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M&A Börse

Imbiss & Schnellrestaurant kaufen – Angebote & Nachfolge

Wer einen Imbiss kaufen möchte, übernimmt meist einen kleinen Betrieb mit Verkauf am Tresen oder Fenster, geringem Platzbedarf und hoher Abhängigkeit von Lage, Öffnungszeiten und dem bisherigen Inhaber. Die Betriebe sind zahlreich, die Zahlen hinter dem einzelnen Objekt aber oft dünn. Diese Seite ordnet Marktlage, Kennzahlen, Preisfindung, Genehmigungen und Finanzierung ein und nennt offen, wo belastbare Daten fehlen. M&A Börse stellt nur den Kontakt zwischen Inserenten und Interessenten her, ohne Vermittlung, Provision oder Rechts- und Steuerberatung.

Stand: Oktober 2026

Aktuelle Angebote: Imbiss

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Aktuell keine öffentlichen Inserate für Imbiss.

Viele Übergaben laufen diskret. Legen Sie ein anonymes Kaufgesuch an – Verkäufer und Berater können Sie dann direkt über die Plattform kontaktieren.

Situation am Markt und Begriffe: Imbiss, Imbissbude, Schnellrestaurant

„Imbiss“, „Imbissbude“, „Imbissstube“ und „Schnellrestaurant“ bezeichnen im Alltag verwandte Betriebe: Speisen werden schnell zubereitet und meist am Verkaufstresen abgegeben, zum Mitnehmen oder zum Verzehr an wenigen Plätzen. Typische Angebote sind Currywurst, Pommes, Burger, Asia-Gerichte oder Hähnchen. Spezialisierte Betriebe haben eigene Seiten, etwa Dönerladen kaufen oder, mit Ofen und Teigwaren im Mittelpunkt, Pizzeria kaufen. Mit Bedienung am Tisch und größerer Karte liegt Restaurant kaufen näher. Den Überblick über das gesamte Feld gibt die Seite Gastronomie kaufen.

Die Gastgewerbestatistik führt die „Imbissstuben“ als eigene Gruppe. Nach den vom DEHOGA ausgewerteten Zahlen des Statistischen Bundesamts gab es 2023 in Deutschland 35.728 umsatzsteuerpflichtige Imbissstuben; 2015 waren es 32.869, 2019 waren es 37.056 und 2021 nur 33.651 [1]. Die Gruppe ist damit weniger stark geschrumpft als etwa Kneipen und Schankwirtschaften, die von 28.808 im Jahr 2019 auf 21.815 im Jahr 2023 fielen [1].

Die Konjunktur bleibt dennoch schwierig. Die speisengeprägte Gastronomie, zu der Imbisse zählen, lag 2025 nominal 12,2 % über dem Umsatz von 2019, real aber 16,6 % darunter [1]. Von Januar bis November 2025 wurden im Gastgewerbe 2.314 Insolvenzverfahren beantragt, 25,8 % mehr als im Vorjahr [1]. Wer einen Imbiss zu verkaufen findet, sieht deshalb sowohl gesunde Betriebe ohne Nachfolge als auch Objekte, deren Zahlen eine genaue Prüfung verlangen.

Worauf Käufer bei einem Imbiss achten

Entscheidend ist, was nach Wareneinsatz, Personal, Miete und einem angemessenen Unternehmerlohn übrig bleibt. Die Kosten sind deutlich gestiegen: Die Arbeitskosten im Gastgewerbe lagen im vierten Quartal 2025 um 39,6 % über dem Wert des vierten Quartals 2019, und die Preise für Gaststättendienstleistungen stiegen von Januar 2022 bis Januar 2026 um 28,2 % [1].

