbunden. Vereinbaren Sie eine Übergangsphase mit dem Verkäufer und prüfen Sie Ihre Kenntnisse in Einkauf, Logistik, Marketing und Verbraucherrecht.
Bietet die M&A Börse Maklerleistungen an?
Nein. Die Plattform stellt Kontakt her, erhebt keine Provision und gibt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.
Weiterführende Seiten
Weiterführend
Quellen
- [1] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 1 UStG – Steuerbare Umsätze (Abs. 1a Geschäftsveräußerung im Ganzen) (abgerufen 2026-10)
- [2] Zentrale Stelle Verpackungsregister: Verpackungsregister LUCID (abgerufen 2026-10)
- [3] KfW Bankengruppe: Gründung und Nachfolge – Förderkredite (abgerufen 2026-10)
- [4] Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA): Markenschutz (abgerufen 2026-10)
- [5] Handelsverband Deutschland (HDE): HDE-Online-Monitor 2026 (abgerufen 2026-10)
- [6] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 312g BGB – Widerrufsrecht (abgerufen 2026-10)
- [7] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 5 DDG – Allgemeine Informationspflichten (abgerufen 2026-10)
- [8] Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 613a BGB – Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang (abgerufen 2026-10)