Existenzgründung durch Übernahme
Die Existenzgründung durch Übernahme ist die Alternative zur Neugründung: Sie führen einen bestehenden Betrieb mit Kunden, Mitarbeitern, Standort und Umsatzhistorie fort, statt bei null zu beginnen. Das senkt bestimmte Risiken, schafft aber andere, etwa Kaufpreis, Altlasten und Haftung. Diese Seite zeigt, für wen sich der Weg eignet, wie Sie vorgehen, welche Normen gelten und welche Förderung es gibt. M&A Börse vermittelt ausschließlich den Kontakt zwischen Verkäufer und Interessent, ohne Provision, Maklerleistung oder Rechts-, Steuer- und Anlageberatung.
Stand: Oktober 2026
Übernahme statt Neugründung: Was sich unterscheidet
Wer einen Betrieb übernimmt, kauft eine laufende Geschäftstätigkeit. Bei einer Neugründung müssen Sie Kundenstamm, Team, Lieferbeziehungen und Standort erst aufbauen; bei der Übernahme statt Gründung ist vieles davon vorhanden und lässt sich anhand von Zahlen prüfen. Dafür zahlen Sie einen Kaufpreis für den Betrieb und übernehmen seine Geschichte, einschließlich schwacher Stellen.
Die Gegenüberstellung in Stichworten:
| Aspekt | Neugründung | Übernahme |
|---|---|---|
| Umsatz am Anfang | muss aufgebaut werden | Vergangenheitszahlen prüfbar |
| Kapitalbedarf | Ausstattung, Anlaufverluste | Kaufpreis plus Investitionen |
| Mitarbeiter | werden neu eingestellt | gehen häufig über (§ 613a BGB) [6] |
| Haftungsrisiko | eigene Entscheidungen | zusätzlich Altlasten, je nach Konstellation [7][8] |
| Gestaltungsfreiheit | hoch | begrenzt durch Bestand |
Wichtig ist die Einordnung: Eine Übernahme ist nicht automatisch sicherer. Sie verschiebt das Risiko von der Frage „Findet das Konzept Kunden?“ zur Frage „Ist der Preis für den nachhaltigen Ertrag angemessen?“ Beides verlangt unternehmerische Planung.
Warum das Thema aktuell ist
Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) schätzt, dass in Deutschland von 2026 bis 2030 rund 186.000 Familienunternehmen zur Übergabe anstehen [1]. Nach dem Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025 der KfW waren 57 % der mittelständischen Unternehmer älter als 55 Jahre; etwa jedes vierte Unternehmen plant eine Stilllegung ohne Nachfolgelösung, das entspricht rund 114.000 Unternehmen pro Jahr bis 2029 [2]. Für Gründer heißt das: Es gibt Betriebe, die einen Nachfolger suchen. Ob ein konkreter Betrieb tragfähig ist, sagt diese Statistik nicht.
Auch der Weg, den Inhaber wählen, ist relevant. Nach einer Auswertung von 23 Studien durch das IfM entfallen 54 % der Nachfolgelösungen auf die Familie, 17 % auf Mitarbeiter und 29 % auf externe Käufer [3]. Externe Übernahmen sind damit ein relevanter, aber nicht der häufigste Weg.
Für wen eignet sich die Übernahme?
Die Gründung durch Nachfolge passt besonders zu Personen, die ein klares Geschäftsmodell fortführen wollen und weniger Interesse an einer Produktentwicklung ohne Marktbeleg haben. Typische Käufergruppen sind:
- Fachkräfte und Angestellte aus derselben Branche, die ihren Betrieb oder einen vergleichbaren übernehmen.
- Führungskräfte, die nach einer Angestelltenlaufbahn selbstständig werden möchten.
- Quereinsteiger ohne Branchenerfahrung. Hier steigen die Anforderungen an Einarbeitung und Übergabephase; mehr dazu im Ratgeber Unternehmen kaufen Quereinsteiger.
- Mitarbeiter des Betriebs, die den Inhaber ablösen.
Vorab sollten Sie drei Fragen ehrlich beantworten: Verfügen Sie über die fachliche Qualifikation, die der Betrieb braucht? Können Sie Verantwortung für Mitarbeiter und Kunden übernehmen? Und wie viel Eigenkapital und Haftungsrisiko können Sie tragen?