Kennzahlen, die Sie sich belegen lassen sollten

  • Umsatzentwicklung der letzten drei Jahre, getrennt nach Verzehr vor Ort, Außer-Haus-Verkauf und Lieferplattformen.
  • Wareneinsatz und Rohertrag: Amtlich belegte Richtwerte für Imbisse gibt es nicht, maßgeblich sind die Zahlen des Betriebs.
  • Personalkosten einschließlich Inhabermitarbeit, Minijobs und Aushilfen.
  • Miete und Nebenkosten im Verhältnis zum Umsatz sowie die Restlaufzeit des Mietvertrags.
  • Umsatz je Quadratmeter: wird nicht systematisch veröffentlicht, dazu gibt es keine belastbaren Daten.
  • Tages- und Saisonverlauf: Mittagsgeschäft, Abendgeschäft, Wetter, Veranstaltungen und Laufkundschaft.
  • Provisionen der Lieferdienste und deren Anteil am Umsatz.

Bei einer Imbissbude im engeren Sinn, etwa an einem festen Platz im öffentlichen Raum, hängt der Wert zusätzlich daran, ob der Standplatz rechtlich gesichert ist.

Imbiss kaufen Preis: Preistreiber und Bewertung

Belastbare, öffentlich zugängliche Kaufpreise oder Multiplikatoren für Imbisse gibt es nicht. Der DEHOGA veröffentlicht Umsatz- und Strukturdaten, aber keine Transaktionspreise [1]. Wer zum Thema Imbiss kaufen Preis Spannen aus Anzeigen oder Beratungsblogs liest, kann sie nicht nachprüfen; sie werden hier bewusst nicht übernommen. Bewerten Sie stets den konkreten Betrieb.

Preistreiber sind der nachhaltig erzielbare, bereinigte Gewinn nach Unternehmerlohn, Lage und Passantenfrequenz, Restlaufzeit und Konditionen des Mietvertrags, der Zustand von Küche, Fritteuse, Grill, Kühlung und Abluft, die Abhängigkeit vom bisherigen Inhaber, die Qualität der Buchführung und das Personal. Bei sehr kleinen Betrieben besteht der Preis häufig überwiegend aus dem Wert des Inventars.

Bei der Imbiss Ablöse ist zu unterscheiden: Sie ist keine Gebühr für eine Erlaubnis, sondern ein frei vereinbarter Preis für Inventar, Einrichtung und gegebenenfalls Kundenstamm. Sie sollte mit einer Inventarliste und dem tatsächlichen Zustand der Geräte unterlegt sein. Wie sich eine solche Summe herleiten lässt, erklärt der Ratgeber zur Ablösesumme. Einen ersten Anhaltspunkt für den Ertragswert liefert der Rechner Unternehmenswert berechnen; er liefert eine Indikation, keine Bewertung. Grundlagen finden Sie im Ratgeber Unternehmensbewertung.

Gewerbeanmeldung, Lebensmittelaufsicht und Auflagen

Ein Imbiss ist kein Handwerk, eine Meisterpflicht besteht nicht. Wer ein stehendes Gewerbe beginnt, muss das nach § 14 Abs. 1 GewO anzeigen; die Anzeigepflicht gilt auch bei Wechsel des Gewerbegegenstands und bei Betriebsaufgabe [8]. Für einen Imbiss ohne Alkoholausschank nennt die IHK Berlin die Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt als erlaubnisfreies Gaststättengewerbe sowie die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt [4]. Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt führt eine Begehung durch und kann Auflagen erteilen; bei baulichen Veränderungen oder Nutzungsänderungen ist das Bauamt zu beteiligen [4].

Nach § 2 Abs. 2 GastG braucht keine Erlaubnis, wer nur alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben oder zubereitete Speisen abgibt [3]. Schenken Sie Bier oder Wein aus, kann eine Erlaubnis oder Anzeige nötig werden. Die Rechtslage ist Ländersache und unterscheidet sich [7]. Eine solche Erlaubnis ist personen- und raumbezogen und geht nicht automatisch mit dem Kauf auf Sie über. Hinweise bietet der Ratgeber Gaststättenkonzession übernahme.

