Familieninterne Nachfolge
Die familieninterne Nachfolge ist der Weg, bei dem Inhaber ihren Betrieb an Kinder, Ehepartner oder andere Angehörige weitergeben. Sie gilt als vertraut und vertrauensvoll, bringt aber eigene Fragen mit sich: Wer will und kann führen, wie wird gerecht ausgeglichen, welche Steuern fallen an? Dieser Ratgeber ordnet Ablauf, Rechtsrahmen und Fallstricke ein und zeigt, was zu tun ist, wenn sich innerhalb der Familie niemand findet. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand: Oktober 2026
Was familieninterne Nachfolge bedeutet
Bei der familieninternen Nachfolge bleibt das Unternehmen im Familienbesitz. Der Übergang kann zu Lebzeiten durch Schenkung, durch Verkauf an Angehörige (oft zu Vorzugskonditionen) oder von Todes wegen durch Erbfolge oder Vermächtnis erfolgen. Dazu kommen Mischformen, etwa eine Schenkung gegen Versorgungsleistungen an die Eltern.
Wer sich einen Überblick über alle Wege verschaffen möchte, findet ihn im Grundlagenartikel zur Unternehmensnachfolge. Für die familieninterne Variante gilt: Die Entscheidung ist nie nur eine rechtliche oder steuerliche. Sie betrifft Rollen, Erwartungen und das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, zwischen Geschwistern und zu Mitarbeitern.
Zu belastbaren aktuellen Zahlen, wie hoch der Anteil familieninterner Übergaben in Deutschland derzeit ist, hat diese Redaktion für diese Fassung keine geprüften Daten herangezogen. Studien von IfM Bonn, KfW Research und DIHK liefern dazu regelmäßig Schätzungen; prüfen Sie dort die jeweils neueste Ausgabe.
Ablauf: Von der ersten Klärung bis zur Übergabe
Eine geordnete Übergabe dauert in der Regel mehrere Jahre. Bewährt hat sich eine Reihenfolge in sechs Schritten.
- Ziele klären: Wollen Sie sich vollständig zurückziehen oder schrittweise? Welche Altersversorgung brauchen Sie aus dem Betrieb heraus?
- Eignung und Willen prüfen: Wer in der Familie möchte führen? Fachliche Qualifikation, Führungserfahrung und die Bereitschaft zu unternehmerischem Risiko zählen mehr als der Familienname. Eine Zeit in einem fremden Unternehmen vor dem Einstieg hilft vielen Nachfolgern.
- Wert ermitteln: Auch bei Übertragung innerhalb der Familie braucht es eine nachvollziehbare Bewertung, für Ausgleichszahlungen und für die Steuer. Eine erste Orientierung bietet der Rechner zum Unternehmenswert berechnen; er liefert eine Indikation, keine Bewertung. Hintergrund zu den Verfahren steht im Beitrag zur Unternehmensbewertung.
- Rechtliche Form wählen: Schenkung, Verkauf, Erbfolge, Gesellschaftsanteile oder Gesamtbetrieb; je nach Rechtsform sind Notar, Gesellschaftsvertrag und Handelsregister einzubinden.
- Steuern und Finanzierung planen: Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, Einkommensteuer bei entgeltlicher Übertragung, Finanzierung von Abfindungen.
- Übergabe gestalten: Einarbeitung, Vorstellung bei Kunden, Banken und Lieferanten, klare Regelung, wann der Senior sich zurückzieht.
Unternehmen an Kinder übergeben: Schenkung, Verkauf oder Erbe
Wer sein Unternehmen an Kinder übergeben will, hat drei Grundmodelle.
Schenkung zu Lebzeiten
Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils ermöglicht nach § 6 Abs. 3 EStG die Fortführung der Buchwerte, sodass keine stillen Reserven aufgedeckt und besteuert werden. Der Nachfolger ist dabei an die bisherigen Werte gebunden; er darf den übernommenen Anteil mindestens fünf Jahre lang nicht veräußern oder aufgeben, sonst entfällt die Begünstigung rückwirkend [3]. Schenkungsteuerlich greifen die Begünstigungen für Betriebsvermögen (siehe unten).