Ob Sie dafür geeignet sind, kann keine Plattform beurteilen. Es hängt von Ihrer Person und dem Betrieb ab. Gespräche mit einem Berater, etwa über einen Nachfolgeberater, und mit der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer sind eine sinnvolle Ergänzung.
Vorgehen in sechs Schritten
Der Weg von der Idee bis zur Eröffnung lässt sich grob in diese Phasen gliedern. Ein ausführlicher Ablauf steht im Ratgeber Unternehmen kaufen Ablauf.
- Suchprofil festlegen. Branche, Region, Größenordnung, Budget und Ihre Rolle (Inhaber, Geschäftsführer) schriftlich fixieren. Auf M&A Börse können Sie ein Kaufgesuch einstellen: Firma zu kaufen gesucht.
- Betriebe finden. Sie durchsuchen anonyme Inserate, stellen Anfragen und aktivieren bei Bedarf Benachrichtigungen. Details erhalten Sie nach einer digitalen Geheimhaltungsvereinbarung im Exposé.
- Erste Einschätzung. Aus Umsatz, Ergebnis und Branchenlage ergibt sich eine Größenordnung für den Preis. Eine Indikation liefert der Rechner Unternehmenswert berechnen; er ersetzt keine Bewertung.
- Prüfung. Die Prüfung des Betriebs klärt Zahlen, Verträge, Personal und Recht. Sie ist die wichtigste Schutzmaßnahme des Käufers; siehe Due Diligence.
- Finanzierung und Verhandlung. Kaufpreis, Zahlungsweise, Übergabe und Haftung werden im Kaufvertrag geregelt. Für die Planung hilft der Unternehmenskauf Finanzierung Rechner.
- Übergabe. Der bisherige Inhaber begleitet Sie üblicherweise eine vereinbarte Zeit. Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter werden informiert.
Je mehr Zeit Sie für die Schritte 1 bis 4 einplanen, desto geringer ist die Gefahr einer übereilten Entscheidung. Eine pauschale Dauer lässt sich nicht belastbar nennen; sie hängt von Betrieb, Verkäufer und Finanzierung ab.
Finanzierung und Förderung
Die Übernahme erfordert Kapital für den Kaufpreis und häufig zusätzlich für Investitionen und Betriebsmittel. Üblich ist eine Kombination aus Eigenkapital, Bankdarlehen und gegebenenfalls Fördermitteln. Anträge für KfW-Kredite stellen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner wie Bank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank [4].
KfW-Produkte für Gründer und Nachfolger
- ERP-Gründerkredit StartGeld: Er richtet sich an Gründer, tätige Teilhaber und Nachfolger, deren Unternehmen vor höchstens fünf Jahren die Geschäftstätigkeit aufgenommen hat. Das Angebot liegt nach KfW-Angaben bei bis zu 200.000 €, ohne Eigenkapitalnachweis, mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren; die KfW übernimmt 80 % des Risikos der Hausbank. Finanziert werden unter anderem Investitionen, Betriebsmittel und Geschäftsübernahmen [4].
- ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge: Für größere Vorhaben gibt es dieses Produkt, das ebenfalls auf Gründung und Nachfolge zielt. Konditionen und Höchstbeträge wechseln; prüfen Sie die aktuelle Produktinformation [5].
Konditionen ändern sich, Antragsvoraussetzungen auch. Maßgeblich sind die Angaben der KfW und Ihrer Bank zum Zeitpunkt des Antrags. Zusätzlich bieten die Landesförderbanken eigene Programme an; die Kammern kennen regionale Zuschüsse zu Beratungskosten.
Der Verkäufer als Finanzierungspartner
Manche Kaufpreise werden nicht sofort vollständig gezahlt. Denkbar sind Ratenzahlung oder ein Verkäuferdarlehen. Hinweise dazu enthält der Ratgeber Verkäuferdarlehen. Grundlegende Überlegungen zur Kreditaufnahme stehen im Beitrag Unternehmenskauf finanzieren. Wer ohne nennenswertes Eigenkapital plant, findet Anhaltspunkte unter Unternehmen kaufen ohne Eigenkapital.
Rechtliche Folgen: Mitarbeiter, Haftung, Form
Welche Rechtsfolgen eintreten, hängt davon ab, ob Sie einzelne Wirtschaftsgüter oder Gesellschaftsanteile kaufen; die Unterschiede erläutert Asset Deal Share Deal. Die folgenden Punkte sind typisch, ersetzen aber keine Rechtsberatung.