Weitere Pflichten

  • Standplatz: Für die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes ist laut IHK Berlin eine eigene Genehmigung nötig [4]. Klären Sie bei einer Imbissbude an der Straße, ob sie auf den Käufer übertragbar ist.
  • Hygiene und Nachbarschaft: Lebensmittelhygiene, Lärmschutz, Nichtraucherschutz und Barrierefreiheit sind zu beachten [4].
  • Mehrwegangebot: Seit 1. Januar 2023 gilt eine Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke zum Mitnehmen in bestimmten Einwegverpackungen. Ausgenommen sind Betriebe mit höchstens fünf Beschäftigten und höchstens 80 m² Verkaufsfläche, die dafür mitgebrachte Behälter befüllen müssen [6].

Rechtliche Fragen klären Sie mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt; M&A Börse berät nicht. Zum Mietverhältnis siehe den Ratgeber Gewerbemietvertrag übernehmen.

Prüfung vor dem Kauf: Zahlen, Verträge, Genehmigungen

Bitten Sie den Verkäufer um Jahresabschlüsse oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Kassendaten samt Protokollen und die Inventarliste. Besonders wichtig sind Mietvertrag, Lieferverträge, Personalverträge und die Ergebnisse der letzten Lebensmittelkontrollen. Das Vorgehen im Detail beschreibt der Ratgeber zur Due Diligence; die branchenspezifischen Prüfpunkte finden Sie in der Checkliste auf dieser Seite.

Finanzierung: KfW, Hausbank und Umsatzsteuer

Für Übernahmen kommt der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW in Betracht. Er umfasst bis zu 200.000 Euro, davon höchstens 80.000 Euro für Betriebsmittel, hat Laufzeiten bis zu zehn Jahre und bis zu zwei tilgungsfreie Jahre; die KfW übernimmt 80 % des Kreditrisikos der Bank, und förderfähig sind auch Betriebsübernahmen [5]. Den Antrag stellen Sie über Bank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank, bevor Sie starten, und ein Businessplan ist erforderlich [5]. Aktuelle Konditionen entnehmen Sie der KfW-Produktseite; die Landesförderbanken bieten teils eigene Programme. Einen Überblick gibt der Ratgeber Förderung Unternehmensnachfolge, die Grundlagen beschreibt der Ratgeber Unternehmenskauf finanzieren, eine Beispielrechnung der Unternehmenskauf Finanzierung Rechner.

Steuerlich relevant: Seit 1. Januar 2026 gelten für Speisen in der Gastronomie 7 % Umsatzsteuer, auch zum Mitnehmen und bei Lieferung; für Getränke bleibt es bei 19 % [2]. Wie stark ein Imbiss davon profitiert, hängt vom Speisen- und Getränkeanteil ab. Rechnen Sie das mit Ihrer Steuerberatung durch.

Imbiss übernehmen, pachten oder verkaufen

Als Käufer haben Sie mehrere Wege: den Kauf mit Inventar, die Fortführung als Nachfolger eines Inhabers im Ruhestand oder die Pacht. Wer einen Imbiss übernehmen will, klärt zuerst, welche Verträge mitgehen: Miete, Lieferanten, Lieferplattformen, Leasing von Geräten. Wer einen Imbiss pachten möchte, lässt Räume und Einrichtung beim Eigentümer; prüfen Sie Laufzeit, Pachtzins, Instandhaltungspflichten und Kündigungsfristen. Den Vergleich beschreibt der Beitrag Gastronomie pachten oder kaufen. Gleiches gilt, wenn Sie eine Imbissbude kaufen oder eine Imbissbude übernehmen: Prüfen Sie Standplatz, Genehmigung und den Zustand des Fahrzeugs oder Standes. Wer nichts Passendes findet, kann über Firma zu kaufen gesucht ein Gesuch aufgeben, und die Funktion „Benachrichtigen“ meldet neue Inserate. Allgemeine Hinweise zum Ablauf enthält die Startseite zu Unternehmen kaufen.

Wer seinen Imbiss verkaufen möchte, bereitet Zahlen auf, klärt Mietvertrag und Genehmigungen und plant eine Übergabezeit ein. Ob die Anzeige „Imbiss Nachfolger gesucht“, „Imbiss abzugeben“ oder „Imbissbude zu verkaufen“ lautet: Gemeint sind meist Betrieb, Inventar und Mietverhältnis, und die Erwartungen an Ablöse und Einarbeitung sollten früh offen auf dem Tisch liegen. Sie können anonym Unternehmen verkaufen; das Exposé erhalten Interessenten erst nach einer digitalen Geheimhaltungsvereinbarung.