Verkauf an Angehörige
Wer entgeltlich überträgt, realisiert einen Veräußerungsgewinn nach § 16 EStG. Ab 55 Jahren oder bei dauernder Berufsunfähigkeit kann auf Antrag ein Freibetrag in Anspruch genommen werden: Der Gewinn wird nur besteuert, soweit er 45.000 Euro übersteigt; der Freibetrag schmilzt ab und entfällt bei Gewinnen ab 136.000 Euro, und er wird nur einmal im Leben gewährt [4]. Ein Verkauf zu einem Preis deutlich unter dem Marktwert kann zugleich eine teilentgeltliche Übertragung sein, die steuerlich getrennt zu beurteilen ist; lassen Sie das vorab klären.
Vererben
Bei Übergang von Todes wegen gilt die Gesamtrechtsnachfolge. Ohne Testament oder Erbvertrag greift die gesetzliche Erbfolge, die selten zu einer betriebsfreundlichen Lösung führt: Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft, die einen Betrieb schlecht führen kann. Näheres dazu im Beitrag Unternehmen vererben.
Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Betriebsvermögen
Die Weitergabe von Betriebsvermögen in der Familie ist steuerlich begünstigt, aber an Bedingungen geknüpft. Nach § 13a ErbStG bleibt begünstigtes Vermögen grundsätzlich zu 85 Prozent steuerfrei. Alternativ kann der Erwerber unwiderruflich die Optionsverschonung mit 100 Prozent Steuerfreiheit wählen [1].
Die Regelverschonung verlangt eine Behaltensfrist von fünf Jahren und das Einhalten einer Mindestlohnsumme von 400 Prozent. Für die Option auf 100 Prozent gelten sieben Jahre, 700 Prozent Lohnsumme und eine Verwaltungsvermögensquote von höchstens 20 Prozent [1]. Verstöße, etwa Verkauf wesentlicher Betriebsteile oder ein Unterschreiten der Lohnsumme, führen zur teilweisen Nachversteuerung. Die Gesetzesfassung nennt zudem eine Wertgrenze von 26 Millionen Euro innerhalb von zehn Jahren, oberhalb derer weitere Prüfungen und Anträge greifen [1].
Kann die Steuer nicht aus laufenden Mitteln gezahlt werden, ist nach § 28 ErbStG auf Antrag eine Stundung für bis zu sieben Jahre möglich; der erste Jahresbetrag ist ein Jahr nach Festsetzung fällig und bis dahin zinslos gestundet [2]. Die Stundung endet, wenn die Verschonungsvoraussetzungen verletzt werden oder der Betrieb übertragen oder aufgegeben wird [2].
Die persönlichen Freibeträge und Steuerklassen hängen vom Verwandtschaftsgrad ab; nutzen Sie dafür aktuelle Angaben des Bundesfinanzministeriums oder Ihrer Steuerberatung. Wegen der vielen Stellschrauben empfiehlt sich eine steuerliche Gestaltung vor der Übergabe, nicht danach.
Pflichtteil, Geschwister und gerechter Ausgleich
Der häufigste Streitpunkt familieninterner Übergaben sind nicht die Steuern, sondern die Gerechtigkeit. Übernimmt ein Kind den Betrieb, gehen die Geschwister gegebenenfalls leer aus, obwohl der Betrieb oft den Hauptteil des Vermögens ausmacht.
Das Gesetz schützt Abkömmlinge, Eltern und Ehegatten durch das Pflichtteilsrecht: Wer durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen ist, kann den Pflichtteil verlangen. Er beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch gegen den Erben [6]. Gerade bei einem Betrieb kann ein solcher Anspruch die Liquidität des Nachfolgers stark belasten.
Typische Instrumente, die Sie mit einem Notar oder Fachanwalt für Erbrecht besprechen sollten:
- Ausgleichszahlungen an weichende Geschwister, gegebenenfalls in Raten.
- Pflichtteilsverzicht der Geschwister im notariellen Vertrag, meist gegen Abfindung.
- Testament oder Erbvertrag, die den Nachfolger benennen und für andere Erben Vermächtnisse oder Ausgleich vorsehen.
- Versicherungslösungen zur Absicherung der Liquidität im Todesfall, etwa Kapitalversicherungen zur Finanzierung des Ausgleichs.