Arbeitsverhältnisse
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber über, tritt dieser nach § 613a Abs. 1 BGB in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Der bisherige Arbeitgeber haftet für Verpflichtungen, die vor dem Übergang entstanden sind und innerhalb eines Jahres danach fällig werden, gesamtschuldnerisch mit dem neuen Inhaber. Die Arbeitnehmer sind vor dem Übergang schriftlich zu unterrichten und können innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung widersprechen [6]. Vertiefung bietet der Beitrag Betriebsübergang 613a.
Haftung des Erwerbers
Wer ein Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt, haftet nach § 25 HGB grundsätzlich für die im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers; ein abweichender Vermerk im Handelsregister oder eine Mitteilung an die Gläubiger kann das ändern [7]. Für Steuern gilt § 75 AO: Der Erwerber eines ganzen Unternehmens haftet für Steuern, die seit Beginn des letzten Kalenderjahres vor der Übereignung entstanden sind und innerhalb eines Jahres nach Anmeldung des Betriebs festgesetzt oder angemeldet werden; die Haftung ist auf den Bestand des übernommenen Vermögens beschränkt [8]. Eine Übersicht über typische Risiken enthält Haftung Firmenübernahme.
Form des Vertrags
Die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen bedarf nach § 15 Abs. 3 GmbHG der notariellen Beurkundung [9]. Beim Kauf einzelner Wirtschaftsgüter sind je nach Gegenstand weitere Formvorschriften zu beachten, etwa bei Grundstücken oder Mietverträgen. Lassen Sie den Vertrag durch einen Rechtsanwalt oder Notar prüfen.
Qualifikation und Erlaubnisse
Manche Tätigkeiten setzen eine bestimmte Qualifikation oder Erlaubnis voraus. Bei zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A der Handwerksordnung) ist die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich [10]; ob ein angestellter Betriebsleiter genügt, erläutert der Ratgeber Meisterpflicht Betriebsübernahme. Gaststätten, Praxen, Apotheken und andere regulierte Betriebe haben eigene Voraussetzungen. Klären Sie diese, bevor Sie Verträge unterschreiben.
Bewertung, Prüfung und typische Fehler
Der Kaufpreis ist die größte Einzelentscheidung. Ob ein Preis angemessen ist, lässt sich nicht pauschal sagen; einen Überblick über die gängigen Verfahren finden Sie im Ratgeber Unternehmensbewertung. Für kleine Betriebe prägen vor allem der nachhaltige Ertrag nach Abzug eines angemessenen Unternehmerlohns, die Abhängigkeit vom bisherigen Inhaber und die Investitionsrückstände den Wert. Branchenübliche Multiplikatoren nennen wir hier nicht: Für viele Kleinstbetriebe gibt es keine belastbaren Daten.
Häufige Fehler
- Zu schnelle Entscheidung aus Sorge, das Angebot sei weg.
- Preis nach Wunsch des Verkäufers statt nach nachhaltigem Ertrag.
- Fehlende Prüfung von Verträgen, Mitarbeiterverhältnissen, Mietvertrag und offenen Verbindlichkeiten.
- Unterschätzter Investitionsbedarf, etwa bei Maschinen, Fahrzeugen oder Räumen.
- Zu knappe Übergabephase und fehlende Einführung bei Kunden und Lieferanten.
- Zu dünne Liquidität nach dem Kauf.
Beispiele aus der Praxis
Welche Fragen sich je nach Branche stellen, zeigen die Seiten zu einzelnen Betriebsarten. Wer eine Handwerksbäckerei erwägt, findet Hinweise unter Bäckerei kaufen. Für Dienstleistungsbetriebe mit hoher Personenbindung ist Friseursalon kaufen ein Beispiel, für technisch geprägte Betriebe mit Meistervoraussetzungen KFZ Werkstatt kaufen. Die Hinweise sind allgemein und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
So nutzen Sie M&A Börse bei der Übernahme
M&A Börse ist ein Marktplatz für kleine und mittlere Unternehmen. Die Plattform stellt Kontakt her und bietet:
- anonyme Inserate, die nur grobe Eckdaten zeigen,
- ein Exposé nach digitaler Geheimhaltungsvereinbarung,
- Kaufgesuche, mit denen Sie Ihr Suchprofil sichtbar machen,
- ein Verzeichnis von Beratern,
- einen Rechner für eine erste Wertindikation und einen Finanzierungsrechner,
- Vorlagen für NDA und Letter of Intent sowie Benachrichtigungen bei neuen Inseraten.