Kennzahlen, auf die Käufer bei Imbiss achten

KennzahlWarum sie zähltOrientierung
UmsatzentwicklungZeigt, ob der Betrieb dem Branchentrend folgt oder davon abweicht.Branche: speisengeprägte Gastronomie 2025 nominal +12,2 %, real -16,6 % gegenüber 2019 [1]
Wareneinsatz und RohertragZeigt, was nach dem Einkauf von Zutaten und Verpackung übrig bleibt.keine belastbaren Daten
PersonalkostenquoteLange Öffnungszeiten und Mindestlohn belasten die Marge; Inhabermitarbeit verzerrt die Zahl.Arbeitskosten Gastgewerbe Q4 2025: +39,6 % gegenüber Q4 2019 [1]
MietquoteDie Miete im Verhältnis zum Umsatz entscheidet über die Tragfähigkeit des Standorts.keine belastbaren Daten
Anteil Lieferumsatz und ProvisionenLieferplattformen erhöhen den Umsatz, senken aber die Marge.keine belastbaren Daten
Umsatz je QuadratmeterVergleichswert für Flächeneffizienz, bei Imbissen mit Außer-Haus-Verkauf nur eingeschränkt aussagekräftig.keine belastbaren Daten

Preisorientierung und Bewertungsansatz

Für Imbisse liegen keine öffentlich belegbaren Kaufpreise oder Multiplikatoren vor. Üblich ist ein Ertragswert auf Basis bereinigter Ergebnisse nach Abzug eines Unternehmerlohns, bei kleinen Betrieben ergänzt um den Inventarwert. Preistreiber sind Lage, Mietvertrag, Gerätezustand, Personal, Standplatzsicherung und Inhaberabhängigkeit.

Für Multiplikatoren in dieser Branche gibt es keine belastbaren öffentlichen Daten. Wir zeigen daher keine Spanne an.

Unternehmenswert berechnen

Zahlen mit Quellenangabe in eckigen Klammern; Quellen am Seitenende.

Due-Diligence-Checkliste: Imbiss

  • Jahresabschlüsse oder EÜR der letzten drei Jahre sowie aktuelle BWA
  • Kassendaten und Kassenprotokolle, Einhaltung der Kassenführungspflichten
  • Mietvertrag: Laufzeit, Miethöhe, Übertragbarkeit, Zustimmung des Vermieters
  • Inventarliste mit Eigentumsverhältnissen, Leasing- und Mietgeräten
  • Zustand von Fritteuse, Grill, Kühlung, Lüftung und Abluftanlage
  • Lieferverträge für Zutaten, Getränke und Verpackungen
  • Ergebnisse der letzten Lebensmittelkontrollen und Hygienedokumentation (HACCP)
  • Allergen- und Zusatzstoffkennzeichnung der Speisekarte im Abgleich mit den Lieferangaben
  • Gewerbeanmeldung, Belehrungen nach Infektionsschutzgesetz und gegebenenfalls Gaststättenerlaubnis
  • Sondernutzungsgenehmigung und Standplatzsicherung bei Imbissbude auf öffentlichem Grund
  • Arbeitsverträge, Mindestlohn, Minijobs, Schichtpläne und Arbeitszeitnachweise
  • Verträge und Provisionen mit Lieferplattformen sowie Anteil am Umsatz
  • Genehmigung von Außenfläche, Öffnungszeiten und Abluft, Beschwerden von Nachbarn
  • Mehrwegangebot oder Ausnahme nach Verpackungsgesetz
  • Offene Verbindlichkeiten, Steuerrückstände und Betriebsprüfungen

Kaufgesuche in dieser Branche

Noch keine öffentlichen Kaufgesuche. Inhaber können ihr Unternehmen anonym inserieren und werden mit passenden Käufern abgeglichen.