Wichtig ist, die Regelungen schriftlich und offen mit allen Beteiligten abzustimmen, solange der Senior noch handlungsfähig ist.
Arbeitsrecht, Haftung und Vertragsbeziehungen
Geht ein Betrieb durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, etwa bei Schenkung oder Verkauf an das Kind, tritt der Erwerber nach § 613a BGB in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Kündigungen wegen des Betriebsübergangs sind unwirksam, und die Arbeitsbedingungen dürfen nicht kurzfristig zum Nachteil der Beschäftigten geändert werden. Mitarbeiter sind über den Übergang zu informieren. Bei einem Erbfall gilt § 613a BGB dagegen nicht, weil er ein Rechtsgeschäft voraussetzt und die Erbfolge gesetzlich eintritt [5].
Weitere Punkte, die bei der Übergabe zu prüfen sind:
- Mietverträge für Geschäftsräume und Pachtverträge: Übergang und Zustimmung des Vermieters.
- Konzessionen, Erlaubnisse, Meistereintragung: Sie sind oft an die Person gebunden. Prüfen Sie früh, ob der Nachfolger die Voraussetzungen erfüllt, etwa im zulassungspflichtigen Handwerk oder bei Heilberufen.
- Haftung: Beim Erwerb eines Handelsgeschäfts kann der Erwerber unter Umständen für Altverbindlichkeiten haften. Eine Prüfung mit Rechtsberatung gehört deshalb dazu.
- Betriebs- und Privatvermögen: Betriebsnotwendige Immobilien, die im Privatbesitz des Seniors liegen, sollten vertraglich (Miete, Pacht, Übertragung) geklärt werden.
- Bürgschaften und Bankverbindungen: Persönliche Sicherheiten des Seniors müssen abgelöst oder ersetzt werden.
Finanzierung und Förderung
Auch bei Übergaben in der Familie fallen Zahlungen an: Abfindungen für Geschwister, Kaufpreisraten, Steuern, Investitionen des Nachfolgers. Üblich sind Bankkredite, Verkäuferdarlehen und Förderkredite. Die staatliche Förderbank KfW sowie die Förderbanken der Länder bieten Programme für Gründung und Nachfolge an; aktuelle Konditionen, Produktnamen und Antragswege finden Sie ausschließlich auf kfw.de und den Seiten Ihrer Landesförderbank. Anträge laufen in der Regel über die Hausbank. Einen Überblick gibt der Beitrag Förderung Unternehmensnachfolge.
Die Auswirkungen von Kreditraten auf den laufenden Cashflow lassen sich mit dem Tool Unternehmenskauf Finanzierung Rechner grob abschätzen, das eine Indikation und keine Kreditzusage liefert.
Wenn kein Familienmitglied übernimmt
Nicht jede Familie hat einen geeigneten oder willigen Nachfolger. Das ist keine Niederlage, sondern häufig ein Zeichen, dass die Kinder andere berufliche Wege gehen. Dann stehen andere Wege offen: der Verkauf an Mitarbeiter oder Führungskräfte, an einen externen Käufer oder an ein anderes Unternehmen. Hinweise zur Suche finden Sie im Ratgeber Nachfolger finden Firma, zur Terminierung im Beitrag Wann Firma verkaufen.
Wer extern verkaufen will, kann auf M&A Börse ein anonymes Inserat schalten und so Unternehmen verkaufen, ohne sofort den Namen preiszugeben. Das Exposé erhalten Interessenten erst nach einer digitalen Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA). Die Plattform vermittelt nur den Kontakt: Sie erbringt keine Maklerleistung, nimmt keine Provision und gibt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Käufer finden dort beispielsweise Inserate zu Bäckerei kaufen oder Apotheke kaufen; bei beiden Branchen spielen Qualifikationen und Genehmigungen des Nachfolgers eine zentrale Rolle.
Typische Fehler vermeiden
Aus der Praxis der Nachfolgeberatung wiederholen sich einige Muster, die sich mit früher Planung vermeiden lassen:
- Zu spät beginnen. Wer erst bei Krankheit oder Tod plant, überlässt Entscheidungen dem Zufall oder dem Gesetz.