Die Plattform ist kein Makler, erhält keine Provision und berät weder rechtlich noch steuerlich. Vorlagen sind Muster; lassen Sie sie von einem Anwalt prüfen.
Wenn Sie bereit sind, können Sie auf der Startseite ein Unternehmen suchen und unternehmen kaufen. Sind Sie Inhaber und möchten Ihren Betrieb weitergeben, können Sie hier unternehmen verkaufen. Zur Einordnung des übergeordneten Themas dient der Beitrag Unternehmensnachfolge.
Häufige Fragen
Was bedeutet Existenzgründung durch Übernahme?
Sie erwerben einen bestehenden Betrieb und führen ihn als neuer Inhaber fort. Statt ein Geschäft neu aufzubauen, übernehmen Sie Kunden, Mitarbeiter und Strukturen. Dafür zahlen Sie einen Kaufpreis und tragen die damit verbundenen Risiken.
Ist eine Übernahme sicherer als eine Neugründung?
Nicht pauschal. Sie können Vergangenheitszahlen prüfen, was die Planung erleichtert. Dem stehen Kaufpreis, mögliche Altlasten und Abhängigkeit vom Vorgänger gegenüber. Verlässliche Zahlen zur Ausfallquote beider Wege liegen uns nicht vor.
Wie viele Betriebe stehen zur Übergabe an?
Das IfM Bonn schätzt für 2026 bis 2030 rund 186.000 anstehende Übergaben von Familienunternehmen [1]. Das ist eine Schätzung; sie sagt nichts über die Qualität einzelner Betriebe.
Welche KfW-Förderung gibt es für Übernehmer?
Gehen die Mitarbeiter automatisch mit über?
Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB treten Sie in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein; Arbeitnehmer können innerhalb eines Monats nach Unterrichtung widersprechen [6]. Bei Anteilskäufen bleibt der Arbeitgeber dieselbe Gesellschaft.
Hafte ich für Schulden des Vorgängers?
Brauche ich für eine Übernahme einen Meistertitel?
Nur wenn der Betrieb ein zulassungspflichtiges Handwerk ausübt; dann ist die Eintragung in die Handwerksrolle nötig [10]. Wie das bei einer Übernahme gelöst werden kann, erklärt der Ratgeber zur Meisterpflicht.
Kann ich ohne Branchenerfahrung übernehmen?
Rechtlich ist das in vielen Branchen möglich, soweit keine Qualifikation vorgeschrieben ist. Praktisch ist eine längere Übergabephase mit dem Vorgänger empfehlenswert.
Berät M&A Börse bei der Übernahme?
Nein. Die Plattform vermittelt nur den Kontakt zwischen Verkäufer und Interessent, ohne Provision, ohne Maklerleistung und ohne Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.
Weiterführende Seiten
Weiterführend
Quellen
- [1] IfM Bonn: Unternehmensnachfolgen in Deutschland 2026 bis 2030 (abgerufen 2026-10)
- [2] KfW Research: Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025 (abgerufen 2026-10)
- [3] IfM Bonn: Nachfolgen (Metaanalyse gewählter Nachfolgelösungen) (abgerufen 2026-10)
- [4] KfW: ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) (abgerufen 2026-10)
- [5] KfW: ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) (abgerufen 2026-10)
- [6] Gesetze im Internet (BMJ): § 613a BGB Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang (abgerufen 2026-10)
- [7] Gesetze im Internet (BMJ): § 25 HGB Haftung bei Firmenfortführung (abgerufen 2026-10)
- [8] Gesetze im Internet (BMJ): § 75 AO Haftung des Betriebsübernehmers (abgerufen 2026-10)
- [9] Gesetze im Internet (BMJ): § 15 GmbHG Übertragung von Geschäftsanteilen (abgerufen 2026-10)
- [10] Gesetze im Internet (BMJ): Handwerksordnung (HwO), § 1 und Anlage A (abgerufen 2026-10)