Häufige Fragen

Was kostet ein Imbiss zum Kauf?

Dazu gibt es keine belastbaren Daten. Der Preis hängt von bereinigtem Ertrag, Lage, Mietvertrag und Inventar ab. Nutzen Sie den Bewertungsrechner nur als Indikation und lassen Sie das konkrete Objekt prüfen.

Gibt es feste Multiplikatoren für Imbisse?

Nein, öffentlich belegte Multiplikatoren liegen nicht vor. Angaben aus Anzeigen oder Blogs sind nicht überprüfbar. Üblich ist ein Ertragswert auf Basis bereinigter Ergebnisse, bei kleinen Betrieben ergänzt um den Inventarwert.

Braucht man für einen Imbiss eine Gaststättenerlaubnis?

Ohne Alkoholausschank nach § 2 Abs. 2 GastG im Regelfall nicht [3]. Üblich sind Gewerbeanmeldung und Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz [4]. Wer Alkohol ausschenkt, muss je nach Bundesland eine Erlaubnis oder Anzeige klären [7].

Ist für einen Imbiss ein Meisterbrief nötig?

Nein, der Imbissbetrieb ist kein zulassungspflichtiges Handwerk. Es gelten aber Gewerbe-, Hygiene- und Kennzeichnungsvorschriften. Bei Zweifeln, etwa bei eigener Herstellung von Backwaren oder Fleischerzeugnissen, fragen Sie Handwerkskammer und Lebensmittelaufsicht.

Wie läuft die Ablöse bei einem Imbiss ab?

Die Ablöse wird frei vereinbart und gilt meist für Inventar und Einrichtung. Sie ist keine Erlaubnisgebühr. Lassen Sie sich Inventarliste, Eigentumsverhältnisse und Zustand der Geräte belegen und prüfen Sie, ob der Mietvertrag übergeht.

Kann ich einen Imbiss auch pachten?

Ja. Bei der Pacht bleiben Räume und Einrichtung beim Verpächter. Prüfen Sie Laufzeit, Pachtzins, Instandhaltungspflichten und Kündigungsfristen und lassen Sie den Vertrag rechtlich prüfen.

Welche Förderung kommt für den Kauf in Betracht?

Möglich ist unter anderem der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW mit bis zu 200.000 Euro über die Hausbank [5]. Zusätzlich bieten Landesförderbanken teils eigene Programme. Der Antrag erfolgt vor Beginn des Vorhabens [5].

Gilt für Speisen zum Mitnehmen ein anderer Umsatzsteuersatz?

Seit 1. Januar 2026 gilt für alle Speisen 7 %, egal ob im Lokal, zum Mitnehmen oder geliefert; Getränke bleiben bei 19 % [2]. Lassen Sie die Auswirkung auf einen konkreten Betrieb steuerlich prüfen.

Kann ich meinen Imbiss anonym zum Verkauf anbieten?

Ja. Auf M&A Börse erscheint das Inserat anonym; das Exposé erhalten Interessenten erst nach einer digitalen Geheimhaltungsvereinbarung. Die Plattform vermittelt nicht, nimmt keine Provision und berät nicht rechtlich oder steuerlich.

Weiterführende Seiten

Quellen

  1. [1] DEHOGA Bundesverband: DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24. Februar 2026) (abgerufen 2026-10)
  2. [2] IHK Darmstadt: Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie ab 2026 (abgerufen 2026-10)
  3. [3] Gesetze im Internet (BMJV): § 2 GastG – Erlaubnis (abgerufen 2026-10)
  4. [4] IHK Berlin: Existenzgründung in der Gastronomie ohne Alkohol (abgerufen 2026-10)
  5. [5] KfW: ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) (abgerufen 2026-10)
  6. [6] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Abfallratgeber: Mehrwegangebotspflicht (§§ 33, 34 VerpackG) (abgerufen 2026-10)
  7. [7] IHK für München und Oberbayern: Gaststättenrecht (abgerufen 2026-10)
  8. [8] Gesetze im Internet (BMJV): § 14 GewO – Anzeigepflicht (abgerufen 2026-10)