- Der Senior bleibt zu lang. Ohne klares Datum für den Rückzug bleibt der Nachfolger Juniorpartner.
- Keine Bewertung. Ohne nachvollziehbaren Wert gibt es Streit über Ausgleich und Steuer.
- Unklare Rolle der Geschwister. Wer nicht einbezogen wird, widerspricht später.
- Keine Absicherung des Seniors. Die Altersversorgung darf nicht allein vom Ertrag des übergebenen Betriebs abhängen.
- Kein Notfallplan. Vollmachten, Testament und eine benannte Vertretung sichern den Betrieb bei plötzlichem Ausfall.
Holen Sie rechtzeitig Steuerberater, Notar und gegebenenfalls einen Nachfolgeberater hinzu. Passende Fachleute finden Sie im Berater-Verzeichnis unter /berater.
Häufige Fragen
Was ist der Vorteil einer familieninternen Übergabe?
Der Betrieb bleibt in vertrauten Händen, Wissen und Kundenbeziehungen gehen oft reibungsloser über, und es lassen sich flexible Konditionen vereinbaren. Dem stehen Konfliktrisiken in der Familie und die Pflicht gegenüber, Geschwister angemessen zu berücksichtigen.
Muss ich bei einer Schenkung an mein Kind Steuern zahlen?
Das hängt vom Wert und von den Voraussetzungen ab. Betriebsvermögen ist nach § 13a ErbStG zu 85 Prozent, auf Antrag zu 100 Prozent steuerfrei, wenn Behaltensfristen und Lohnsummenregeln eingehalten werden [1]. Lassen Sie den konkreten Fall vorab steuerlich prüfen.
Was passiert mit der Steuer, wenn der Nachfolger den Betrieb später verkauft?
Kann ich die Erbschaftsteuer stunden lassen?
Ja, nach § 28 ErbStG kann die Steuer auf begünstigtes Vermögen auf Antrag bis zu sieben Jahre gestundet werden. Der erste Jahresbetrag ist erst nach einem Jahr fällig und bis dahin zinslos gestundet [2].
Haben Geschwister Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn ein Kind den Betrieb erbt?
Ja. Kinder, die von der Erbfolge ausgeschlossen werden, können den Pflichtteil verlangen, also die Hälfte des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils, als Geldanspruch gegen den Erben [6]. Ein notarieller Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung kann Liquiditätsprobleme vermeiden.
Gehen die Arbeitsverhältnisse bei der Übergabe an mein Kind automatisch über?
Bei einer Übertragung durch Rechtsgeschäft, etwa Schenkung oder Verkauf, tritt der Erwerber nach § 613a BGB in die Arbeitsverhältnisse ein. Im Erbfall greift die Vorschrift nicht [5].
Gibt es einen Steuerfreibetrag, wenn ich meinen Betrieb verkaufe?
Wer 55 Jahre alt oder dauernd berufsunfähig ist, kann auf Antrag den Freibetrag von 45.000 Euro nach § 16 Abs. 4 EStG nutzen. Er schmilzt ab und entfällt bei Gewinnen ab 136.000 Euro [4].
Wie lange dauert eine familieninterne Übergabe?
Verlässliche Durchschnittswerte liegen hier nicht vor. In der Praxis sollten Sie mehrere Jahre für Klärung, Einarbeitung und rechtliche Umsetzung einplanen.
Weiterführende Seiten
Weiterführend
Quellen
- [1] Gesetze im Internet (BMJ): § 13a ErbStG – Steuerbefreiung für Betriebsvermögen (abgerufen 2026-10)
- [2] Gesetze im Internet (BMJ): § 28 ErbStG – Stundung (abgerufen 2026-10)
- [3] Gesetze im Internet (BMJ): § 6 EStG – Bewertung (Abs. 3: unentgeltliche Übertragung) (abgerufen 2026-10)
- [4] Gesetze im Internet (BMJ): § 16 EStG – Veräußerung des Betriebs (abgerufen 2026-10)
- [5] Gesetze im Internet (BMJ): § 613a BGB – Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang (abgerufen 2026-10)
- [6] Gesetze im Internet (BMJ): § 2303 BGB – Pflichtteilsberechtigte (abgerufen 2026-10)